Beschluss:
Der Landrat wird
ermächtigt, die als Anlage beigefügte Stellungnahme zu unterzeichnen und
fristgemäß in das laufende Planfeststellungsverfahren einschließlich des
Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung zum Neubau der Tank- und
Rastanlage „Coburger Land“ einzubringen.
Den Sitzungsvorsitz übernimmt ab 17:15 Uhr der Stellvertreter der Landrats Rainer Mattern
Sachverhalt:
Die
Autobahndirektion Nordbayern hat unter dem 27.05.2019 ein
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Tank- und Rastanlage „Coburger
Land“ (Betr.-km 40,100, Abschnitt 100, Station 6, 162) der Bundesautobahn A 73
„Suhl-Nürnberg“ im Gebiet der Gemeinde Meeder beantragt. Darüber hinaus besteht
eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die entsprechenden
Unterlagen lagen in der Gemeinde Meeder im Zeitraum vom 02.08.2019 bis
02.09.2019 öffentlich aus und können darüber hinaus auch unter folgendem Link
eingesehen werden:
Baulast- und
Vorhabenträger ist die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenbauverwaltung.
Der planerischen
Beschreibung sowie den Ausführungen zur Begründung des Vorhabens ist Folgendes
zu entnehmen:
Die vorliegenden
Planfeststellungsunterlagen umfassen den Neubau einer Tank- und Rastanlage an
der Ostseite der A 73 in Fahrtrichtung Suhl und den Neubau einer PWC-Anlage an
der Westseite in Fahrtrichtung Nürnberg. Die beiden Anlagen sind mit einem
Überführungsbrückenwerk verbunden, so dass ein Wechseln der Anlagenseiten im
Kraftverkehr möglich ist. Somit ist ein Andienen der Tank- und Rastanlage auch
in Fahrtrichtung Nürnberg möglich.
Die Tank- und
Rastanlage ist im Gesamtkonzept zur Ausstattung der Bundesautobahnen mit
Nebenbetrieben enthalten und trägt somit zur Verbesserung des
Stellplatzangebotes an der
A 73 bei. Aufgrund
der täglichen Überlastung vorhandener Parkplätze und Rastanlagen entlang der A
73 kann die erforderliche Verkehrssicherheit nicht mehr sichergestellt werden.
Es wird eine baldige Realisierung der geplanten Maßnahmen im Rahmen des seit
1995 laufenden Investitionsprogramms für den Neu- und Ausbau von Tank- und
Rastanlagen an Bundesautobahnen angestrebt.
Mit Schreiben der
Regierung von Oberfranken vom 27.06.2019 als zuständige Planfeststellungbehörde
wurde das Landratsamt Coburg gebeten, zur Planung bis zum 01.10.2019 Stellung
zu nehmen. Die Stellungnahme soll auch eine Stellungnahme aus Sicht des
Landkreises enthalten. Es erfolgte eine Beteiligung der betroffenen Fachstellen
im Haus; auch wurde den Beauftragen aus der Politik die Möglichkeit zur
Stellungnahme gegeben.
Von Seiten des
staatlichen Landratsamtes gab es Rückmeldungen von der Unteren
Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserrechtsbehörde sowie der Unteren
Denkmalschutzbehörde. Die entsprechenden Anregungen und Feststellungen sind
Gegenstand einer eigenen Stellungnahme.
Der
Klimaschutzbeauftragte, die Behindertenbeauftragte sowie der Kreisbrandrat
haben Stellung bezogen, die nunmehr in die Stellungnahme des Landratsamtes als
Kreisbehörde eingeflossen sind. Hinsichtlich des Inhalts dieser wird auf die
Anlage verwiesen.
Aus der Beratung:
Kreisrat Marco Steiner und Frank Rebhan schlagen vor, über den Beschlussvorschlag abzustimmen, mit der Option, dass nachträgliche Ergänzungen der Stellungnahme (wie in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschuss am 12.09.2019 beschlossen), möglich sind.
Der Vorsitzende lässt über diesen Vorschlag abstimmen.
Mit 29 zu 7 Stimmen angenommen
Nachdem hierüber abgestimmt wurde, bittet der Vorsitzende darum, Änderungswünsche jetzt einzubringen.
Auf Anregung von Kreisrat Bernd Lauterbach wird folgender Satz zusätzlich in die Stellungnahme aufgenommen:
„Der Landkreis
regt an, bei zukünftigen Erweiterungen keine neuen Flächen zu versiegeln,
sondern Anlagen in der näheren Umgebung zu nutzen.“
Auf Wunsch von
Kreisrat Josef Brunner wird zusätzlich folgende Änderung mit aufgenommen:
Der Landkreis
Coburg verweist auf das Protokoll der Vergabesitzung und fordert die damals
gemachten Zusagen im Bereich Rettungswege, Baustellenzufahrten, Gestaltung des
Platzes und Nutzung der Kreisstraßen einzuhalten.
Der
Stellvertreter des Landrats Rainer Mattern lässt darüber abstimmen, ob die auf
Anregung von Josef Brunner eingebrachte Änderung in dieser Form annehmbar ist.
Einstimmig
Abschließend
stimmt das Gremium über die nun abgeänderte Stellungnahme ab.
Mit 29 zu 6
Stimmen mehrheitlich beschlossen.