Beschluss:
Im Zusammenhang mit
der Umsetzung des Förderprogramms „Digitalpakt Bayern“ wird folgendes Vorgehen
beschlossen:
1.
An den
Schulen eingesetzte IT-Technik wird ausgetauscht, wenn sie nicht mehr zuverlässig
funktioniert.
2.
Bei
Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen wird im Bereich der darstellenden Medientechnik
ab dem Jahr 2020 in Touchscreen-Systeme investiert.
3.
Im Zuge
der Sanierung des Beta-Baus am Staatlichen Arnold-Gymnasium werden
Touchscreen-Systeme in allen Klassen- und Fachräumen eingesetzt.
4.
Für
diese Investitionen werden für den Zeitraum bis 2023 insgesamt 1.360.000 € erforderlich.
Die Investitionen sind – vorbehaltlich der Haushaltsberatungen -entsprechend in
die Haushalte 2020 bis 2023 einzuplanen. Der Landrat wird ermächtigt, entsprechende
Aufträge zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung zu
beantragen.
5.
Der
Support der IT-Ausstattung mit landkreiseigenem Personal wird befürwortet. Die
Verwaltung wird beauftragt für den Support der IT-Ausstattungen an den Schulen
ein Personalkonzept zu erstellen und in der kommenden Sitzung des Ausschusses
für Bildung, Kultur und Sport zur Empfehlung an den Kreisausschuss vorzulegen.
Sachverhalt:
Bisherige Finanzierung
von IT-Ausstattung
Der Landkreis
hat im Rahmen eines IT-Budgets seinen Schulen zur IT-Ausstattung im Zeitraum
von 2016 – 2020 ein Investitionsvolumen von rund 472.000 € zur Verfügung
gestellt.
Im Rahmen des Förderprogramms
„digitales Klassenzimmer“ wurden bzw. werden die Klassen- und Fachräume der
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg mit einheitlicher
IT-Ausstattung versehen (Beamer, Soundsystem, PC oder Laptop, Elmo-Kamera, Projektionswand
in Form einer weiß verputzten Fläche). Hierfür wurden im Jahr 2019 insgesamt
219.738,64 € investiert.
Förderprogramm
Digitalpakt Bayern
Die neue
Förderung – „Digitalpakt Bayern“ stellt für die Schulen in Trägerschaft des
Landkreises 863.515 € – davon für integrierte Unterrichtsfachräume an den
Berufsfachschulen 21.365 € - an Fördermitteln zur Verfügung. Hinzu kommt der
Eigenanteil des Trägers in Höhe von 86.352 €. Somit stehen im Förderzeitraum
von 5 Jahren rund 950.000 € für die IT-Ausstattung zur Verfügung. Die
Förderrichtlinie ist erlassen – die Ausführungsbestimmungen fehlen noch.
Gefördert werden
mit diesen Geldern sowohl IT-Ausstattung (inkl. mobiler Endgeräte, die an der
Schule bleiben) in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände (bisher Klassen- und
Fachräume), WLAN, Verkabelungen, Planung, Beschaffung und Aufbau. Nicht
gefördert werden Eigenleistungen, Wartung und Betreuung der Systeme. Mehrere
Ausschreibungen sind möglich.
Der
Bewilligungszeitraum endet am 30. Juni 2023. Der Landkreis muss die Beträge vorfinanzieren
– eine Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Fördervoraussetzung
ist auch ein Konzept des Trägers zur Sicherstellung der Betreuung und Wartung
der neu beschafften IT-Ausstattung. Hier ist mit erhöhtem Personalbedarf zu
rechnen.
Nach einem
Zeitraum von 5 Jahren, wenn die Geräte technisch veraltet sind, kann nicht von
einer erneuten Förderung ausgegangen werden – somit müsste der Landkreis als
Träger der Schulen 100 % des Wiederbeschaffungswertes bzw. einer Ersatzbeschaffung
mit neuester Technik finanzieren.
Vorschlag der Verwaltung
zur IT-Ausstattung
Die Verwaltung
schlägt folgende Verwendung der Gelder vor:
-
WLAN an allen Schulen in Trägerschaft des Landkreises
-
Ersatzbeschaffungen, die bis 2023 jetzt schon absehbar sind
-
Serveraustausch
-
Investition in weitere IT-Ausstattung
Für IT-Hardware
wird mit einem Abschreibungszeitraum von 3-5 Jahren gerechnet. Ein Austausch
von Hardware sollte erst erfolgen, wenn die Technik nicht mehr zuverlässig funktioniert.
Mittlerweile halten
im Bereich der Medientechnik Touchscreen-Systeme in den ersten Grundschulen
der Region Einzug. Sie sind leicht bedienbar, die Preise sind in den letzten
beiden Jahren gesunken und die Geräte definieren
derzeit den aktuellen Stand der Technik. Es wird daher vorgeschlagen diese
Technologie in Zukunft auch an den Schulen unter Trägerschaft des Landkreises
einzusetzen, in denen Beamer-Technik im Förderzeitraum ersetzt werden muss.
Im Beta-Bau des
Arnoldgymnasiums sollten Screens als Standardausstattung für Klassen- und
Fachräume im Zuge der Sanierung vorgesehen werden.
Kosten der Investitionen
Bei der
Umsetzung dieser Vorschläge wäre innerhalb des Förderzeitraums mit
Investitionen für den Ersatz von IT- und Medientechnik i. H. v. rund 1.36 Mio.
€ zu rechnen.
