Sitzung: 27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 177/2019
Beschluss:
Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt beschließt der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2020 über die Fachstelle für pflegende Angehörige Coburg mit dem Bezirksverband der AWO Oberfranken/ Mittelfranken abzuschließen. Die Leistungsvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Die Fachstelle für pflegende Angehörige bietet
Beratung, Unterstützung und Entlastung rund um das Thema Pflege. Sie
unterstützt pflegende Angehörige, Angehörige von Demenzerkrankten sowie
hilfesuchende und pflegebedürftige Menschen in der Stadt und im Landkreis
Coburg. Sie informiert über Versorgungs- und Entlastungsangebote vor Ort und
vermittelt an andere Institutionen.
Der Landkreis Coburg bezuschusst die
Fachstelle für pflegende Angehörige auf Grundlage einer jährlich
fortzuschreibenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung.
Leistungen
der Fachstelle für pflegende Angehörige
Die Fachstelle für pflegende Angehörige
erweitert seit einigen Jahren sukzessive das Engagement im Landkreis Coburg.
Das Interesse an den Außensprechstunden wächst beständig. Nachdem Anfang des Jahres 2017
nur in fünf kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Vor-Ort-Beratung
stattfand, beteiligten sich im Jahr 2018 bereits 12 Kommunen. Die Anzahl der
Beratung stieg von 51 Terminen in 2017 auf 63 Beratungen im vergangenen Jahr.
Seit 2019 können die Bürgerinnen und Bürger zweier weiterer Gemeinden die
Beratung in ihrem Wohnort wahrnehmen. Damit stieg die Anzahl der Standorte für
die Außensprechstunden auf 14 Kommunen.
Die Angehörigengruppen
in Bad Rodach und Ebersdorf etablierten sich im Laufe des letzten Jahres. Die
Teilnehmenden treffen sich einmal monatlich zum Austausch. Neben der emotionalen Unterstützung erhalten die
Teilnehmenden auch Informationen zu gewünschten Themen, wie bspw.
Bestattungsvorsorge, betreutes Wohnen, Betreuungsservice, Sofortmaßnahmen,
Auswirkung der neuen Pflegegrade. Der Anteil der teilnehmenden Angehörigen am
Gesprächskreis sowie am Freitagskreis im AWO-Treff im Bürglaßschlösschen liegt
jeweils bei ca. 50%.
Auch 2018 fand wieder ein von der Fachstelle
für pflegende Angehörige selbst konzipierter Kompaktpflegekurs für Mitarbeiter/innen in Firmen statt, an dem
mehrheitlich Landkreisbewohnerinnen und -bewohner teilnahmen. Im September 2018
startete darüber hinaus ein Pflegekurs
für Angehörige, bei dem 6 der 7 Teilnehmenden im Landkreis Coburg leben.
Die Fachstelle verzeichnet eine zunehmende
Nachfrage nach Vorträgen. Im Berichtsjahr 2018 hielten die Mitarbeiterinnen 21 Vorträge vor insgesamt 275
Teilnehmenden.
Statistik
2012 - 2018
Die Gesamtzahl
der Beratungen sank im Jahr 2018 von 1652 auf 1604 Gespräche. Die Anzahl
der Beratungen von Personen aus dem Landkreis betrug 875. Die
Stadtbevölkerung nahm das Angebot mit
729 Beratungen wahr. Die Grafik 1 verdeutlicht die Zunahme des Anteils an
Beratungen aus dem Landkreis Coburg im Zeitverlauf. Seit dem Jahr 2016 liegt
der Anteil der Landbevölkerung etwas über dem der Stadtbevölkerung. Damit
scheinen sich die Maßnahmen der verstärkten Präsenz und Öffentlichkeitsarbeit
im Landkreis langsam bemerkbar zu machen.
Grafik 1:
Finanzierung
und Landkreiszuschuss
Die Fachstelle für pflegende Angehörige
finanziert sich durch staatliche Fördermittel nach der Richtlinie des
„Bayerischen Netzwerkes Pflege“, einem 10%igen Eigenanteil sowie Zuschüssen von
Stadt und Landkreis Coburg. Anteilig nach Einwohnerzahl bezuschusst die Stadt
Coburg 0,5 Stelle einer Sozialpädagogin und der Landkreis eine 0,5 Stelle für
eine Sozialpädagogin sowie eine 0,5 Stelle einer gerontopsychiatrischen
Fachkraft.
Der Zuschuss wurde im Jahr 2019 in Form eines
Jahresbudgets in Höhe von 33.313.- Euro bewilligt. Grundlage der Berechnung
sind die durchschnittlichen Personalkosten nach aktuellem Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst für die Stellenbesetzung lt. Leistungsvereinbarung
zuzüglich einer Sachkostenpauschale in Höhe von 10% der Personalkosten.
Abgezogen werden die staatlichen Zuschüsse sowie der einzubringende
Eigenanteil. Aufgrund der Anpassungen an die letzten Tariferhöhungen steigt der
Förderanteil für die Personalkosten für das kommende Jahr. Der Zuschussbetrag
für 2020 erhöht sich damit auf 34.000.- Euro.