Beschluss: zurückverwiesen (Wiederholung)

Die Musikschule Coburg e. V. wird nach der Auflösung der Musikschule des Landkreises Coburg sowohl von Schüler*innen aus dem Stadtgebiet Coburg als auch aus dem Kreisgebiet Coburg genutzt. Etwa ein Drittel der 330 Schüler*innen wohnen im Landkreis Coburg.

 

Die Musikschule beantragte mit Schreiben vom 01.10.2019 eine Bezuschussung der Musikschule Coburg e. V. zum ausschließlichen Zweck der Förderung der Schüler*innen aus dem Landkreis Coburg.

 

Die Stadt Coburg gewährt der Musikschule einen jährlichen Zuschuss unter der Voraussetzung, dass die Kosten für den Unterricht für Schüler*innen aus dem Stadtgebiet Coburg entsprechend reduziert werden. Somit kommt es derzeit zu unterschiedlichen Kosten für den Unterricht an der Musikschule je nach Wohnort der Schüler*innen.

 

Um innerhalb der Bildungsregion einheitliche Preise für den Unterricht an der Musikschule zu erzielen, wurde der Zuschussantrag gestellt. Legt man die derzeitige Zahl der Schüler*innen und die derzeitigen Unterrichtsgebühren zugrunde, müsste zur Erreichung dieses Zieles im Jahr 2019 vom Landkreis Coburg ein Betrag von rund 14.000 € aufgebracht werden. Der Betrag könnte sich in den kommenden Jahren verändern, wenn Schülerzahlen oder Unterrichtsgebühren sich verändern.

 

Die Finanzierung des laufenden Schulbetriebs erfolgt über Unterrichtsgebühren, staatlichen Zuschuss und Zuschuss der Stadt Coburg. Nach Aussage der Musikschule gibt es in ihrem Jahreshaushalt keinen Fehlbetrag – eventuelle Überschüsse fließen an die Stadt Coburg zurück.

 

Kulturelle Bildung ist ein wichtiges Gut in einer Bildungsregion. Von den staatlichen Zuschüssen können alle Schüler*innen durch kostengünstige Leihinstrumente, kostenfreie Zusatzangebote oder weitere mögliche Ermäßigungen bei der Unterrichtsgebühr profitieren.

 

Eine Bezuschussung durch den Landkreis hätte einen erhöhten Zufluss staatlicher Fördermittel in die Bildungsregion zur Folge, die für ein erweitertes Angebot an kostenfreien Leistungen genutzt werden könnte.

 

Der Landkreis steht unter Haushaltskonsolidierung. Bei einem Zuschuss für Musikunterricht handelt es sich um eine freiwillige Leistung.

 


Aus der Beratung:

Nach Diskussion werden die Leistungen der Musikschule anerkannt, allerdings wären dann auch weitere Musikangebote förderwürdig. Daher wird die Entscheidung zurückgestellt, um zu den vorhandenen Musikangeboten im Landkreis ein Gesamtkonzept zu erstellen.