Der Bericht über die
Familienstützpunkte in Neustadt bei Coburg und Bad Rodach wird zur Kenntnis
genommen. Der Zuschuss für die beiden Familienstützpunkte ist ab 2020 auf 4.400
€ anzupassen.
Sachverhalt:
Ausgangslage
Das Förderprogramm des Bayerischen
Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) möchte mit der
Einrichtung von Familienstützpunkten wohnortnahe Kontakt- und Anlaufstellen für
Familien schaffen.
Familienstützpunkte (FSP) stellen somit ein räumliches Angebot – verbunden mit
personellen Ressourcen dar, die die dezentrale, sozialräumlich organisierte
Infrastruktur für Familien im Landkreis Coburg ergänzt.
Die Aufgaben eines
Familienstützpunktes werden gem. Richtlinien[1]
wie folgt beschrieben:
·
allgemeine
Beratung und Unterstützung von Familien auf der Basis eines präventiven,
familienorientierten und ganzheitlichen Ansatzes gemäß § 16 SGB VIII;
·
Vorhaltung
und Initiierung bedarfsgerechter und niedrigschwelliger
Familienbildungsangebote vor Ort in Abstimmung und gegebenenfalls in
Kooperation mit anderen Einrichtungen und Diensten im Sozialraum;
·
Vermittlung
der ratsuchenden Familien an geeignete weiterführende Einrichtungen und Dienste
der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe oder an andere geeignete,
weiterführende Leistungsträger;
·
Entwicklung
und Umsetzung geeigneter Konzepte für die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere
unter Nutzung der neuen Medien;
·
Vernetzung
und Kooperation mit den unterschiedlichen Einrichtungen und Akteuren der
Eltern- und Familienbildung vor Ort, auch mit Angeboten des bürgerschaftlichen
Engagements
Wie aufwändig die Einrichtung
und der Betrieb eines FSP ist, hängt davon ab, wie nah die Ausgangseinrichtung
dem Profil eines Familienstützpunkts kommt und welche infrastrukturellen
Voraussetzungen der Sozialraum selbst und die weiteren Netzwerkspartner bieten.
Etablierte
familienbildende Einrichtungen werden
meist schnell eine adäquate Lösung finden, wie
(zusätzliche) Stunden auf die Einrichtungsleitung, das Team oder ggf. eine
zusätzliche Fachkraft verteilt werden können. Der Einbezug des gesamten oder
zumindest eines Teils des Teams hat den Vorteil, dass die Aufgaben des
Familienstützpunkts bei allen Mitarbeitenden verankert sind und deren
individuelle Kompetenzen und Kontakte einbezogen werden.
Für Familienstützpunkte
an alltagsnahen Orten muss entschieden werden, ob die Einrichtungsleitung oder ein*e
Mitarbeiter*in den bisherigen Stellenumfang ausweiten können, oder von diesen
Aufgaben umgeschichtet und zu deren Entlastung eine neue Fachkraft eingestellt
wird. Am ungünstigsten, wenn auch nicht immer vermeidbar, ist es, eine neue
Fachkraft ausschl. für Aufgaben des FSP einzustellen.
Unabhängig von der Art des
Familienstützpunkts ist es wichtig, die Rahmenbedingungen für eine möglichst
hohe personelle Kontinuität zu schaffen. Diese ist eine wichtige Voraussetzung,
um Vertrauensbeziehungen zu den Familien aufzubauen.
Der Landkreis nimmt
seit 2015 nach Beschluss des Ausschusses für Jugend und Familie (Vorlage
215/2014) an dem Förderprogramm teil; seit 2018 haben die Familienstützpunkte
im Familienzentrum Neustadt bei Coburg und im Mehrgenerationenhaus in Bad
Rodach ihre Tätigkeit aufgenommen.
Wichtige Kriterien der Entscheidung des Ausschusses für Jugend und Familie in
Neustadt und Bad Rodach Familienstützpunkte zu errichten, waren insbesondere[2]:
·
die
sozialräumliche Ausrichtung des Familienstützpunktes.
·
bereits
bestehende enge Kooperationsbeziehungen zu unterschiedlichen Trägern der
Familienbildung.
·
vorhandene
Akzeptanz der Einrichtung bei Familien
·
eigene
bedarfsgerechte Angebote der Familienbildung
·
gute,
barrierefreie Erreichbarkeit des Familienstützpunktes im Sozialraum
·
die
Bereitschaft, auf der Basis der Richtlinien des StMAS die Tätigkeit eines
Familienstützpunktes zu übernehmen.
Inhaltlich war das Familienzentrum in
Neustadt bei Coburg ohnehin schon im Sinne des Förderprogramms aktiv; im
Mehrgenerationenhaus in Bad Rodach gehörte neben der Seniorenarbeit von
Anbeginn die Arbeit mit Familien und Kindern zu den Schwerpunkten.
