Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt beschließt der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2020 über die Fachstelle für pflegende Angehörige Coburg mit dem Bezirksverband der AWO Oberfranken/ Mittelfranken abzuschließen. Die Leistungsvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Die Fachstelle für pflegende Angehörige bietet Beratung, Unterstützung und Entlastung rund um das Thema Pflege. Sie unterstützt pflegende Angehörige, Angehörige von Demenzerkrankten sowie hilfesuchende und pflegebedürftige Menschen in der Stadt und im Landkreis Coburg. Sie informiert über Versorgungs- und Entlastungsangebote vor Ort und vermittelt an andere Institutionen.

 

Der Landkreis Coburg bezuschusst die Fachstelle für pflegende Angehörige auf Grundlage einer jährlich fortzuschreibenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung.

 

Leistungen der Fachstelle für pflegende Angehörige

Die Fachstelle für pflegende Angehörige erweitert seit einigen Jahren sukzessive das Engagement im Landkreis Coburg.

 

Das Interesse an den Außensprechstunden wächst beständig. Nachdem Anfang des Jahres 2017 nur in fünf kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Vor-Ort-Beratung stattfand, beteiligten sich im Jahr 2018 bereits 12 Kommunen. Die Anzahl der Beratung stieg von 51 Terminen in 2017 auf 63 Beratungen im vergangenen Jahr. Seit 2019 können die Bürgerinnen und Bürger zweier weiterer Gemeinden die Beratung in ihrem Wohnort wahrnehmen. Damit stieg die Anzahl der Standorte für die Außensprechstunden auf 14 Kommunen.

 

Die Angehörigengruppen in Bad Rodach und Ebersdorf etablierten sich im Laufe des letzten Jahres. Die Teilnehmenden treffen sich einmal monatlich zum Austausch. Neben der  emotionalen Unterstützung erhalten die Teilnehmenden auch Informationen zu gewünschten Themen, wie bspw. Bestattungsvorsorge, betreutes Wohnen, Betreuungsservice, Sofortmaßnahmen, Auswirkung der neuen Pflegegrade. Der Anteil der teilnehmenden Angehörigen am Gesprächskreis sowie am Freitagskreis im AWO-Treff im Bürglaßschlösschen liegt jeweils bei ca. 50%.

 

 

Auch 2018 fand wieder ein von der Fachstelle für pflegende Angehörige selbst konzipierter Kompaktpflegekurs für Mitarbeiter/innen in Firmen statt, an dem mehrheitlich Landkreisbewohnerinnen und -bewohner teilnahmen. Im September 2018 startete darüber hinaus ein Pflegekurs für Angehörige, bei dem 6 der 7 Teilnehmenden im Landkreis Coburg leben.

 

Die Fachstelle verzeichnet eine zunehmende Nachfrage nach Vorträgen. Im Berichtsjahr 2018 hielten die Mitarbeiterinnen 21 Vorträge vor insgesamt 275 Teilnehmenden.

 

Statistik 2012 - 2018

Die Gesamtzahl der Beratungen sank im Jahr 2018 von 1652 auf 1604 Gespräche. Die Anzahl der Beratungen von Personen aus dem Landkreis betrug 875. Die Stadtbevölkerung  nahm das Angebot mit 729 Beratungen wahr. Die Grafik 1 verdeutlicht die Zunahme des Anteils an Beratungen aus dem Landkreis Coburg im Zeitverlauf. Seit dem Jahr 2016 liegt der Anteil der Landbevölkerung etwas über dem der Stadtbevölkerung. Damit scheinen sich die Maßnahmen der verstärkten Präsenz und Öffentlichkeitsarbeit im Landkreis langsam bemerkbar zu machen.

 

Grafik 1:

 

Finanzierung und Landkreiszuschuss

Die Fachstelle für pflegende Angehörige finanziert sich durch staatliche Fördermittel nach der Richtlinie des „Bayerischen Netzwerkes Pflege“, einem 10%igen Eigenanteil sowie Zuschüssen von Stadt und Landkreis Coburg. Anteilig nach Einwohnerzahl bezuschusst die Stadt Coburg 0,5 Stelle einer Sozialpädagogin und der Landkreis eine 0,5 Stelle für eine Sozialpädagogin sowie eine 0,5 Stelle einer gerontopsychiatrischen Fachkraft.

 

Der Zuschuss wurde im Jahr 2019 in Form eines Jahresbudgets in Höhe von 33.313.- Euro bewilligt. Grundlage der Berechnung sind die durchschnittlichen Personalkosten nach aktuellem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für die Stellenbesetzung lt. Leistungsvereinbarung zuzüglich einer Sachkostenpauschale in Höhe von 10% der Personalkosten. Abgezogen werden die staatlichen Zuschüsse sowie der einzubringende Eigenanteil. Aufgrund der Anpassungen an die letzten Tariferhöhungen steigt der Förderanteil für die Personalkosten für das kommende Jahr. Der Zuschussbetrag für 2020 erhöht sich damit auf 34.000.- Euro.