Beschluss: einstimmig


Sachverhalt:

 

Mit Inkrafttreten der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) seit 01.01.2018 wurden die frühere Asylsozialberatung sowie die aus Landesmittel geförderte Migrationsberatung zur Flüchtlings- und Integrationsberatung weiterentwickelt.

 

Diese umfasst nun die Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie die Förderung von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund.

 

Es haben daher nun neben Flüchtlingen und Asylsuchenden auch sonstige Migranten und EU-Bürger die Möglichkeit, sich hier beraten zu lassen.

 

Wie auch bereits die Asylsozialberatung wird die Flüchtlings- und Integrationsberatung im Landkreis Coburg weiterhin durch den Caritasverband Coburg als Träger sichergestellt.

 

Herr Hartz, Geschäftsführer des Caritasverbandes Coburg, wird zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes in seinem Bericht einen Einblick in die Tätigkeiten der Flüchtlings- und Integrationsberatung im Landkreis Coburg geben.

 

 

Gewährung Zuschuss zu den Sachkosten im Jahr 2019

 

Der Caritasverband Coburg ist Träger der Asylsozialberatung im Landkreis Coburg.

Aufgabe der Asylsozialberatung ist laut der zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR) u.a., Asylbewerber sozial zu beraten und zu betreuen, damit sie sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich für die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland orientieren können. Ein Schwerpunkt liegt in der Bereitstellung von Orientierungshilfen, Beratung und Information, um die auftretenden Alltagsprobleme besser bewältigen zu können. Ferner erfolgt durch die Beratung eine Aufklärung über die Grundzüge des deutschen Gemeinwesens, insbesondere die Subsidiarität staatlicher Transferleistungen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist auch eine objektive und realistische Aufklärung über die persönliche Situation in Deutschland (Anerkennungsquote, Ausreiseverpflichtung) und eine Beratung bezüglich Rückkehrhilfen, Reisebeihilfen und Startbeihilfen im Herkunftsland.

Ferner führt die neue Richtlinie Asylsozialberatung und Migrationsberatung zusammen. D. h., dass neben Asylbewerbern alle Ausländer (Studenten, EU-Ausländer) beraten werden, sich der Personenkreis also wohl erweitert und die Caritas verstärkt Außensprechstunden anbieten wird.

Der Freistaat Bayern bezuschusst die Personalkosten pauschaliert mit 80%. Ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers von mindestens 10% ist erforderlich. Sofern Landkreise Personalkosten anteilig übernehmen, sind diese Leistungen anzurechnen, die staatliche Förderung wird entsprechend gekürzt. Dies gilt jedoch nicht für Zuschüsse zu den Sachkosten.

Bei Erstaufnahme im Landkreis ist ein Ansprechpartner der Asylsozialberatung vor Ort, ansonsten stehen die Mitarbeiter – je nach Gemeinde – in Sprechstunden oder auf Anforderung zur Verfügung. Sie vereinbaren Arzt- und Krankenhaustermine, vermitteln bzw. organisieren Kindergartenplätze, Mittagsbetreuung, Schulanmeldung, Ausbildung, Dolmetscher, Sprachförderung usw.

Detaillierte Angaben können dem Konzept des Caritasverbandes Coburg entnommen werden, das der Vorlage  „Asylsozialberatung des Caritasverbandes im Landkreis Coburg“ für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren am 08.11.2016 beigefügt war.

Der Landkreis Coburg hat in den letzten Jahren die nicht gedeckten Kosten des Caritasverbandes mit einem jährlichen Zuschuss unterstützt.

 

Im vergangenen Jahr gewährte der Landkreis Coburg zur Finanzierung der Sachkosten einen Zuschuss in Höhe von 11.700 €. Laut vorgelegtem Verwendungsnachweis des Caritasverbandes wurden im Jahr 2018 die Gesamtausgaben (Personal-, Sach- und Betriebskosten) in Höhe von 203.647,21 € folgendermaßen finanziert:

Staatszuschuss Land Bayern

138.816,58 €

 

Zuschuss Landratsamt

11.700,00 €

 

Eigenmittel

 

53.130,63 €

 

 

Die Höhe der Sachkosten 2018 betrug 20.519,39 €.

Von Seiten der Caritas wird für das Jahr 2019 ein Zuschuss zu den Kosten der Asylsozialberatung in Höhe von 15.000 € erbeten.

Entsprechende Mittel wurden bei Haushaltsstelle 0.4260.7030 vorgesehen.

Die Finanzierung der Asylsozialberatung im laufenden Jahr 2019 setzt sich folgendermaßen zusammen:

 

Ausgaben

 

 

Personalkosten                                                                                               

177.550,00 €

Sach- und Betriebskosten

18.500,00 €

 

Ausgaben gesamt 2019

196.050,00 €

 

Einnahmen

 

 

Staatszuschuss beantragt

115.407,50 €

 

Eigenanteil Caritasverband Coburg

65.642,50 €

 

ungedeckte Kosten –

Zuschuss des Landkreises

 

15.000,00 €