Der Landkreis
hat bzw. stellt den staatlichen Schulen im Zeitraum 2016-2020 ein
5-Jahres-Budget für Investitionen im Bereich der Schulnetze in Höhe von
insgesamt 471.920 € zur IT-und Medienausstattung zur Verfügung. Hinzuzurechnen
sind die zu erwartenden Fördermittel aus dem Förderprogramm „digitales
Klassenzimmer“ in Höhe von insgesamt 195.792 €.
Ein vom
Fördermittelgeber vorausgesetzter 10%iger Eigenanteil in H. v. 19.579,20 € und
ein die Förderkulisse übersteigender Betrag i. H. v 4.367,44 € werden aus dem
5-Jahres Budget bestritten:
Erwarteter Förderbetrag „digitales
Klassenzimmer“: |
195.792,00 € |
10% Eigenmittel (aus 5-Jahres Budget zu
bestreiten): |
19.579,20 € |
Summe: |
215.371,20 € |
|
|
Tatsächliche Investitionen im Rahmen d. Förderprogramms: |
219.738,64 € |
Differenz (aus 5-Jahres Budget zu bestreiten): |
4.367,44 € |
Rechnet man –
ausgehend von einem auch in Zukunft gleichbleibendem Investitionsvolumen - zum
Budget des Landkreises i. H. v. rund 472.000 € (ohne Fördersumme aus „digitales
Klassenzimmer) die Fördersumme aus dem Förderprogramm „Digitalpakt Bayern“ (rd.
860.000 €) hinzu ergibt sich ein Betrag von 1.332.000 €, der in die
IT-Ausstattung der Schulen im Zeitraum von 2020 bis 2023 investiert würde.
Nicht in die
Berechnung aufgenommen wurden mögliche Investitionen in Endgeräte in Schülerhand
sowie Laptops für Lehrkräfte. Hierzu wären – sofern der Bedarf in den Schulen
entsteht - gesonderte Entscheidungen zu treffen.
Betreuung der IT-Technik
– Personal
Die Betreuung der IT-Technik an den Schulen ist mit dem derzeitigen
Personalstand von 1,51 Vollzeitkräften schon jetzt kaum mehr abbildbar. Durch die Umsetzung der vorgenannten
Investitionen und durch Urlaubszeiten entstehen Rückstände, trotz des Erbringens
von Mehrarbeitsstunden. Zur Beantragung der Fördermittel ist ein Konzept vorzulegen, wie die
Betreuung gesichert werden kann. Die durch die oben dargestellten Investitionen
eingeleitete Ausweitung der schulischen IT- und Medienlandschaften hat bereits
jetzt einen erhöhten Personalbedarf zur Folge, der durch die weiteren
Investitionen im Zuge des Förderprogramms „Digitalpakt Bayern“ weiter steigen
wird. Auch die Entscheidung zur flächendeckenden Schaffung von JaS-Stützpunkten
bringt einen steigenden Installations-, Einrichtungs- und IT-Betreuungsaufwand
mit sich. Der Einsatz externer Kräfte wird von Seiten der Verwaltung nicht
empfohlen:
Eine schnelle, effektive und kostengünstige Betreuung der IT- und
Medienlandschaft an den Schulen ist nur dann sicherzustellen, wenn sichere
Kenntnisse über die individuellen technischen Strukturen der einzelnen
Liegenschaften vorhanden sind. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass
diese Kenntnisse bei im Bedarfsfall zugezogenen Dritten i. d. R. nicht vorliegen
und der für die Einarbeitung und/oder Fehlersuche aufzubringende Zeitbedarf
unverhältnismäßig groß ist.
Abstimmungs- und Zuständigkeitskonflikte sind vorprogrammiert, wenn
interne und externe IT-Dienstleister in derselben technischen Umgebung tätig
sind, eine strikte Aufgabentrennung ist bei realitätsnaher Betrachtung kaum
umsetzbar. Dies wirkt sich einerseits auf die Kosten und andererseits auch auf
die Problemlösungsgeschwindigkeit negativ aus. Mit zunehmender Digitalisierung
im Schulalltag wird es zum Erhalt der Handlungsfähigkeit (Schüler unterrichten)
immer wichtiger, bei Problemen sehr zeitnah zu reagieren. Um schnelle Reaktionszeiten
von IT-Dienstleistern sicherzustellen, ist die Vereinbarung von
Service-Level-Agreements (SLA) obligatorisch. Für Verträge, die Reaktionszeiten
von 4 Stunden oder kürzer garantieren sind jährliche Servicepauschalen in Höhe
fünfstelliger Eurobeträge obligatorisch.
Ausgehend von einer durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von 1.647
Stunden im Jahr 2018 liegen die Brutto-Stundenlohnkosten einer in Entgeltgruppe
9a eingruppierten internen IT-Kraft inklusive eines Querschnittskostenanteils
von 20% des Brutto bei 39,37 €. Demgegenüber wird für den Einsatz von
IT-Servicekräften Dritter marktüblich ein Bruttostundenlohn von rund 80,00 €
oder höher berechnet.
Die Verwaltung wird ein Personalkonzept entwickeln und in der kommenden
Sitzung zur Empfehlung an den Kreisausschuss vorlegen.
Die vorab beschriebene Vorgehensweise wurde mit der politischen
IT-Arbeitsgruppe des Kreistages diskutiert und wird von ihr unterstützt.
Aus der Beratung:
Kreisrat Christoph Raabs zieht seinen, zu diesem Tagesordnungspunkt gestellten, Antrag zurück.