Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Landrat wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte Stellungnahme zu unterzeichnen und fristgemäß in das laufende Planfeststellungsverfahren einschließlich des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung zum Neubau der Tank- und Rastanlage „Coburger Land“ einzubringen.

 

 

Den Sitzungsvorsitz übernimmt ab 17:15 Uhr der Stellvertreter der Landrats Rainer Mattern


Sachverhalt:

 

Die Autobahndirektion Nordbayern hat unter dem 27.05.2019 ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Tank- und Rastanlage „Coburger Land“ (Betr.-km 40,100, Abschnitt 100, Station 6, 162) der Bundesautobahn A 73 „Suhl-Nürnberg“ im Gebiet der Gemeinde Meeder beantragt. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

Die entsprechenden Unterlagen lagen in der Gemeinde Meeder im Zeitraum vom 02.08.2019 bis 02.09.2019 öffentlich aus und können darüber hinaus auch unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/laufende_planfeststellungsverfahren.php

 

Baulast- und Vorhabenträger ist die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenbau­verwaltung.

 

Der planerischen Beschreibung sowie den Ausführungen zur Begründung des Vorhabens ist Folgendes zu entnehmen:

Die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen umfassen den Neubau einer Tank- und Rastanlage an der Ostseite der A 73 in Fahrtrichtung Suhl und den Neubau einer PWC-Anlage an der Westseite in Fahrtrichtung Nürnberg. Die beiden Anlagen sind mit einem Überführungsbrückenwerk verbunden, so dass ein Wechseln der Anlagenseiten im Kraftverkehr möglich ist. Somit ist ein Andienen der Tank- und Rastanlage auch in Fahrtrichtung Nürnberg möglich.

 

Die Tank- und Rastanlage ist im Gesamtkonzept zur Ausstattung der Bundesautobahnen mit Nebenbetrieben enthalten und trägt somit zur Verbesserung des Stellplatzangebotes an der

A 73 bei. Aufgrund der täglichen Überlastung vorhandener Parkplätze und Rastanlagen entlang der A 73 kann die erforderliche Verkehrssicherheit nicht mehr sichergestellt werden. Es wird eine baldige Realisierung der geplanten Maßnahmen im Rahmen des seit 1995 laufenden Investitionsprogramms für den Neu- und Ausbau von Tank- und Rastanlagen an Bundesautobahnen angestrebt.

 

Mit Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 27.06.2019 als zuständige Planfeststellungbehörde wurde das Landratsamt Coburg gebeten, zur Planung bis zum 01.10.2019 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme soll auch eine Stellungnahme aus Sicht des Landkreises enthalten. Es erfolgte eine Beteiligung der betroffenen Fachstellen im Haus; auch wurde den Beauftragen aus der Politik die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

 

Von Seiten des staatlichen Landratsamtes gab es Rückmeldungen von der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserrechtsbehörde sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde. Die entsprechenden Anregungen und Feststellungen sind Gegenstand einer eigenen Stellungnahme.

 

Der Klimaschutzbeauftragte, die Behindertenbeauftragte sowie der Kreisbrandrat haben Stellung bezogen, die nunmehr in die Stellungnahme des Landratsamtes als Kreisbehörde eingeflossen sind. Hinsichtlich des Inhalts dieser wird auf die Anlage verwiesen.

 

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Marco Steiner und Frank Rebhan schlagen vor, über den Beschlussvorschlag abzustimmen, mit der Option, dass nachträgliche Ergänzungen der Stellungnahme (wie in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschuss am 12.09.2019 beschlossen), möglich sind.

Der Vorsitzende lässt über diesen Vorschlag abstimmen.

 

Mit 29 zu 7 Stimmen angenommen

 

Nachdem hierüber abgestimmt wurde, bittet der Vorsitzende darum, Änderungswünsche jetzt einzubringen.

Auf Anregung von Kreisrat Bernd Lauterbach wird folgender Satz zusätzlich in die Stellungnahme aufgenommen:

 

„Der Landkreis regt an, bei zukünftigen Erweiterungen keine neuen Flächen zu versiegeln, sondern Anlagen in der näheren Umgebung zu nutzen.“

 

Auf Wunsch von Kreisrat Josef Brunner wird zusätzlich folgende Änderung mit aufgenommen:

 

Der Landkreis Coburg verweist auf das Protokoll der Vergabesitzung und fordert die damals gemachten Zusagen im Bereich Rettungswege, Baustellenzufahrten, Gestaltung des Platzes und Nutzung der Kreisstraßen einzuhalten.

 

Der Stellvertreter des Landrats Rainer Mattern lässt darüber abstimmen, ob die auf Anregung von Josef Brunner eingebrachte Änderung in dieser Form annehmbar ist.

 

Einstimmig

 

Abschließend stimmt das Gremium über die nun abgeänderte Stellungnahme ab.

 

Mit 29 zu 6 Stimmen mehrheitlich beschlossen.