Beschluss: einstimmig

Der Bericht über die Familienstützpunkte in Neustadt bei Coburg und Bad Rodach wird zur Kenntnis genommen. Der Zuschuss für die beiden Familienstützpunkte ist ab 2020 auf 4.400 € anzupassen.


Sachverhalt:

 

Ausgangslage

 

Das Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) möchte mit der Einrichtung von Familienstützpunkten wohnortnahe Kontakt- und Anlaufstellen für Familien schaffen. Familienstützpunkte (FSP) stellen somit ein räumliches Angebot – verbunden mit personellen Ressourcen dar, die die dezentrale, sozialräumlich organisierte Infrastruktur für Familien im Landkreis Coburg ergänzt.

 

Die Aufgaben eines Familienstützpunktes werden gem. Richtlinien[1] wie folgt beschrieben:

·         allgemeine Beratung und Unterstützung von Familien auf der Basis eines präventiven, familienorientierten und ganzheitlichen Ansatzes gemäß § 16 SGB VIII;

·         Vorhaltung und Initiierung bedarfsgerechter und niedrigschwelliger Familienbildungsangebote vor Ort in Abstimmung und gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Einrichtungen und Diensten im Sozialraum;

·         Vermittlung der ratsuchenden Familien an geeignete weiterführende Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe oder an andere geeignete, weiterführende Leistungsträger;

·         Entwicklung und Umsetzung geeigneter Konzepte für die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere unter Nutzung der neuen Medien;

·         Vernetzung und Kooperation mit den unterschiedlichen Einrichtungen und Akteuren der Eltern- und Familienbildung vor Ort, auch mit Angeboten des bürgerschaftlichen Engagements

 

Wie aufwändig die Einrichtung und der Betrieb eines FSP ist, hängt davon ab, wie nah die Ausgangseinrichtung dem Profil eines Familienstützpunkts kommt und welche infrastrukturellen Voraussetzungen der Sozialraum selbst und die weiteren Netzwerkspartner bieten.

Etablierte familienbildende Einrichtungen werden meist schnell eine adäquate Lösung finden, wie (zusätzliche) Stunden auf die Einrichtungsleitung, das Team oder ggf. eine zusätzliche Fachkraft verteilt werden können. Der Einbezug des gesamten oder zumindest eines Teils des Teams hat den Vorteil, dass die Aufgaben des Familienstützpunkts bei allen Mitarbeitenden verankert sind und deren individuelle Kompetenzen und Kontakte einbezogen werden.

Für Familienstützpunkte an alltagsnahen Orten muss entschieden werden, ob die Einrichtungsleitung oder ein*e Mitarbeiter*in den bisherigen Stellenumfang ausweiten können, oder von diesen Aufgaben umgeschichtet und zu deren Entlastung eine neue Fachkraft eingestellt wird. Am ungünstigsten, wenn auch nicht immer vermeidbar, ist es, eine neue Fachkraft ausschl. für Aufgaben des FSP einzustellen.

Unabhängig von der Art des Familienstützpunkts ist es wichtig, die Rahmenbedingungen für eine möglichst hohe personelle Kontinuität zu schaffen. Diese ist eine wichtige Voraussetzung, um Vertrauensbeziehungen zu den Familien aufzubauen.

 

Der Landkreis nimmt seit 2015 nach Beschluss des Ausschusses für Jugend und Familie (Vorlage 215/2014) an dem Förderprogramm teil; seit 2018 haben die Familienstützpunkte im Familienzentrum Neustadt bei Coburg und im Mehrgenerationenhaus in Bad Rodach ihre Tätigkeit aufgenommen.


Wichtige Kriterien der Entscheidung des Ausschusses für Jugend und Familie in Neustadt und Bad Rodach Familienstützpunkte zu errichten, waren insbesondere[2]:

·         die sozialräumliche Ausrichtung des Familienstützpunktes.

·         bereits bestehende enge Kooperationsbeziehungen zu unterschiedlichen Trägern der Familienbildung.

·         vorhandene Akzeptanz der Einrichtung bei Familien

·         eigene bedarfsgerechte Angebote der Familienbildung

·         gute, barrierefreie Erreichbarkeit des Familienstützpunktes im Sozialraum

·         die Bereitschaft, auf der Basis der Richtlinien des StMAS die Tätigkeit eines Familienstützpunktes zu übernehmen.

 

Inhaltlich war das Familienzentrum in Neustadt bei Coburg ohnehin schon im Sinne des Förderprogramms aktiv; im Mehrgenerationenhaus in Bad Rodach gehörte neben der Seniorenarbeit von Anbeginn die Arbeit mit Familien und Kindern zu den Schwerpunkten.

Beide Standorte verfügen über geeignete räumliche Voraussetzungen.

