Der von der Teilnehmergemeinschaft Gleismuthhausen – Merlach II
vorgelegten Vereinbarung über die Vergabe des Objektplanungsvertrages
„Straßenraumgestaltung Kreisstraße CO 20 mit Randbereichen“ und der darin
festgelegten Kostenbeteiligung des Landkreises Coburg in Höhe von 13.390 €
(inkl. Nebenkosten) wird zugestimmt.
Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, die Vereinbarung zu
unterzeichnen.
Die anfallenden Planungskosten sind aus der im Rahmen der Fortschreibung
des Investitionsprogramms neu aufzunehmenden Haushaltsstelle 6520.9502 des
Vermögenshaushaltes in den Jahren 2020 und folgende zu bezahlen.
Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2014 bis
2018 war unter der lfd. Nr. 90 der Ausbau der OD Merlach der Kreisstraße CO 21
mit insgesamt 410.000 € vorgesehen. Die Stadt Seßlach kündigte zum damaligen
Zeitpunkt die Aufnahme einer Dorferneuerungsmaßnahme für die beiden Stadtteile
Gleismuthhausen und Merlach an. Da der zeitliche Rahmen nicht exakt festgelegt
werden konnte, wurden die Haushaltsmittel ab 2016 nicht mehr eingeplant.
Mittlerweile wurde die Flurneuordnung und Dorferneuerung
Gleismuthhausen-Merlach II eingeleitet und eine Teilnehmergemeinschaft
gegründet. Auch haben bereits die ersten Besprechungen stattgefunden. Wegen der
Fördersituation in der ländlichen Entwicklung ist die Maßnahme sehr zeitnah
durchzuführen. Aus diesem Grund müssen die Planungen sofort begonnen werden.
Die Kreisstraße CO 20 in Gleismuthhausen ist in einem sehr schlechten
Zustand. Der vorhandene Oberbau und die Entwässerung entsprechen nicht mehr den
Regeln der Technik. Ein Ausbau ist dringend erforderlich. Wegen der
angekündigten DE-Maßnahme hat sich der Landkreis beim Unterhalt der Kreisstraße
nur auf unbedingt erforderliche Arbeiten zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit beschränkt. Nun ist es sinnvoll und wirtschaftlich, im
Rahmen der Dorferneuerung auch den Ausbau der Kreisstraße mit abzuwickeln.
Die grundsätzliche Förderfähigkeit des OD-Ausbaus wurde bereits mit der
Regierung von Oberfranken vorbesprochen. Nunmehr ist die Planung zu
beauftragen. Um Synergieeffekte zu nutzen, ist es angezeigt, die Planung von
DE- und Straßenbaumaßnahme in eine Hand zu legen. Dazu hat das Amt für
ländliche Entwicklung mit Schreiben vom 22.10.2019 im Namen der
Teilnehmergemeinschaft Gleismuthhausen – Merlach II eine Vereinbarung zur
Kostenbeteiligung des Landkreises am Objektplanungsvertrag zur
Straßenraumgestaltung vorgelegt. Von den veranschlagten Kosten für den
Planungsvertrag in Höhe von 41.200 € hat der Landkreis einen Anteil von 13.000
€ zzgl. 3 % anteilige Nebenkosten zu tragen.
Bei einer Länge von ca. 350 m mit einer Fahrbahnbreite von maximal 6,00
m werden die Kosten für den Ausbau derzeit grob mit ca. 420.000 € geschätzt.
Diese Kosten wären in der Fortschreibung des Investitionsprogramms in den
Jahren 2020 und folgende bereitzustellen.
In Hinblick auf die zeitlich drängende Abwicklung des Bauvorhabens wird
vorgeschlagen, der Vergabe der Planungsleistungen durch die
Teilnehmergemeinschaft und der Vereinbarung über die Kostenbeteiligung des
Landkreises zuzustimmen.