Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 3

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit über die Heilpädagogisch-Therapeutische Ambulanz für die Dauer vom 01.01.2020 – 31.12.2024 abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

 

Das Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) ist seit 2002 Träger der heilpädagogisch-therapeutischen Ambulanz (HPTA).

 

Die HPTA ist ein für den Landkreis Coburg entwickeltes Konzept, dass für Kinder und ihren Familien ein Angebot zwischen einer ambulanten flexiblen Erziehungshilfe und einer Heilpädagogischen Tagesstätte darstellt. Das Alter der Kinder liegt bei Aufnahme im Grundschulalter und sie werden sowohl in der Einrichtung in Weidach, als auch im häuslichen oder sozialen Umfeld (z.B. Schule) betreut. Sie erhalten schulische Förder- und Unterstützungsleistungen sowie Gruppenangebote und sozial-therapeutische Einzelinterventionen. Daneben findet ein enger und kontinuierlicher Austausch mit den Eltern, kooperierenden Institutionen und anderen Bezugspersonen der Kinder statt.

 

Viele dieser Kinder haben vor einer Aufnahme in die HPTA eine Diagnostik und Behandlung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis oder Klinik durchlaufen und werden dort noch weiterhin behandelt. Aufgrund der gezeigten Auffälligkeiten haben diese Kinder Teilhaberrisiken in unterschiedlichen Lebensbereichen, insbesondere in der Schule. D.h. speziell diese Kinder gehören zum Personenkreis des § 35 a SGB VIII und sie erhalten die Maßnahme als Eingliederungshilfe.

 

Die seit 2014 gültige und zum 31.12.2019 auslaufenden Vereinbarung sieht einen Zuschussbedarf von 177.000 € erhöht, was bei 220 Belegtagen/Jahr und 11 versorgten Kindern einem (umgerechneten) Tagesentgeltsatz von 73,14 € entspricht. Vergleichbare heilpädagogische Tagesstätten (HPT) lagen 2014 bei einem Tagessatz von durchschnittlich ca. 97,50 €.

 

Die HPTA ist bis heute ein wirksames Angebot für Kinder und deren Familien mit einem hohen Förderbedarf. Die Kombination von pädagogischer und therapeutischer Einzel- und Gruppenarbeit unter Einbeziehung von Schule, dem Umfeld und –vor allem- den Eltern erzielt sehr gute Ergebnisse. Es ermöglicht Kindern u.a., dass sie in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können und eine Fremdunterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung vermieden wird. Die Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren waren im Durchschnitt 2 Jahre in der HPTA.  Platzvakanzen hat es seit Bestehen der HPTA nie gegeben, da durchgehend Wartelisten geführt werden müssen. Einer Entlassung eines Kindes folgt eine sofortige Neuaufnahme.

 

Für die Fortschreibung dieser Leistungsvereinbarung wurden mehrere Gespräche zur Evaluierung der Konzeption geführt. Neben den Erfahrungen und Erhebungen des Trägers wurden die Erkenntnisse der ASD-Fachkräfte mit einbezogen. Natürlich spielten in den Gesprächen die gestiegenen Bedarfsmeldungen ein wichtige Rolle, da inzwischen die Warteliste so lang geworden ist, dass z.T. mehrere Monate bis zu einer Aufnahme verstreichen.

Im Ergebnis ist deshalb die Konzeption weiter entwickelt worden.
Neben inhaltlichen Änderungen ist die Platzzahl von derzeit 11 auf 18 Kinder angehoben worden. Der Ablauf der gesamten Maßnahme soll zukünftig in drei zeitlich gleichwertige einander ergänzende Phasen von jeweils einem Jahr Laufzeit untergliedert werden:

 

Intensivphase

Diese Phase beinhaltet die psychosoziale Diagnostik, die darauf aufbauende Erstellung des Behandlungs- und Förderplans, die heilpädagogisch-therapeutische Arbeit mit dem Kind sowie die beratende Arbeit mit der Familie. Die Kinder nehmen an bis zu 4 Tagen an Gruppenangeboten und Einzeltherapiemaßnahmen teil. Sie erhalten nach einem gemeinsamen Mittagessen intensive Schul- und Lernförderung. Gleichzeitig beinhaltet diese Phase bereits eine intensive und aufsuchende Arbeit mit den Eltern und anderen wichtigen Bezugssystemen des Kindes.

 

Ablösephase

In dieser Phase findet die Ablösung des Kindes aus der Gruppe statt, bei gleichzeitiger Intensivierung der Integration im sozialen Nahraum. Das Kind besucht dann nur noch bis zu 3 Tagen die heilpädagogisch-therapeutischen Gruppenangebote.

 

Nachbetreuungsphase

Ziel dieser letzten Phase ist eine Stabilisierung der inner- und außerfamiliär erreichten Fortschritte. Es finden wöchentliche Termine mit der Familie im sozialen Umfeld statt.

 

Da die Phasen ein zusammenhängendes Konstrukt bilden, erfolgt die Begleitung der Familie im Regelfall durchgehend durch eine Person, welche Elternarbeit, Einbindung des Kindes in den Sozialraum und zum Abschluss auch die Nachbetreuung des Kindes übernimmt.

 

Carola Gollub, Geschäftsführerin des Trägers IPSG, stellt die Arbeit der HPTA sowie die neue Konzeption im Ausschuss vor.

 

Mit der Konzeptionsanpassung und der Ausweitung der Platzkapazitäten ist ein höherer Personalbedarf verbunden. Waren bislang 4 Sozialpädagog*innen mit jeweils 30 Wochenstunden im Einsatz, sind jetzt 5 Fachkräfte mit 32 Wochenstunden erforderlich. Eine Aufstockung des psychologischen Fachdienstes und der Ergänzungskräfte ist nicht notwendig.

 

Unter Berücksichtigung eines Trägeranteils (10 %) und einer 10 %igen Pauschale für Sach- und Verwaltungskosten errechnet sich daraus ein neuer Zuschussbedarf an den Träger von 273.000 €. Neben der Ausweitung des Angebots machen sich bei diesem deutlich höheren Zuschussbedarf aber vor allem die Tarifsteigerungen der zurückliegenden 5 Jahre bemerkbar. Selbst bei einem unverändertem Konzept hätte sich ein Mehrbedarf von 30.000 € ergeben.

Da mit dem neuen Konzept mehr Kinder (+50%) erreicht werden können, der Personalbedarf gleichzeitig aber nicht um 50% steigt, ergibt sich im umgerechneten Tagessatz pro Kind faktisch eine Absenkung. Dieser liegt künftig kalkuliert bei 68,94€.

 

Die bisherige Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung ist wegen das Nähe eines teilstationären Angebots und den damit verbundenen vorzuhaltenden Ressourcen immer für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen worden. Diese Laufzeit soll auch künftig beibehalten werden.

Für die Entscheidung ist nach Vorberatung durch den Ausschuss für Jugend und Familie der Kreistag zuständig. Damit kann der Ausschuss für Jugend und Familie nur die vorliegende Beschlussfassung empfehlen.