Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1)    Im Vollzug des Haushaltes 2019 billigt der Kreis- und Strategieausschuss in eigener Zuständigkeit folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:

 

Vermögenshaushalt

 

1/2700.9880 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an den Sonderschulverein

rd. 92.800,00 €

Minderausgaben bei der HHSt. 1/2700.9881 (Generalsanierung der Heinrich-Schaumberger-Schule)

 

2)    Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, eventuell noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 60 Abs. 1 der Landkreisordnung sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Kreistag zu beschließen.

 

Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung vom 08. Mai 2014 ist gemäß § 46 Abs. 3 der Landrat berechtigt, bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.

 

Alle darüber hinausgehenden Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussbedürftig. Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich beim Kreis- und Strategieausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 29 Abs. 3 Nr. 5 in die Zuständigkeit des Kreistages.

 

Im Vollzug des Haushaltes 2019 sind bislang (Stand 13.11.2019) insgesamt 42 Haus­haltsüberschreitungen mit insgesamt 261.475,67 € angefallen. Davon entfallen 31 bzw. 104.483,71 € auf den Verwaltungshaushalt und 11 bzw. 156.991,96 € auf den Ver­mögenshaushalt. Von den 31 Überschreitungen im Verwaltungshaushalt fallen alle 31 Be­willigungen mit insgesamt 104.403,71 € in die Zuständigkeit des Landrats. Im Ver­mögenshaushalt entfallen von den 11 Überschreitungen 10 mit insgesamt 64.131,96 € ebenfalls in die Zuständigkeit des Landrats.

 

Im Vollzug des Haushaltes 2019 ist demnach bislang nur eine beschlussbedürftige Haushaltsüberschreitung angefallen.

 

Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung in die abschließende Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt:

 

a) Vermögenshaushalt

 

HHSt.

Ansatz
in €

Stand in €
13.11.2019

Überschreitung
in €

Stand in €
Ende 2019

1/2700.9880

30.000,00

122.800,00

92.800,00

122.800,00

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen

hier: an den Verein für Sonderpädagogik für die Heinrich-Schaumberger-Schule in Coburg und die Glockenbergschule in Neustadt b. Coburg.

Der Ansatz zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung war nur grob geschätzt. Der Anteil des Landkreises Coburg an den Kosten für Investitionen wurde erst mit Schreiben vom 23.05.2019 mitgeteilt.

Unter anderem erfolgten eine komplette Fassadeninstandsetzung und eine Umsetzung der Brandschutzanforderungen.

Deckung: Entsprechende Minderausgaben bei 1/2700.9881, Ansatz 100.000,00 €.

Zuweisung für die Generalsanierung der Heinrich-Schaumberger-Schule wird in 2019 noch nicht benötigt.

 

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen werden voraussichtlich bis Jahresende 2019 keine weiteren beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen mehr anfallen. Eine aktuelle Information hierüber erfolgt kurzfristig in der Kreistagssitzung am 12.12.2019. Dennoch sollte der Landrat vorsorglich ermächtigt und beauftragt werden, eventuell doch noch anfallende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.