Beschluss:
Der Kreistag stimmt der Gebührenkalkulation und der Erhöhung der derzeitig gültigen Abfallentsorgungsgebühren, gem. den Anlagen 2 und 3, für den Kalkulationszeitraum 2020 –2021 zu.
Sachverhalt:
Am 31.12.2019 endet der 3-jährige Kalkulationszeitraum der Abfallentsorgungsgebühren. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für kostendeckende Einrichtungen ist eine Neukalkulation erforderlich, mit grundsätzlich voller Kostendeckung (Art. 8 Abs. 2 KAG).
Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2018 sowie der zu erwartenden Kosten und Erlöse der Abfallwirtschaft hat die Verwaltung eine Kalkulation für die kommenden zwei Jahre 2020-2021 erstellt. Wegen der anstehenden Neuausschreibungen der Verträge für Sammlung und Transport der Restmülltonnen, der Altpapiertonnen, der Sperrmüllsammlung (neue Verträge ab 01.07.2021) sowie der Grüngutverwertung (neuer Vertrag ab 01.01.2022) und der damit verbundenen Unsicherheit bei den neuen Preisen wurde ein zweijähriger Kalkulationszeitraum gewählt.
Die Kalkulation
beinhaltet alle derzeit erkennbaren Veränderungen, z. B. die erwartete
Entwicklung voraussichtlicher Restmüll-, Sperrmüll- und Wertstoffmengen, deren
Verwertungskosten sowie die abgeschätzten Preis- und
Personalkostensteigerungen. Ebenso sind erstmalige Abschreibungen verschiedenster
Investitionen berücksichtigt. Die Rücklage aus dem Jahr 2017 in Höhe von
1.150.000 € wurde im Kalkulationszeitraum 2017-2019 komplett aufgebraucht.
Die im
Kalkulationszeitraum 2017-2019 entstandenen und zu erwartende Defizite von rd. 86.900
€ wurden in der Kalkulation berücksichtigt. Auch der Defizitausgleich aus dem
betriebswirtschaftlichen Ergebnis aus den Jahren 1980 bis 2018 wurde
einkalkuliert (Anlage 2 Gebührenkalkulation 2020 – 2021).
Wesentliche
Änderungen im Vergleich zum Kalkulationszeitraum 2017-2019 sind:
·
gesunkene
Papiererlöse
·
gesunkene
Schrotterlöse
·
gestiegene
Abfuhrleistungen von gesammelten Wertstoffen auf den Wertstoffhöfen
·
neue
Investitionen in Wertstoffhöfe mit Abschreibungen
·
Sanierung
Sickerwasserleitung Deponie Blumenrod (abgeschlossen in 2019)
·
Investition
Grüngutsammelplatz in Wiesenfeld
·
Ausgleich
der Defizite aus den Vorjahren
Die für die
Berechnung der Gebühreneinnahmen notwendigen Tonnenzahlen und die Anzahl der
durchgeführten Leerungen wurden der tatsächlichen Nutzung angepasst.
Nach der neuen
Kalkulation würde sich Ende 2021 ein geringes Defizit von ca. 7.700 € ergeben.
Diese Prognose ist dennoch von vielen Faktoren beeinflusst. Auch sind die
Gebühreneinnahmen vom Nutzungsverhalten der Bürger abhängig (vgl. hierzu Anlage
1). Ebenso variabel sind die derzeit sinkenden Marktpreise für Schrott, Papier
und Pappe sowie für Altholz.
Die Steigerung um
durchschnittlich 29,18 % der Gebühren im Vergleich zu den aktuellen
Gebührensätzen ist nicht unerheblich. Seit dem Jahr 1992 bis 2019 wurden jedoch
die Kosten 3 x um insgesamt 31,80% gesenkt. Im Jahr 2016 hat man sich
bewusst gegen eine Erhöhung der Gebührensätze entschieden, um die Rücklage
abzubauen. Diese ist nun aufgebraucht und zusätzlich ist ein Defizit
entstanden.
Ein direkter
Vergleich der Abfallentsorgungsgebühren mit anderen Landkreisen ist nicht
unmittelbar möglich. Hier spielen die örtlichen Strukturen, Einrichtungen,
Gebührenmaßstäbe und Nachsorgekosten von Deponien, um nur einige aufzuzählen,
eine Rolle.
Der Landkreis
Kronach hat seit dem 01.01.2014 gleichbleibende Gebühren die im Durchschnitt
13,98 % über den neu kalkulierten des Landkreises Coburg (Anlage 3) liegen.
Im Landkreis
Lichtenfels werden die Gebühren für Privathaushalte nach Personenanzahl pro
Grundstück berechnet. Setzt man die maximale Personenzahl in das Verhältnis zu
unseren neu kalkulierten Gebühren, so ergibt sich eine um 35,24 % höhere Gebühr
(im Landkreis Lichtenfels gegenüber dem Landkreis Coburg).
Aufgrund des
Ergebnisses der Kalkulation schlägt die Verwaltung die Erhöhung der derzeit
gültigen Abfallentsorgungsgebühren vor (Anlage 3). Unter Berücksichtigung der
durchgeführten Gebührensenkungen bewegen sich die Abfallentsorgungsgebühren in
etwa auf dem Niveau von 1992.