 

Der Landkreis Coburg bezuschusst die beiden Einrichtungen mit 3.500 €/Jahr.

Grundlage der FSP im Landkreis Coburg

Im Rahmen der Konzeptentwicklung der FSP im Landkreis Coburg wurde der Bestand an Familienbildungsangeboten erhoben und die Bedürfnisse von Eltern in Form einer Elternbefragung ermittelt:

 

·         Angebote im sozialen Nahraum

·         Veranstaltungen sollten eher kurz konzipiert sein (z.B. ein bis drei Treffen)

·         Stärkung von Familienbildungsangeboten für besondere Zielgruppen, z.B.
-           Familien mit Migrationshintergrund unter Einbeziehung ggf. muttersprachlicher             Schlüsselpersonen)
-           Väter
-           Familien mit Kindern im Jugendalter (Pubertät)

·         Zugänge über Neue Medien schaffen

 

Und: Für Angebote der Familienbildung allgemein können grundsätzlich auch angemessene Kostenbeiträge erhoben werden.

 

Auf dieser Grundlage sollten die künftigen FSP im Landkreis Coburg aktiv werden.

 

Was hat sich seither getan?

 

Für beide Familienstützpunkte liegen Tätigkeitsberichte für das Jahr 2018 vor (siehe Anlagen 1-4). Weiterhin liegen die verpflichtenden statistischen Angaben der Familienstützpunkte vor, die ausgewertet  und aufbereitet und an das StMAS weiter gegeben wurden.

 

Familienstützpunkt im Familienzentrum Neustadt

Der Familienstützpunkt in Neustadt ist räumlich, personell und finanziell gut ausgestattet. Schwerpunkte sind in der Arbeit mit Migranten (Integrationsprojekt für geflüchtete Frauen und ihre Kinder), Eltern-Vorträge im Rahmen des Eltern-Kind-Cafés, Ausstellungen, Beratungsangebote etc. zu finden. Viele Institutionen und Kooperationspartner sind im Familienzentrum angesiedelt und beteiligen sich aktiv bei den Veranstaltungen des Familienstützpunktes.

 

Familienstützpunkt im MGH AWO Treff Bad Rodach

Ausreichend, aber nicht sehr „üppig“ ist die räumliche Ausstattung des FSP im MGH in Bad Rodach. Besonders für Beratungs- und Gesprächssituationen wäre ein zusätzlicher Raum sinnvoll.

Der Start mit einer Fachkraft, die auf der Basis von drei Wochenstunden angestellt war, darf als problematisch betrachtet werden. Das Kennenlernen der Trägerstruktur, der Personen und Institutionen in Bad Rodach hat viel Zeit in Anspruch genommen. So sind im Jahr 2018 nur wenige nachhaltige Kontakte, Veranstaltungen und Projekte für den Familienstützpunkt entstanden. Die Stelleninhaberin hat zudem im Dezember 2018 den Familienstützpunkt verlassen und eine Nachbesetzung konnte erst im Mai 2019 realisiert werden.

Diese neue berufserfahrene Mitarbeiterin lebt seit vielen Jahren aktiv und vernetzt in Bad Rodach, was die Aufbauarbeit deutlich vereinfacht hat. Für 2019 sind nunmehr zeitversetzt Projekte wie Großelternvermittlung, ein Vater-Kind-Tag, Familienbildung mit Flüchtlingsfamilie oder ein Leseclub geplant.

 

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass beide Familienstützpunkte die Zielsetzungen der FSP aktiv verfolgen, entsprechend gestartet und die Verzögerungen in Bad Rodach nachvollziehbar sind.

 

Anfang September hat die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Coburg e.V. als Träger des Mehrgenerationshauses und Familienstützpunktes in Bad Rodach mitgeteilt, dass der Zuschuss in Höhe von 3.500 € bei 3 Wochenstunden Personalkapazität der sozialpädagogischen Fachkraft nicht kostendeckend sei und eine Erhöhung auf 5.000 € beantragt.

 

Bei allen Trägern im Landkreis Coburg erfolgt die Zuschussberechnung auf der Grundlage des TVöD[3] zuzüglich einer 10%igen Sachkostenpauschale. Davon hat der Träger selbst 10% als Eigenleistung zu erbringen. Auf dieser Grundlage besteht ab 2020 ein Zuschussbedarf in Höhe von 4.400 € je Familienstützpunkt.

Dies ist in der Haushaltsplanung 2020 zu berücksichtigen.

 



[1] Siehe Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten, Nr. 4.5.7

[2] Konzeption zur Familienbildung im Landkreis Coburg, beschlossen im Ausschuss für Jugend und Familie am 16.12.2016

[3] EG S11b, Stufe 3