Der Vorsitzende verliest folgende Amtliche Mitteilung zum Thema Asylbewerber*innen im Landkreis Coburg:

 

Zum Stichtag 18.11.2019 befinden sich derzeit insgesamt 297 Asylbewerberinnen und Asylbewerber inkl. 17 unbegleitete Minderjährige zum Stand 16.09.2019 im Landkreis Coburg.

Davon sind 214 Asylbewerber in dezentralen Unterkünften und 66 Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft in Ebersdorf untergebracht.

Hinzu kommen außerdem 121 Fehlbeleger, die anerkannt sind, aber keine Wohnung finden sowie 25 anerkannte Asylbewerber im Rahmen von Wohnsitzzuweisungen.

Da derzeit keine Zuweisungen von neuen Asylbewerbern in den Landkreis Coburg erfolgen, werden von den 58 angemieteten dezentralen Unterkünften aktuell leerstehende und nicht benötigte Wohnungen entsprechend der geltenden Kündigungsfristen gekündigt. Es werden aber dennoch ausreichend freie Plätze vorgehalten, falls kurzfristig neue Zuweisungen

 

Ulrike Stadter verliest nachfolgende Nachricht:

 

Der Landkreis erstellt ein neues schlüssiges Konzept zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft nach den Sozialgesetzbüchern II und XII im Landkreis Coburg (siehe Information im Ausschuss für Soziales am 15.11.2018, TOP N 6).

 

Nach dem Ausschreibungsverfahren wurde der Auftrag hierzu der Firma Koopmann Analytics, Hamburg am 28.03.2019 erteilt.

 

Die Projekteröffnung fand am 15.04.2019 im Landratsamt Coburg mit dem anschließenden Informationstermin für größere im Landkreis tätige Wohnungsunternehmen statt. Aus nicht von der Firma Koopmann zu vertretenden Gründen konnte die Projektphase der Datenerhebung erst am 08.11.2019 abgeschlossen werden.

 

Derzeit werden die Daten nach den Vorgaben des Bundessozialgerichtes ausgewertet. Das ursprünglich beabsichtigte Inkrafttreten der ermittelten neuen Angemessenheitsgrenzen zum 01.01.2020 muss somit verschoben werden. Die Präsentation der Ergebnisse ist für die erste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren im Jahr 2020 geplant.