Sachverhalt:
Grundlage der staatlichen Förderung sind
Richtlinien, die je Vollzeitstelle einen Zuschuss in Höhe von 16.360 € im Jahr
vorsehen. Zur Zeit werden die Richtlinien überarbeitet. Ob dabei die
ursprünglich angekündigte Anhebung der staatlichen Förderung stattfindet, ist
nach aktuellen Informationen unklar.
Die gesetzliche Grundlage für die
Jugendsozialarbeit an Schulen findet sich im § 13 SGB VIII, Abs 1 …
Jungen Menschen, die zum
Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf
Unterstützung angewiesen sind,
sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische
Hilfen angeboten werden, die ihre schulische … Ausbildung, … und ihre soziale Integration fördern.
… und setzt als Jugendhilfe direkt im
Lebensumfeld Schule an. Schüler*innen sind die unmittelbare oder mittelbare
Zielgruppe. Eltern, Familie und Wohnumfeld werden im Bedarfsfall einbezogen,
sind aber nicht Mittelpunkt der Unterstützung.
Ist der Hilfebedarf allein über die individuelle Beratung oder
sozialpädagogische Gruppenarbeit in der Schule nicht zu lösen, wird der
aufwändigere Unterstützungsbedarf an den ASD weiter gegeben. Dieser ist für die
Einleitung und Begleitung erzieherischer Hilfen zuständig, nimmt die
Garantenstellung bei Kindeswohlgefährdung wahr, kann über die Inobhutnahme in
elterliche Rechte eingreifen, sichert die Jugendgerichtshilfe, etc. Sein Fokus
sind die Familien und der Sozialraum.
JaS ist die intensivste Form der
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.
Mit Stand 01.01.2019 ist JaS mit 940
Vollzeitäquivalenten in Bayern an 1.255 Schulen tätig.
In Oberfranken sind entsprechende Stellen an 113 Schulen geschaffen, und JaS
ist inzwischen an 80% der oberfränkischen Mittelschulen im Einsatz.
JaS im Landkreis Coburg
Der Landkreis Coburg nimmt an dem
Förderprogramm seit 2009 teil und hat an folgenden Schulen jeweils eine 0,5
Fachkraftstelle eingerichtet:
seit |
Schule |
Träger |
01.09.2001 |
Heinrich-Schaumberger-Schule |
Landkreis Coburg |
Glockenbergschule |
||
Mittelschule Am Moos, Neustadt |
||
01.09.2014 |
Mittelschule Rödental-Oeslau |
EJOTT |
01.03.2015 |
Grundschule An der Heubischer Str. |
Caritas |
01.10.2019 |
Grund- und Mittelschule Seßlach |
Landkreis Coburg |
Trotz der diesjährigen Ausweitung bleibt der
Landkreis Coburg Schlusslicht bei der Ausstattung mit JaS an den Schulen in
Oberfranken. Im Vergleich zu den o.g. oberfränkischen Zahlen ist JaS ab Oktober
an drei von acht Mittelschulen (=37,5%) tätig.
In seiner Sitzung vom 04.07.2019 hatte der
Kreistag anlässlich der Entscheidung, JaS an der Grund- und Mittelschule in
Seßlach einzurichten, den grundsätzlichen Ausbaubedarf diskutiert.
Am 09.07.2019 wurde in einer gemeinsamen
Sitzung den Ausschüssen für Jugend und Familie und für Bildung, Kultur und
Sport eine Ausbauplanung vorgestellt. Beide Ausschüsse haben einstimmig
empfohlen, der Kreistag möge diese Planung beschließen.
Grundlage der Ausbauplaung
Zur Ermittlung des Handlungsbedarfs zu JaS
wurden
·
nach
Schulsprengeln oder den Wohnorten der Schüler*innen ausgewertete
Belastungsindikatoren zu Alleinerziehenden, Armut, Hilfebedarf und
Jugendkriminalität
·
Daten
zu Fehlzeiten an den Schulen
·
erfolgreiche
Bildungsabschlüsse, sowie
·
Schülerzahlen
erhoben, ausgewertet und qualitativ von
Fachleuten aus der Jugendhilfe und dem Bildungsbereich bewertet.
Das allein reicht aber nicht aus, sondern es
bedarf auch der Festlegung grundsätzlicher Rahmenbedingungen.
a.)
