Sitzung: 22.10.2019 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: zurückverwiesen (Wiederholung)
Vorlage: 198/2019
Die Musikschule Coburg e. V.
wird nach der Auflösung der Musikschule des Landkreises Coburg sowohl von
Schüler*innen aus dem Stadtgebiet Coburg als auch aus dem Kreisgebiet Coburg
genutzt. Etwa ein Drittel der 330 Schüler*innen wohnen im Landkreis Coburg.
Die Musikschule beantragte
mit Schreiben vom 01.10.2019 eine Bezuschussung der Musikschule Coburg e. V.
zum ausschließlichen Zweck der Förderung der Schüler*innen aus dem Landkreis
Coburg.
Die Stadt Coburg gewährt der
Musikschule einen jährlichen Zuschuss unter der Voraussetzung, dass die Kosten
für den Unterricht für Schüler*innen aus dem Stadtgebiet Coburg entsprechend
reduziert werden. Somit kommt es derzeit zu unterschiedlichen Kosten für den
Unterricht an der Musikschule je nach Wohnort der Schüler*innen.
Um innerhalb der
Bildungsregion einheitliche Preise für den Unterricht an der Musikschule zu
erzielen, wurde der Zuschussantrag gestellt. Legt man die derzeitige Zahl der
Schüler*innen und die derzeitigen Unterrichtsgebühren zugrunde, müsste zur Erreichung
dieses Zieles im Jahr 2019 vom Landkreis Coburg ein Betrag von rund 14.000 €
aufgebracht werden. Der Betrag könnte sich in den kommenden Jahren verändern,
wenn Schülerzahlen oder Unterrichtsgebühren sich verändern.
Die Finanzierung des laufenden
Schulbetriebs erfolgt über Unterrichtsgebühren, staatlichen Zuschuss und
Zuschuss der Stadt Coburg. Nach Aussage der Musikschule gibt es in ihrem
Jahreshaushalt keinen Fehlbetrag – eventuelle Überschüsse fließen an die Stadt
Coburg zurück.
Kulturelle Bildung ist ein
wichtiges Gut in einer Bildungsregion. Von den staatlichen Zuschüssen können
alle Schüler*innen durch kostengünstige Leihinstrumente, kostenfreie
Zusatzangebote oder weitere mögliche Ermäßigungen bei der Unterrichtsgebühr
profitieren.
Eine Bezuschussung durch den
Landkreis hätte einen erhöhten Zufluss staatlicher Fördermittel in die
Bildungsregion zur Folge, die für ein erweitertes Angebot an kostenfreien
Leistungen genutzt werden könnte.
Der Landkreis steht unter
Haushaltskonsolidierung. Bei einem Zuschuss für Musikunterricht handelt es sich
um eine freiwillige Leistung.
Aus der Beratung:
Nach Diskussion werden die Leistungen der Musikschule anerkannt, allerdings wären dann auch weitere Musikangebote förderwürdig. Daher wird die Entscheidung zurückgestellt, um zu den vorhandenen Musikangeboten im Landkreis ein Gesamtkonzept zu erstellen.