Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Landrat wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte Stellungnahme zu unterzeichnen und fristgemäß in das laufende Planfeststellungsverfahren einschließlich des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung zum Neubau der Tank- und Rastanlage „Coburger Land“ einzubringen.

 


Sachverhalt:

 

Die Autobahndirektion Nordbayern hat unter dem 27.05.2019 ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Tank- und Rastanlage „Coburger Land“ (Betr.-km 40,100, Abschnitt 100, Station 6, 162) der Bundesautobahn A 73 „Suhl-Nürnberg“ im Gebiet der Gemeinde Meeder beantragt. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

Die entsprechenden Unterlagen lagen in der Gemeinde Meeder im Zeitraum vom 02.08.2019 bis 02.09.2019 öffentlich aus und können darüber hinaus auch unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/laufende_planfeststellungsverfahren.php

 

Baulast- und Vorhabenträger ist die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenbau­verwaltung.

 

Der planerischen Beschreibung sowie den Ausführungen zur Begründung des Vorhabens ist Folgendes zu entnehmen:

Die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen umfassen den Neubau einer Tank- und Rastanlage an der Ostseite der A 73 in Fahrtrichtung Suhl und den Neubau einer PWC-Anlage an der Westseite in Fahrtrichtung Nürnberg. Die beiden Anlagen sind mit einem Überführungsbrückenwerk verbunden, so dass ein Wechseln der Anlagenseiten im Kraftverkehr möglich ist. Somit ist ein Andienen der Tank- und Rastanlage auch in Fahrtrichtung Nürnberg möglich.

 

Die Tank- und Rastanlage ist im Gesamtkonzept zur Ausstattung der Bundesautobahnen mit Nebenbetrieben enthalten und trägt somit zur Verbesserung des Stellplatzangebotes an der

A 73 bei. Aufgrund der täglichen Überlastung vorhandener Parkplätze und Rastanlagen entlang der A 73 kann die erforderliche Verkehrssicherheit nicht mehr sichergestellt werden. Es wird eine baldige Realisierung der geplanten Maßnahmen im Rahmen des seit 1995 laufenden Investitionsprogramms für den Neu- und Ausbau von Tank- und Rastanlagen an Bundesautobahnen angestrebt.

 

Mit Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 27.06.2019 als zuständige Planfeststellungbehörde wurde das Landratsamt Coburg gebeten, zur Planung bis zum 01.10.2019 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme soll auch eine Stellungnahme aus Sicht des Landkreises enthalten. Es erfolgte eine Beteiligung der betroffenen Fachstellen im Haus; auch wurde den Beauftragen aus der Politik die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

 

Von Seiten des staatlichen Landratsamtes gab es Rückmeldungen von der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserrechtsbehörde sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde. Die entsprechenden Anregungen und Feststellungen sind Gegenstand einer eigenen Stellungnahme.

 

Der Klimaschutzbeauftragte, die Behindertenbeauftragte sowie der Kreisbrandrat haben Stellung bezogen, die nunmehr in die Stellungnahme des Landratsamtes als Kreisbehörde eingeflossen sind. Hinsichtlich des Inhalts dieser wird auf die Anlage verwiesen.

 

 


Aus der Beratung:

 

Das Gremium verständigt sich darauf, noch einige Änderungen an der Stellungnahme vorzunehmen. Julia Bauersachs wird die Änderungen vornehmen und in der Kreistagssitzung am 26.09.2019 die geänderte Stellungnahme vorstellen.