Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Förderprogramms „Digitalpakt Bayern“ wird fol­gendes Vorgehen beschlossen:

1.    An den Schulen eingesetzte IT-Technik wird ausgetauscht, wenn sie nicht mehr zu­verlässig funktioniert.

2.    Bei Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen wird im Bereich der darstellenden Medientechnik ab dem Jahr 2020 in Touchscreen-Systeme investiert.

3.    Im Zuge der Sanierung des Beta-Baus am Staatlichen Arnold-Gymnasium werden Touchscreen-Systeme in allen Klassen- und Fachräumen eingesetzt.

4.    Für diese Investitionen werden für den Zeitraum bis 2023 insgesamt 1.360.000 € er­forderlich. Die Investitionen sind – vorbehaltlich der Haushaltsberatungen -entsprechend in die Haushalte 2020 bis 2023 einzuplanen. Der Landrat wird ermäch­tigt, entsprechende Aufträge zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung zu beantragen.

5.    Der Support der IT-Ausstattung mit landkreiseigenem Personal wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt für den Support der IT-Ausstattungen an den Schulen ein Personalkonzept zu erstellen und in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport zur Empfehlung an den Kreisausschuss vorzulegen.

 

 


Sachverhalt:

 

Bisherige Finanzierung von IT-Ausstattung

Der Landkreis hat im Rahmen eines IT-Budgets seinen Schulen zur IT-Ausstattung im Zeit­raum von 2016 – 2020 ein Investitionsvolumen von rund 472.000 € zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen des Förderprogramms „digitales Klassenzimmer“ wurden bzw. werden die Klassen- und Fachräume der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg mit einheit­licher IT-Ausstattung versehen (Beamer, Soundsystem, PC oder Laptop, Elmo-Kamera, Pro­jektionswand in Form einer weiß verputzten Fläche). Hierfür wurden im Jahr 2019 insgesamt 219.738,64 € investiert.

 

Förderprogramm Digitalpakt Bayern

Die neue Förderung – „Digitalpakt Bayern“ stellt für die Schulen in Trägerschaft des Land­kreises 863.515 € – davon für integrierte Unterrichtsfachräume an den Berufsfachschulen 21.365 € - an Fördermitteln zur Verfügung. Hinzu kommt der Eigenanteil des Trägers in Höhe von 86.352 €. Somit stehen im Förderzeitraum von 5 Jahren rund 950.000 € für die IT-Ausstattung zur Verfügung. Die Förderrichtlinie ist erlassen – die Ausführungsbestimmungen fehlen noch.

 

Gefördert werden mit diesen Geldern sowohl IT-Ausstattung (inkl. mobiler Endgeräte, die an der Schule bleiben) in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände (bisher Klassen- und Fachräume), WLAN, Verkabelungen, Planung, Beschaffung und Aufbau. Nicht gefördert werden Eigenleistungen, Wartung und Betreuung der Systeme. Mehrere Ausschreibungen sind möglich.

 

Der Bewilligungszeitraum endet am 30. Juni 2023. Der Landkreis muss die Beträge vorfinan­zieren – eine Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

 

Fördervoraussetzung ist auch ein Konzept des Trägers zur Sicherstellung der Betreuung und Wartung der neu beschafften IT-Ausstattung. Hier ist mit erhöhtem Personalbedarf zu rech­nen.

 

Nach einem Zeitraum von 5 Jahren, wenn die Geräte technisch veraltet sind, kann nicht von einer erneuten Förderung ausgegangen werden – somit müsste der Landkreis als Träger der Schulen 100 % des Wiederbeschaffungswertes bzw. einer Ersatzbeschaffung mit neuester Technik finanzieren.

 

Vorschlag der Verwaltung zur IT-Ausstattung

Die Verwaltung schlägt folgende Verwendung der Gelder vor:

-          WLAN an allen Schulen in Trägerschaft des Landkreises

-          Ersatzbeschaffungen, die bis 2023 jetzt schon absehbar sind

-          Serveraustausch

-          Investition in weitere IT-Ausstattung

 

Für IT-Hardware wird mit einem Abschreibungszeitraum von 3-5 Jahren gerechnet. Ein Aus­tausch von Hardware sollte erst erfolgen, wenn die Technik nicht mehr zuverlässig funk­tioniert.

 

Mittlerweile halten im Bereich der Medientechnik Touchscreen-Systeme in den ersten Grund­schulen der Region Einzug. Sie sind leicht bedienbar, die Preise sind in den letzten beiden Jah­ren gesunken und die Geräte definieren derzeit den aktuellen Stand der Technik. Es wird daher vorgeschlagen diese Technologie in Zukunft auch an den Schulen unter Trägerschaft des Land­kreises einzusetzen, in denen Beamer-Technik im Förderzeitraum ersetzt werden muss.

 

Im Beta-Bau des Arnoldgymnasiums sollten Screens als Standardausstattung für Klassen- und Fachräume im Zuge der Sanierung vorgesehen werden.

 

Kosten der Investitionen

Bei der Umsetzung dieser Vorschläge wäre innerhalb des Förderzeitraums mit Investitionen für den Ersatz von IT- und Medientechnik i. H. v. rund 1.36 Mio. € zu rechnen.