Der Einsatz von JaS hat an Mittelschulen die
höchste Priorität, gefolgt von Wirtschafts-,
Berufsfachschule und Realschulen. An Platz 3 rangieren die Grundschulen.
Abweichungen davon bedürfen der Begründung.
b.)
JaS wird im Umfang von 0,5 VZÄ
(Vollzeitäquivalent) eingerichtet.
Das staatliche Förderprogramm sieht i.d.R.
Vollzeitstellen vor, lässt aber auch bis zur Untergrenze von 0,5 VZÄ eine
Förderung zu. Geringere Kapazitäten (z.B. 1 Vollzeitstelle für 3 Schulen)
erfüllen nicht die Voraussetzungen des staatlichen Förderprogramms.
Die bisherige Praxis im Landkreis Coburg
war, eine 0,5 Stelle einzurichten, wobei dabei die Schülerzahlen (220 bis 280
Schüler*innen) berücksichtigt wurden. Nach bisherigen Erfahrungen und
Auswertungen ist die bestehende Ausstattung bedarfsgerecht und weicht auch
nicht von anderen Schulen ab, auch wenn die Schulen mit JaS immer wieder einen
höheren Personaleinsatz wünschen.
c.)
Der Sachaufwandsträger der Schule, an der
JaS eingerichtet wird, beteiligt sich mit 10% an den Bruttopersonalkosten.
d.)
Jede Ausbauplanung bedeutet dennoch auch
Finanzaufwand für den Landkreis, auch, wenn dieser sich durch das staatliche
Förderprogramm um durchschnittlich ca. 30%[1]
reduziert.
Der JaS-Ausbau kann deshalb nur schrittweise erfolgen und soll jährlich an drei
neuen Schulen umgesetzt werden.
e.)
Neben der Bedarfsfeststellung ist Voraussetzung für die Einrichtung von JaS,
dass die entsprechende Schule das Projekt COole
Schule durchlaufen hat, in dem Fachleute aus dem Jugendhilfe- und dem
Bildungsbereich die Schule besuchen, dort hospitieren, um die dabei gewonnenen
Erkenntnisse auch[2] in
die konkrete Bedarfsfeststellung durch den Ausschuss Jugend und Familie
einfließen zu lassen.
f.)
JaS ist das Jugendamt in der Schule und
sollte als solches auch durch das Amt für Jugend und Familie durchgeführt
werden. Davon soll zur Vermeidung zusätzlicher Schnittstellen nur dann
abgewichen werden, wenn ein freier Träger an der Schule Schulsozialpädagogik
anbietet und dieser Träger auch bereit ist, JaS zu übernehmen. Dies trifft auf
die Mittelschulen in Ebersdorf und Sonnefeld zu, an denen EJOTT tätig ist.
Aus den Rahmenbedingungen und den
Belastungsindikatoren ergibt sich folgende Ausbaureihenfolge:
Stufe 1 September
2020
1.1 Mittelschule
Bad Rodach
1.2 Mittelschule
Sonnefeld
1.3 Mittelschule Ebersdorf
An den Schulen in Bad Rodach (1.1) und in
Sonnefeld (1.2) ergibt die Datenauswertung in der Summe einen gleichrangigen
Handlungsbedarf. Die Belastungsindikatoren sind hier summarisch am höchsten.
Ebersdorf (1.3) folgt dahinter auf Platz 3 der Datenauswertung.
Stufe 2 September
2021
2.1 Mittelschule
Lautertal
2.2 Realschule Neustadt
2.3 Berufsfachschule für Versorgung
und Ernährung und für Kinderpflege
Zu 2.1
Als nächste Mittelschule mit JaS, ist die in
Lautertal 6.4 auszustatten. Im Unterschied zu den Lautertaler Daten, die einen
hohen, und im übrigen Werte im mittleren Bereich ergaben, waren die Indikatoren
für die Mittelschule Untersiemau alle auf dem letzten Platz des
Landkreisvergleichs.
Deshalb wurde bei der weiteren Auswertung
bereits jetzt –abweichend von der Priorisierung der Mittelschulen- die Daten
aus den Realschulen, der Wirtschaftsschule und der Berufsfachschule für
Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege einbezogen.
