Der Vorsitzende gibt bekannt:

 

 

1.    Kreisstraße CO 4;

Neubau KVP Wiesenfeld-Süd

Gemäß Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der Staatstraße 2205 nördlich Coburg von Wiesenfeld bis zur Stadtgrenze Coburg vom 12.04.2013 hat sich der Landkreis am Ausbau des Kreisverkehrsplatzes zu beteiligen. Die vom Staatlichen Bauamt Bamberg vorgelegte Kreuzungsvereinbarung wurde fachlich geprüft und wird dem Landrat demnächst zur Unterschrift vorgelegt.

 

 

2.    Kreisstraße CO 4;

Brücke über den Grundgraben bei Ottowind

Lfd. Nr. 74, HHSt 1.6504 9508

Mit Bescheid vom 22.10.2019 gewährte die Regierung von Oberfranken dem Landkreis Coburg eine Zuwendung nach Art. 2 BayGVFG in Höhe von 250.000 € (70 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten) sowie nach Art. 13c BayFAG in Höhe von 60.000 € (20 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten). Hierbei ging die Regierung antragsgemäß von Gesamtkosten in Höhe von 445.000 € aus, wovon 350.000 € als zuwendungsfähig anerkannt wurden.

 

 

3.    Kreisstraße CO 11;

Umbau Kreisverkehrsplatz mit Bundesstraße 4 südlich Neustadt bei Coburg

Lfd. Nr. 80, HHSt 1.6511.9501

Mit Bescheid vom 05.11.2019 gewährte die Regierung von Oberfranken dem Landkreis Coburg eine Zuwendung nach Art. 2 BayGVFG in Höhe von 260.000 € (70 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten) sowie nach Art. 13c BayFAG in Höhe von 70.000 € (20 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten). Hierbei ging die Regierung antragsgemäß von Gesamtkosten in Höhe von 840.000 € aus, wovon 370.000 € als zuwendungsfähig anerkannt wurden.