Sitzung: 27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 236/2019
Beschluss:
Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag
stimmt der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren dem Antrag auf
Erhöhung der Fallpauschale auf 125,00 € zu und beauftragt die Verwaltung,
jeweils die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die
Schuldnerberatung mit dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg
e. V. und dem Diakonischen Werk Coburg e. V. – Innere Mission für das Jahr 2020
abzuschließen.
Sachverhalt:
Seit 2014 bestehen mit dem Caritasverband und dem Diakonischen Werk
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen.
Seit diesem Zeitpunkt ist die Finanzierung der Schuldnerberatung auf
Fallpauschalen umgestellt, jeder Einzelfall mit Wohnsitz im Landkreis Coburg
wird derzeit mit 110,00 € bezuschusst. Abgerechnet wird aufgrund der bis 15.03.
des Folgejahres vorzulegenden Schuldnererklärungen.
Regelmäßige Außensprechstunden führt die Caritas in Neustadt b. Coburg,
Bad Rodach und Weitramsdorf durch; das Diakonische Werk in Ebersdorf b. Coburg,
Untersiemau und Rödental.
Herr Norbert Hartz, Geschäftsführer Caritas Coburg sowie Herr Kornherr,
Leitung Bezirksstelle des Diakonischen Werkes Coburg werden zu Beginn dieses
Tagesordnungspunktes einen umfassenden Bericht über die bisherige und
zukünftige Entwicklung der beiden Beratungsstellen vortragen.
Abrechnung
Fallpauschalen für das Jahr 2018 und voraussichtliche Zahlen 2019
Vom Caritasverband wurden 227 Schuldnererklärungen für das Jahr 2018
vorgelegt, sodass sich ein Betrag von 24.970,00
€ errechnet.
Im Jahr 2018 wurden 28.050,00 € Abschläge ausgezahlt (Grundlage der
Abschläge sind die für das vorhergehende Jahr vorgelegten Schuldnererklärungen)
sodass ein Betrag in Höhe von 3.080,00 € überzahlt wurde. Dieser wurde von der
ersten Abschlagszahlung für das Jahr 2019 wieder einbehalten.
Vom Diakonischen Werk konnten für 54 Fälle Vereinbarungen vorgelegt
werden. Es errechnet sich ein Betrag von 5.940,00
€. Abschläge wurden in 2018 in Höhe von 5.170 € ausgezahlt sodass im 2019
770,00 € nachgezahlt wurden.
Insgesamt wurden das Jahr 2018 betreffend für die Schuldnerberatung im
Landkreis Coburg somit 33.990,00 € ausgezahlt (Spitzabrechnung).
Für 2019 werden aufgrund der zum Stand 30.09.2019 übermittelten
Fallzahlen folgende Fälle abzurechnen sein:
- Caritasverband: ca. 200 Fälle = 22.000,00 €
- Diakonisches Werk: ca. 47 Fälle =
5.170,00 €
Der Gesamtaufwand wird demnach voraussichtlich 27.170,00 € betragen;
abschließende Zahlen werden jedoch erst zum 15.03.2020 vorliegen.
Antrag des
Caritasverbandes Coburg und des Diakonischen Werkes vom 23.09.2019
Mit Schreiben vom 23.09.2019, eingegangen am 02.10.2019, beantragen der
Caritasverband Coburg sowie das Diakonische Werk gemeinsam eine Erhöhung der
abzurechnenden Fallpauschalen auf 125,00 € je Fall ab dem Abrechnungsjahr 2020.
Seit 2014 wurde im Zuge der jährlichen Leistungsvereinbarungen die
Fallpauschale unverändert bei 110,00 € belassen.
Begründet wird der Antrag unter anderem mit den in den letzten Jahren
bereits gestiegen und in Zukunft noch zu erwartenden Personalkosten und
Sachkosten.
Diese Gründe können aus Sicht der Verwaltung nachvollzogen werden, zumal
es in den letzten Jahren etliche Tariferhöhungen gab, die in den vorherigen
Jahren bei den Leistungsvereinbarungen unberücksichtigt blieben.
Die moderate Anhebung von 13,64 % auf nunmehr 125,00 € je Fall wird
somit von der Verwaltung als gerechtfertigt eingeschätzt und mitgetragen. Die
Erhöhung wurde in die Vereinbarung für das Jahr 2020 aufgenommen.
Der gemeinsame Antrag wird der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Leistungsvereinbarung
für das Jahr 2020
Aufgrund der vorläufigen Fallzahlen für 2019 ist davon auszugehen, dass
der für 2020 angefallene Zuschussbedarf auch wieder mindesten in derselben Höhe
benötigt wird. Ein entsprechender Betrag wird in den Haushalt 2020 unter
Berücksichtigung der höheren Fallpauschale von 125,00 € eingeplant
(Haushaltsstellen 0.4701.7099 und 0.4822.6923).
Die beiden für 2020 aktualisierten Vereinbarungen liegen dieser Vorlage
bei.