Im direkten Vergleich ist festzustellen,
dass die Schüler*innen aus der Wirtschaftsschule und der Berufsfachschule aus
dem ganzen Landkreis verteilt stammen, d.h die sozialräumlichen
Belastungsindikatoren, die insbesondere über den Hilfebedarf ein deutliches
Indiz darstellen, sind nicht anwendbar. Das sieht bei den Realschulen anders
aus.
Zu 2.2
Die Schüler*innen der Realschule Neustadt kommen aus 6 Städten und Gemeinden,
von denen 4 im summarischen Vergleich aller Indikatoren die ersten Plätze
einnehmen. Das Gleiche gilt, wenn man ausschließlich den Indikator Hilfebedarf
zugrunde legt.
Zu 2.3
Bei der Berufsschule für Ernährung und
Versorgung und für Kinderpflege (6.6) spielen andere Erhebungen eine Rolle.
Sozialräumliche Belastungsindikatoren sind aufgrund der Verteilung und
Schüler*innenzahl nicht aussagefähig. Der Schulleiter teilt aber in seinem
Antrag mit, dass „… die Schüler*innen in ihrem Lernverhalten stark
eingeschränkt sind.“ Sowohl im Bildungs- als auch im Jugendhilfebereich kommt
an, dass sich die Schüler*innen minderwertig sehen und wenig Motivation zeigen.
Das würde die Fehlzeiten an dieser Schule erklären, die im Vergleich aller
Landkreisschulen am höchsten ist. Bezieht man dann auch noch mit ein, dass an
dieser Schule die Ergänzungskräfte für u.a. die Kitas ausgebildet werden, wird
deutlich, dass hier JaS einerseits der individuellen Benachteiligung
entgegenwirken muss, andererseits aber auch der Fokus auf die Verantwortung der
künftig betreuten Kinder wichtig ist.
Stufe 3 September
2022
Variante A
3.1a Staatliche
Wirtschaftsschule
3.2a Mittelschule Untersiemau
3.3a Realschule CO II
In der 3. Ausbaustufe ist der landkreisweite
Vergleich nicht mehr hilfreich und aussagefähig. Hier sind andere Indikatoren
anzusetzen, die den Bedarf an JaS aufzeigen:
Zu 3.1a
In der Wirtschaftsschule weist der Fehlzeitenvergleich
einen hohen Wert aus. Das kann seine Ursache in der Schulverweigerung haben; es
kann aber auch durch ein oder zwei langzeiterkrankte Schüler*innen erklärt
werden. Die Ursache der Fehlzeit wird nicht mit erfasst. In der Kombination mit
den inhaltlichen Rückmeldungen aus der Schule und dem ASD lässt sich aber der
Handlungsbedarf ableiten.
Die Schule teilte in ihrem Antragsschreiben aus JaS mit, dass die Hälfte der
Schüler*innen mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammenlebt und eine
mangelnde Sprach- und Lesekompetenz und ein schwieriges Sozialverhalten ein
großes Problem darstellt. Der ASD bestätigt diese Beschreibung.
Die Einrichtung von JaS an der Wirtschaftsschule setzt voraus, dass die für die
Schule zuständige Stadt Coburg JaS einrichtet, wobei der Landkreis dabei
entsprechend der Herkunft der Schüler*innen eine 0,5 Vollzeitstelle
bezuschusst.
Zu 3.2a und 3.3a
Die Mittelschule in Untersiemau ist nunmehr
als letzte Mittelschule in den Ausbauplan mit aufzunehmen. Gleiches gilt für
die Realschule CO II.
ODER
Variante B
Eine konkreter und objektivierbarer
Handlungsbedarf lässt sich für die „noch offenen“ Schulen der 1. und 2.
Priorität nicht zwingend erkennen.
Deshalb wird von die Einrichtung von JaS zurückgestellt und der Ausbauplan
zunächst an den Grundschulen weitergeführt.
Auf der Grundlage der bereits benannten
Datenlage würde aktuell Handlungsbedarf in folgender Reihung bestehen:
3.1b GS
Wildenheid-Haarbrücken
3.2b GS Weidhausen
3.3b GS
Dörfles-Esbach
gefolgt von den drei Grundschulen in
Rödental. Zum jetzigen Zeitpunkt einen darüberhinausgehenden Ausbauplan zu
entwickeln, macht aber keinen Sinn.
