Der von der Teilnehmergemeinschaft Gleismuthhausen – Merlach II vorgelegten Vereinbarung über die Vergabe des Objektplanungsvertrages „Straßenraumgestaltung Kreisstraße CO 20 mit Randbereichen“ und der darin festgelegten Kostenbeteiligung des Landkreises Coburg in Höhe von 13.390 € (inkl. Nebenkosten) wird zugestimmt.

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Die anfallenden Planungskosten sind aus der im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms neu aufzunehmenden Haushaltsstelle 6520.9502 des Vermögenshaushaltes in den Jahren 2020 und folgende zu bezahlen.

 


 

Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2014 bis 2018 war unter der lfd. Nr. 90 der Ausbau der OD Merlach der Kreisstraße CO 21 mit insgesamt 410.000 € vorgesehen. Die Stadt Seßlach kündigte zum damaligen Zeitpunkt die Aufnahme einer Dorferneuerungsmaßnahme für die beiden Stadtteile Gleismuthhausen und Merlach an. Da der zeitliche Rahmen nicht exakt festgelegt werden konnte, wurden die Haushaltsmittel ab 2016 nicht mehr eingeplant.

 

Mittlerweile wurde die Flurneuordnung und Dorferneuerung Gleismuthhausen-Merlach II eingeleitet und eine Teilnehmergemeinschaft gegründet. Auch haben bereits die ersten Besprechungen stattgefunden. Wegen der Fördersituation in der ländlichen Entwicklung ist die Maßnahme sehr zeitnah durchzuführen. Aus diesem Grund müssen die Planungen sofort begonnen werden.

 

Die Kreisstraße CO 20 in Gleismuthhausen ist in einem sehr schlechten Zustand. Der vorhandene Oberbau und die Entwässerung entsprechen nicht mehr den Regeln der Technik. Ein Ausbau ist dringend erforderlich. Wegen der angekündigten DE-Maßnahme hat sich der Landkreis beim Unterhalt der Kreisstraße nur auf unbedingt erforderliche Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit beschränkt. Nun ist es sinnvoll und wirtschaftlich, im Rahmen der Dorferneuerung auch den Ausbau der Kreisstraße mit abzuwickeln.

 

Die grundsätzliche Förderfähigkeit des OD-Ausbaus wurde bereits mit der Regierung von Oberfranken vorbesprochen. Nunmehr ist die Planung zu beauftragen. Um Synergieeffekte zu nutzen, ist es angezeigt, die Planung von DE- und Straßenbaumaßnahme in eine Hand zu legen. Dazu hat das Amt für ländliche Entwicklung mit Schreiben vom 22.10.2019 im Namen der Teilnehmergemeinschaft Gleismuthhausen – Merlach II eine Vereinbarung zur Kostenbeteiligung des Landkreises am Objektplanungsvertrag zur Straßenraumgestaltung vorgelegt. Von den veranschlagten Kosten für den Planungsvertrag in Höhe von 41.200 € hat der Landkreis einen Anteil von 13.000 € zzgl. 3 % anteilige Nebenkosten zu tragen.

 

Bei einer Länge von ca. 350 m mit einer Fahrbahnbreite von maximal 6,00 m werden die Kosten für den Ausbau derzeit grob mit ca. 420.000 € geschätzt. Diese Kosten wären in der Fortschreibung des Investitionsprogramms in den Jahren 2020 und folgende bereitzustellen.

 

In Hinblick auf die zeitlich drängende Abwicklung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen, der Vergabe der Planungsleistungen durch die Teilnehmergemeinschaft und der Vereinbarung über die Kostenbeteiligung des Landkreises zuzustimmen.