Der Landkreis hat bzw. stellt den staatlichen Schulen im Zeitraum 2016-2020 ein 5-Jahres-Budget für Investitionen im Bereich der Schulnetze in Höhe von insgesamt 471.920 € zur IT-und Medienausstattung zur Verfügung. Hinzuzurechnen sind die zu erwartenden Förder­mittel aus dem Förderprogramm „digitales Klassenzimmer“ in Höhe von insgesamt 195.792 €.

 

Ein vom Fördermittelgeber vorausgesetzter 10%iger Eigenanteil in H. v. 19.579,20 € und ein die Förderkulisse übersteigender Betrag i. H. v 4.367,44 € werden aus dem 5-Jahres Budget bestritten:

 

Erwarteter Förderbetrag „digitales Klassenzimmer“:

195.792,00 €

10% Eigenmittel (aus 5-Jahres Budget zu bestreiten):

19.579,20 €

Summe:

215.371,20 €

 

 

Tatsächliche Investitionen im Rahmen d. Förderprogramms:

219.738,64 €

Differenz (aus 5-Jahres Budget zu bestreiten):

4.367,44 €

 

Rechnet man – ausgehend von einem auch in Zukunft gleichbleibendem Investitionsvolumen - zum Budget des Landkreises i. H. v. rund 472.000 € (ohne Fördersumme aus „digitales Klassenzimmer) die Fördersumme aus dem Förderprogramm „Digitalpakt Bayern“ (rd. 860.000 €) hinzu ergibt sich ein Betrag von 1.332.000 €, der in die IT-Ausstattung der Schu­len im Zeitraum von 2020 bis 2023 investiert würde.

 

Nicht in die Berechnung aufgenommen wurden mögliche Investitionen in Endgeräte in Schü­lerhand sowie Laptops für Lehrkräfte. Hierzu wären – sofern der Bedarf in den Schulen ent­steht - gesonderte Entscheidungen zu treffen.

 

Betreuung der IT-Technik – Personal

Die Betreuung der IT-Technik an den Schulen ist mit dem derzeitigen Personalstand von 1,51 Vollzeitkräften schon jetzt kaum mehr abbildbar. Durch die Umsetzung der vorgenannten Investitionen und durch Urlaubszeiten entstehen Rückstände, trotz des Erbringens von Mehrarbeitsstunden. Zur Beantragung der Fördermittel ist ein Konzept vorzulegen, wie die Betreuung gesichert werden kann. Die durch die oben dargestellten Investitionen eingeleitete Ausweitung der schulischen IT- und Medien­landschaften hat bereits jetzt einen erhöhten Personalbedarf zur Folge, der durch die weite­ren Investitionen im Zuge des Förderprogramms „Digitalpakt Bayern“ weiter steigen wird. Auch die Entscheidung zur flächendeckenden Schaffung von JaS-Stützpunkten bringt einen steigenden Installations-, Einrichtungs- und IT-Betreuungsaufwand mit sich. Der Einsatz ex­terner Kräfte wird von Seiten der Verwaltung nicht empfohlen:

Eine schnelle, effektive und kostengünstige Betreuung der IT- und Medienlandschaft an den Schulen ist nur dann sicherzustellen, wenn sichere Kenntnisse über die individuellen techni­schen Strukturen der einzelnen Liegenschaften vorhanden sind. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass diese Kenntnisse bei im Bedarfsfall zugezogenen Dritten i. d. R. nicht vor­liegen und der für die Einarbeitung und/oder Fehlersuche aufzubringende Zeitbedarf unver­hältnismäßig groß ist.

Abstimmungs- und Zuständigkeitskonflikte sind vorprogrammiert, wenn interne und externe IT-Dienstleister in derselben technischen Umgebung tätig sind, eine strikte Aufgabentren­nung ist bei realitätsnaher Betrachtung kaum umsetzbar. Dies wirkt sich einerseits auf die Kosten und andererseits auch auf die Problemlösungsgeschwindigkeit negativ aus. Mit zu­nehmender Digitalisierung im Schulalltag wird es zum Erhalt der Handlungsfähigkeit (Schüler unterrichten) immer wichtiger, bei Problemen sehr zeitnah zu reagieren. Um schnelle Reak­tionszeiten von IT-Dienstleistern sicherzustellen, ist die Vereinbarung von Service-Level-Agreements (SLA) obligatorisch. Für Verträge, die Reaktionszeiten von 4 Stunden oder kür­zer garantieren sind jährliche Servicepauschalen in Höhe fünfstelliger Eurobeträge obligato­risch.

Ausgehend von einer durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von 1.647 Stunden im Jahr 2018 liegen die Brutto-Stundenlohnkosten einer in Entgeltgruppe 9a eingruppierten internen IT-Kraft inklusive eines Querschnittskostenanteils von 20% des Brutto bei 39,37 €. Demgegen­über wird für den Einsatz von IT-Servicekräften Dritter marktüblich ein Bruttostundenlohn von rund 80,00 € oder höher berechnet.

Die Verwaltung wird ein Personalkonzept entwickeln und in der kommenden Sitzung zur Empfehlung an den Kreisausschuss vorlegen.

Die vorab beschriebene Vorgehensweise wurde mit der politischen IT-Arbeitsgruppe des Kreistages diskutiert und wird von ihr unterstützt.

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Christoph Raabs zieht seinen, zu diesem Tagesordnungspunkt gestellten, Antrag zurück.