Beide Standorte
verfügen über geeignete räumliche Voraussetzungen.
Der Landkreis
Coburg bezuschusst die beiden Einrichtungen mit 3.500 €/Jahr.
Grundlage der FSP im Landkreis Coburg
Im Rahmen der
Konzeptentwicklung der FSP im Landkreis Coburg wurde der Bestand an
Familienbildungsangeboten erhoben und die Bedürfnisse von Eltern in Form einer Elternbefragung
ermittelt:
·
Angebote
im sozialen Nahraum
·
Veranstaltungen
sollten eher kurz konzipiert sein (z.B. ein bis drei Treffen)
·
Stärkung
von Familienbildungsangeboten für besondere Zielgruppen, z.B.
- Familien mit
Migrationshintergrund unter Einbeziehung ggf. muttersprachlicher Schlüsselpersonen)
- Väter
- Familien mit Kindern im
Jugendalter (Pubertät)
·
Zugänge
über Neue Medien schaffen
Und: Für Angebote der Familienbildung
allgemein können grundsätzlich auch angemessene Kostenbeiträge erhoben werden.
Auf dieser
Grundlage sollten die künftigen FSP im Landkreis Coburg aktiv werden.
Was hat sich seither getan?
Für beide
Familienstützpunkte liegen Tätigkeitsberichte für das Jahr 2018 vor (siehe
Anlagen 1-4). Weiterhin liegen die verpflichtenden statistischen Angaben der
Familienstützpunkte vor, die ausgewertet
und aufbereitet und an das StMAS weiter gegeben wurden.
Familienstützpunkt im Familienzentrum
Neustadt
Der
Familienstützpunkt in Neustadt ist räumlich, personell und finanziell gut
ausgestattet. Schwerpunkte sind in der Arbeit mit Migranten
(Integrationsprojekt für geflüchtete Frauen und ihre Kinder), Eltern-Vorträge
im Rahmen des Eltern-Kind-Cafés, Ausstellungen, Beratungsangebote etc. zu
finden. Viele Institutionen und Kooperationspartner sind im Familienzentrum
angesiedelt und beteiligen sich aktiv bei den Veranstaltungen des Familienstützpunktes.
Familienstützpunkt im MGH AWO Treff Bad
Rodach
Ausreichend, aber
nicht sehr „üppig“ ist die räumliche Ausstattung des FSP im MGH in Bad Rodach.
Besonders für Beratungs- und Gesprächssituationen wäre ein zusätzlicher Raum
sinnvoll.
Der Start mit einer
Fachkraft, die auf der Basis von drei Wochenstunden angestellt war, darf als
problematisch betrachtet werden. Das Kennenlernen der Trägerstruktur, der
Personen und Institutionen in Bad Rodach hat viel Zeit in Anspruch genommen. So
sind im Jahr 2018 nur wenige nachhaltige Kontakte, Veranstaltungen und Projekte
für den Familienstützpunkt entstanden. Die Stelleninhaberin hat zudem im
Dezember 2018 den Familienstützpunkt verlassen und eine Nachbesetzung konnte
erst im Mai 2019 realisiert werden.
Diese neue berufserfahrene
Mitarbeiterin lebt seit vielen Jahren aktiv und vernetzt in Bad Rodach, was die
Aufbauarbeit deutlich vereinfacht hat. Für 2019 sind nunmehr zeitversetzt
Projekte wie Großelternvermittlung, ein Vater-Kind-Tag, Familienbildung mit
Flüchtlingsfamilie oder ein Leseclub geplant.
Zusammenfassend ist
also festzustellen, dass beide Familienstützpunkte die Zielsetzungen der FSP
aktiv verfolgen, entsprechend gestartet und die Verzögerungen in Bad Rodach
nachvollziehbar sind.
Anfang September
hat die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Coburg e.V. als Träger des
Mehrgenerationshauses und Familienstützpunktes in Bad Rodach mitgeteilt, dass
der Zuschuss in Höhe von 3.500 € bei 3 Wochenstunden Personalkapazität der
sozialpädagogischen Fachkraft nicht kostendeckend sei und eine Erhöhung auf
5.000 € beantragt.
Bei allen Trägern
im Landkreis Coburg erfolgt die Zuschussberechnung auf der Grundlage des TVöD[3]
zuzüglich einer 10%igen Sachkostenpauschale. Davon hat der Träger selbst 10%
als Eigenleistung zu erbringen. Auf dieser Grundlage besteht ab 2020 ein
Zuschussbedarf in Höhe von 4.400 € je Familienstützpunkt.
Dies ist in der
Haushaltsplanung 2020 zu berücksichtigen.