Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1. Mittel für Informations- und Werbekampagne

Dieser Teil des Antrags wird in den Geschäftsgang verwiesen. Die Behandlung erfolgt im zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität.

 

2. Prüfung kostenfreies ÖPNV-Ticket für Schüler, Studierende und Auszubildende

Dieser Teil des Antrags wird in den Geschäftsgang verwiesen. Die Behandlung erfolgt im zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Kreisräte Tobias Ehrlicher und Carsten Höllein stellen mit Schreiben vom 04.10.2019 folgenden Antrag:

 

1. Der Landkreis Coburg stellt 10.000 Euro für eine Informations- und Werbekampagne für das Rufbussystem und andere ÖPNV-Angebote im Haushalt 2020 ein. Verständliche Materialien und Plattformen sind zu entwickeln beziehungsweise zu nutzen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, mit welchem finanziellen und organisatorischen Aufwand die Einführung von kostenfreien ÖPNV-Tickets für Schüler*innen, Studierenden und Azubis verbunden wäre.

 

Nachdem es sich um zwei Themenbereiche handelt, wird für die weitere Sachbehandlung von zwei Ansinnen ausgegangen. Zu beiden Themenbereichen ist sowohl die Verwaltung als auch der Landrat bereits seit geraumer Zeit mit der Ausarbeitung beschäftigt

 

1. Bereitstellung von finanziellen Mitteln für eine Informations- und Werbekampagne im Bereich des ÖPNV

Für die Notwendigkeit der Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln im ÖPNV ist abzuklären welche Haushaltsmittel in 2019 zur Verfügung standen bzw. stehen und welche Planungen für 2020 bestehen. Die Abklärung ist durch die Verwaltung durchzuführen.

Für eine Entscheidung ist grundsätzlich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zuständig. Ggf. ist der Antrag über die Haushaltsaufstellung zu erledigen.

Für die Weiterbehandlung ist der Antrag in den Geschäftsgang zu verweisen.

 

2. Prüfung der Kosten und des Aufwands zur Einführung kostenfreier ÖPNV Tickets für Schüler*innern, Studierende und Auszubildende

 

Ob und welche Kosten entstehen ist durch die Verwaltung abzuklären.

Für eine Entscheidung ist grundsätzlich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zuständig. Ggf. ist der Antrag über die Haushaltsaufstellung zu erledigen.

Für die Weiterbehandlung ist der Antrag in den Geschäftsgang zu verweisen.