Beschluss:
1. Mittel für Informations- und Werbekampagne
Dieser Teil des
Antrags wird in den Geschäftsgang verwiesen. Die Behandlung erfolgt im
zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität.
2. Prüfung kostenfreies ÖPNV-Ticket für
Schüler, Studierende und Auszubildende
Dieser Teil des
Antrags wird in den Geschäftsgang verwiesen. Die Behandlung erfolgt im
zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität.
Sachverhalt:
1. Der Landkreis
Coburg stellt 10.000 Euro für eine Informations- und Werbekampagne für das
Rufbussystem und andere ÖPNV-Angebote im Haushalt 2020 ein. Verständliche
Materialien und Plattformen sind zu entwickeln beziehungsweise zu nutzen.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt zu prüfen, mit welchem finanziellen und organisatorischen
Aufwand die Einführung von kostenfreien ÖPNV-Tickets für Schüler*innen,
Studierenden und Azubis verbunden wäre.
Nachdem es sich um
zwei Themenbereiche handelt, wird für die weitere Sachbehandlung von zwei
Ansinnen ausgegangen. Zu beiden Themenbereichen ist sowohl die Verwaltung als
auch der Landrat bereits seit geraumer Zeit mit der Ausarbeitung beschäftigt
1.
Bereitstellung von finanziellen Mitteln für eine Informations- und
Werbekampagne im Bereich des ÖPNV
Für die
Notwendigkeit der Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln im ÖPNV
ist abzuklären welche Haushaltsmittel in 2019 zur Verfügung standen bzw. stehen
und welche Planungen für 2020 bestehen. Die Abklärung ist durch die Verwaltung
durchzuführen.
Für eine
Entscheidung ist grundsätzlich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
zuständig. Ggf. ist der Antrag über die Haushaltsaufstellung zu erledigen.
Für die
Weiterbehandlung ist der Antrag in den Geschäftsgang zu verweisen.
2.
Prüfung der Kosten und des Aufwands zur Einführung kostenfreier ÖPNV Tickets
für Schüler*innern, Studierende und Auszubildende
Ob und welche Kosten
entstehen ist durch die Verwaltung abzuklären.
Für eine Entscheidung ist grundsätzlich der Ausschuss für Umwelt,
Energie und Mobilität zuständig. Ggf. ist der Antrag über die
Haushaltsaufstellung zu erledigen.
Für die Weiterbehandlung ist der Antrag in den Geschäftsgang zu
verweisen.