Sitzung: 14.11.2019 Bauausschuss
Der Vorsitzende gibt
bekannt:
1.
Kreisstraße CO 4;
Neubau KVP Wiesenfeld-Süd
Gemäß
Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der Staatstraße 2205 nördlich
Coburg von Wiesenfeld bis zur Stadtgrenze Coburg vom 12.04.2013 hat sich der
Landkreis am Ausbau des Kreisverkehrsplatzes zu beteiligen. Die vom Staatlichen
Bauamt Bamberg vorgelegte Kreuzungsvereinbarung wurde fachlich geprüft und wird
dem Landrat demnächst zur Unterschrift vorgelegt.
2.
Kreisstraße CO
4;
Brücke über den
Grundgraben bei Ottowind
Lfd. Nr. 74, HHSt
1.6504 9508
Mit Bescheid vom 22.10.2019 gewährte die
Regierung von Oberfranken dem Landkreis Coburg eine Zuwendung nach Art. 2
BayGVFG in Höhe von 250.000 € (70 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten) sowie nach
Art. 13c BayFAG in Höhe von 60.000 € (20 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten).
Hierbei ging die Regierung antragsgemäß von Gesamtkosten in Höhe von 445.000 €
aus, wovon 350.000 € als zuwendungsfähig anerkannt wurden.
3.
Kreisstraße CO
11;
Umbau
Kreisverkehrsplatz mit Bundesstraße 4 südlich Neustadt bei Coburg
Lfd. Nr. 80, HHSt
1.6511.9501
Mit Bescheid vom 05.11.2019 gewährte die
Regierung von Oberfranken dem Landkreis Coburg eine Zuwendung nach Art. 2
BayGVFG in Höhe von 260.000 € (70 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten) sowie nach
Art. 13c BayFAG in Höhe von 70.000 € (20 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten).
Hierbei ging die Regierung antragsgemäß von Gesamtkosten in Höhe von 840.000 €
aus, wovon 370.000 € als zuwendungsfähig anerkannt wurden.