Unstrittig besteht der Bedarf, dass sozialpädagogische Fachkräfte im
schulischen Milieu unterstützen. Ob dies über JaS oder Schulsozialpädagogik und
in welcher Priorisierung abzuhandeln ist, ist mit aktuellerem Zahlenmaterial
2023 zu klären.
Für den Ausbauplan gilt generell:
Ø Für jede Schule ist, sollte sie COole Schule
durchlaufen haben, vor der Einrichtung von JaS der Bedarf jeweils durch den
Ausschuss für Jugend und Familie festzustellen.
Ø Die Einrichtung von JaS ist nur möglich,
wenn der staatliche Zuschuss beantragt und positiv beschieden wurde.
Sonderfall Berufsschulen
An der Berufsschule I ist die Stadt Coburg
„in Vorleistung gegangen“ und hat vor 2 Jahren eine Vollzeitstelle JaS
eingerichtet; an der Berufsschule II existiert noch kein entsprechendes
Angebot. Beide Schulen haben sowohl bei der Stadt als auch beim Landkreis einen
(Ausbau)Bedarf angemeldet.
Hinsichtlich der Berufsschule I besteht –
unter Berücksichtigung, dass hier die JoA-Klassen angesiedelt sind – eindeutig
Bedarf. Unter Berücksichtigung der Schülerzahlen (1544 Schüler*innen, davon 581
aus dem Landkreis) muss auch nicht vom bisherigen Erfahrungswert, dass eine 0,5
Stelle bedarfsgerecht ist, abgewichen werden.
Der Zuschussbedarf an den Träger Stadt ist
im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ab dem Schuljahr 2020/2021 mit aufzunehmen.
Bei der Berufsschule II wird der Bedarf
z.Zt. nicht gesehen.
Im Folgenden wird
der durchschnittliche Finanzbedarf für die Jahre 2020 bis 2022 hochgerechnet:
Finanzkalkulation
Ausbauplanung
Freiwillige Leistung |
Ja: ☐ |
Nein: ☒ |
Soll-Bestimmung |
|
Finanzielle Auswirkungen |
Ja: ☒ |
Nein: ☐ |
|
|
2020 2021 2022 |
3 x 0,5 VZÄ
Soz.päd. (max.[3]) 3 x 0,5 VZÄ
Soz.päd.(max.[4]) 3 x 0,5 VZÄ
Soz.päd. |
|||
Die räumliche Unterbringung ist gesichert: |
Ja: ☒ |
Nein: ☐ |
in der jeweiligen Schule |
|
Bruttopersonalkosten mit Stufen-, ohne Tarifsteigerung |
Ausbaust. 1 |
Ausbaust. 2 |
Ausbaust. 3 |
SUMME |
2020 2021 2022 2023 ff. |
15.800 € 49.000 € 52.300 € 53.500 € |
15.800 € 49.000 € 52.300 € |
15.800 € 49.000 € |
15.800 € 64.800 € 117.100 € 154.800 € |
Zuschuss an die Stadt Coburg für JaS an der Berufsschule I kalkuliert |
|
|||
2020 2021 ff. |
6.200 € 18.600 € |
|||
Die staatliche Förderung
in Höhe von 8.180 €/Jahr für jede 0,5 Stelle und |
[1] Spannbreite Zuschüsse: 34% im 1. Jahr bis 24% nach 15 Jahren aufgrund Stufensteigerung im TVöD
[2] Die Ergebnisse aus COole
Schule werden bislang ausschließlich an das jeweilige Schulforum
zurückgemeldet, um Anregungen und Handlungsbedarfe im System Schule aufgreifen
zu können.
[3] Ggf. übernimmt EJOTT die Trägerschaft in Sonnefeld und
Ebersdorf, weil sie an den Schulen ohnehin tätig sind. Ist EJOTT dazu bereit,
werden dafür keine Stellen benötigt. Der Finanzbedarf bleibt gleich, entsteht
dann aber im Zuschussbereich.
[4] JaS an der Wirtschaftsschule wird wahrscheinlich in
Trägerschaft der Stadt Coburg umgesetzt. Dann wird dafür keine Stelle benötigt.
Der Finanzbedarf bleibt gleich, entsteht dann aber im Zuschussbereich.