Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Institut für
psychosoziale Gesundheit über die Heilpädagogisch-Therapeutische Ambulanz für
die Dauer vom 01.01.2020 – 31.12.2024 abzuschließen. Die Vereinbarung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Das Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) ist seit 2002 Träger
der heilpädagogisch-therapeutischen Ambulanz (HPTA).
Die HPTA ist ein für den Landkreis Coburg entwickeltes Konzept, dass für
Kinder und ihren Familien ein Angebot zwischen einer ambulanten flexiblen
Erziehungshilfe und einer Heilpädagogischen Tagesstätte darstellt. Das Alter
der Kinder liegt bei Aufnahme im Grundschulalter und sie werden sowohl in der
Einrichtung in Weidach, als auch im häuslichen oder sozialen Umfeld (z.B.
Schule) betreut. Sie erhalten schulische Förder- und Unterstützungsleistungen
sowie Gruppenangebote und sozial-therapeutische Einzelinterventionen. Daneben
findet ein enger und kontinuierlicher Austausch mit den Eltern, kooperierenden
Institutionen und anderen Bezugspersonen der Kinder statt.
Viele dieser Kinder haben vor einer Aufnahme in die HPTA eine Diagnostik
und Behandlung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis oder Klinik
durchlaufen und werden dort noch weiterhin behandelt. Aufgrund der gezeigten
Auffälligkeiten haben diese Kinder Teilhaberrisiken in unterschiedlichen
Lebensbereichen, insbesondere in der Schule. D.h. speziell diese Kinder gehören
zum Personenkreis des § 35 a SGB VIII und sie erhalten die Maßnahme als
Eingliederungshilfe.
Die seit 2014 gültige und zum 31.12.2019 auslaufenden Vereinbarung sieht
einen Zuschussbedarf von 177.000 € erhöht, was bei 220 Belegtagen/Jahr und 11
versorgten Kindern einem (umgerechneten) Tagesentgeltsatz von 73,14 €
entspricht. Vergleichbare heilpädagogische Tagesstätten (HPT) lagen 2014 bei
einem Tagessatz von durchschnittlich ca. 97,50 €.
Die HPTA ist bis heute ein wirksames Angebot für Kinder und deren
Familien mit einem hohen Förderbedarf. Die Kombination von pädagogischer und
therapeutischer Einzel- und Gruppenarbeit unter Einbeziehung von Schule, dem
Umfeld und –vor allem- den Eltern erzielt sehr gute Ergebnisse. Es ermöglicht
Kindern u.a., dass sie in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können und eine
Fremdunterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung vermieden wird.
Die Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren waren im Durchschnitt 2 Jahre in der
HPTA. Platzvakanzen hat es seit Bestehen
der HPTA nie gegeben, da durchgehend Wartelisten geführt werden müssen. Einer
Entlassung eines Kindes folgt eine sofortige Neuaufnahme.
Für die Fortschreibung dieser Leistungsvereinbarung wurden mehrere
Gespräche zur Evaluierung der Konzeption geführt. Neben den Erfahrungen und
Erhebungen des Trägers wurden die Erkenntnisse der ASD-Fachkräfte mit
einbezogen. Natürlich spielten in den Gesprächen die gestiegenen
Bedarfsmeldungen ein wichtige Rolle, da inzwischen die Warteliste so lang geworden
ist, dass z.T. mehrere Monate bis zu einer Aufnahme verstreichen.
Im Ergebnis ist deshalb die Konzeption weiter entwickelt worden.
Neben inhaltlichen Änderungen ist die Platzzahl von derzeit 11 auf 18 Kinder
angehoben worden. Der Ablauf der gesamten Maßnahme soll zukünftig in drei
zeitlich gleichwertige einander ergänzende Phasen von jeweils einem Jahr
Laufzeit untergliedert werden:
Intensivphase
Diese Phase beinhaltet die psychosoziale Diagnostik, die darauf
aufbauende Erstellung des Behandlungs- und Förderplans, die
heilpädagogisch-therapeutische Arbeit mit dem Kind sowie die beratende Arbeit
mit der Familie. Die Kinder nehmen an bis zu 4 Tagen an Gruppenangeboten und
Einzeltherapiemaßnahmen teil. Sie erhalten nach einem gemeinsamen Mittagessen intensive
Schul- und Lernförderung. Gleichzeitig beinhaltet diese Phase bereits eine
intensive und aufsuchende Arbeit mit den Eltern und anderen wichtigen
Bezugssystemen des Kindes.
Ablösephase
In dieser Phase findet die Ablösung des Kindes aus der Gruppe statt, bei
gleichzeitiger Intensivierung der Integration im sozialen Nahraum. Das Kind
besucht dann nur noch bis zu 3 Tagen die heilpädagogisch-therapeutischen
Gruppenangebote.
Nachbetreuungsphase
Ziel dieser letzten Phase ist eine Stabilisierung der inner- und
außerfamiliär erreichten Fortschritte. Es finden wöchentliche Termine mit der
Familie im sozialen Umfeld statt.
Da die Phasen ein zusammenhängendes Konstrukt bilden, erfolgt die
Begleitung der Familie im Regelfall durchgehend durch eine Person, welche
Elternarbeit, Einbindung des Kindes in den Sozialraum und zum Abschluss auch
die Nachbetreuung des Kindes übernimmt.
Carola Gollub, Geschäftsführerin des Trägers IPSG, stellt die Arbeit der
HPTA sowie die neue Konzeption im Ausschuss vor.
Mit der Konzeptionsanpassung und der Ausweitung der Platzkapazitäten ist
ein höherer Personalbedarf verbunden. Waren bislang 4 Sozialpädagog*innen mit
jeweils 30 Wochenstunden im Einsatz, sind jetzt 5 Fachkräfte mit 32
Wochenstunden erforderlich. Eine Aufstockung des psychologischen Fachdienstes
und der Ergänzungskräfte ist nicht notwendig.
Unter Berücksichtigung eines Trägeranteils (10 %) und einer 10 %igen
Pauschale für Sach- und Verwaltungskosten errechnet sich daraus ein neuer
Zuschussbedarf an den Träger von 273.000 €. Neben der Ausweitung des Angebots
machen sich bei diesem deutlich höheren Zuschussbedarf aber vor allem die
Tarifsteigerungen der zurückliegenden 5 Jahre bemerkbar. Selbst bei einem
unverändertem Konzept hätte sich ein Mehrbedarf von 30.000 € ergeben.
Da mit dem neuen Konzept mehr Kinder (+50%) erreicht werden können, der
Personalbedarf gleichzeitig aber nicht um 50% steigt, ergibt sich im
umgerechneten Tagessatz pro Kind faktisch eine Absenkung. Dieser liegt künftig
kalkuliert bei 68,94€.
Die bisherige Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung
ist wegen das Nähe eines teilstationären Angebots und den damit verbundenen
vorzuhaltenden Ressourcen immer für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen
worden. Diese Laufzeit soll auch künftig beibehalten werden.
Für die Entscheidung ist nach Vorberatung durch den Ausschuss für Jugend
und Familie der Kreistag zuständig. Damit kann der Ausschuss für Jugend und
Familie nur die vorliegende Beschlussfassung empfehlen.