Beschluss:
Sachverhalt:
1.
Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan 2019
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wurde am 21.02.2019 durch den Kreistag beschlossen. Mit Schreiben vom 19.06.2019 erfolgte die rechtsaufsichtliche Würdigung durch die Regierung von Oberfranken, da es keine genehmigungspflichtigen Bestandteile in der Haushaltssatzung gab. Die Haushaltssatzung wurde amtlich bekannt gemacht (Coburger Amtsblatt vom 10.05.2019). Daraufhin trat die Haushaltssatzung rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
2.
Haushaltsrechnung
zum 28.08.2019
a. Verwaltungshaushalt
|
Haushaltsansatz |
Anordnungs- Soll lfd. Jahr 2019 in Euro |
Abwicklung Soll in % |
Anordnungs-Ist lfd. Jahr 2019 in Euro |
Abwicklung Ist in % |
Einnahmen |
79.060.000 |
69.408.079 |
87,8 |
47.197.748 |
59,7 |
Ausgaben |
79.060.000 |
53.392.416 |
67,5 |
45.975.233 |
58,2 |
b. Vermögenshaushalt
|
Haushaltsansatz |
Anordnungs- Soll lfd. Jahr 2019 in Euro |
Abwicklung Soll in % |
Anordnungs-Ist lfd. Jahr 2019 in Euro |
Abwicklung Ist in % |
Einnahmen |
15.974.000 |
1.733.746 |
10,9 |
836.943 |
5,2 |
Ausgaben |
15.974.000 |
8.941.111 |
56,0 |
6.496.965 |
40,7 |
In der beigefügten Anlage „Zwischenbericht“
werden die Entwicklungen der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben dargestellt,
bei denen sich bereits schon jetzt größere Abweichungen zum Haushaltsansatz
abzeichnen.
Im Verwaltungshaushalt ergeben sich
voraussichtliche Mehreinnahmen von 55.000 €.
Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
bleiben voraussichtlich mit 941.000 € unter den Ansätzen. Dies ist auf die
erfreulich gute Konjunktur und auf teilweise nicht vorhersehbare Veränderungen
während des laufenden Jahres zurückzuführen. Insgesamt ergibt sich somit im
Verwaltungshaushalt ein realistisches Plus von rund 996.000 € (Einnahme
55.000 €, Ausgabe -941.000 €).
Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen
Mehrausgaben von 169.000 € im Vermögenshaushalt sowie der höheren Zuführung vom
Verwaltungshaushalt von 996.000 € verbleibt ein voraussichtliches Gesamtplus
von rd. 827.000 €.
3.
Resümee des Finanzzwischenberichtes:
Aufgrund der nach wie vor sehr guten
konjunkturellen Lage haben sich die Einnahmen und Ausgaben, insbesondere im
sozialen Bereich, wie in den Vorjahren positiv entwickelt.
Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes lassen
in der Tendenz bisher keine weiteren erheblichen Kostenmehrungen gegenüber den
Haushaltsansätzen erkennen. Als Indiz dafür dient auch die Tatsache, dass sich
bislang die Anzahl und die Höhe der Haushaltsüberschreitungen im vertretbaren
und jahresüblichen Rahmen bewegen.
Wenn es dabei bleibt, und viele Anzeichen sprechen
auch dieses Jahr (noch) dafür, entsteht im Verwaltungshaushalt ein Überschuss,
der dann als überplanmäßige Zuführung dem Vermögenshaushalt gut gebracht werden
kann.
Zwischenzeitlich evtl. noch eintretende
Änderungen werden in der Sitzung angesprochen.
Die Einnahme- und Ausgabemittel im
Vermögenshaushalt wurden, im Gegensatz zum Vorjahr, bislang noch nicht so stark
in Anspruch genommen, was auch auf die vorhandenen Haushaltsreste
zurückzuführen ist. Abrufe von Zuwendungen werden aufgrund der Negativverzinsung
erst im vierten Quartal abgerufen.
Sonstige, evtl. noch nicht vollständig
aufgebrauchte Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt werden im Zuge der
Jahresrechnung überprüft und es werden, je nach Bedarf und Haushaltslage,
Haushaltsausgabereste gebildet, nicht zuletzt auch um die folgenden
Haushaltsjahre weniger zu belasten.
Nach derzeitigen Erkenntnissen kann ein
ausgeglichener Jahresabschluss mit Überschüssen sowohl im Verwaltungshaushalt
als auch im Vermögenshaushalt erwartet werden.
Als Saldo aus Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt verbleibt voraussichtlich ein Überschuss von rund 827.000 €,
der letztlich zur Verbesserung der Haushaltssituation folgender Jahre verwendet
werden kann.
Der vorstehende Zwischenbericht dient der
Information des zuständigen Kreisgremiums. Einer Behandlung mit förmlichen
Beschluss bedarf es nicht, da es sich nach derzeitigem Sachstand weder
abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich 2019 gefährdet ist, noch erkennbar
wird, dass sich die Ausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur
geringfügig, sondern in einem erheblichen Umfang zur Gesamtausgabe der Maßnahme
erhöhen werden (§ 29 KommHV). Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. Seitens
der Verwaltung wird es jedoch für erforderlich erachtet, den Kreisausschuss mit
einem Finanzzwischenbericht über die derzeitige und die künftige
voraussichtliche Abwicklung des Landkreishaushaltes bis zum Jahresende 2019 in
Kenntnis zu setzen.
Aus der Beratung:
Kreisrat Frank Rebhan bittet darum, die Gemeinden zu informieren, falls eine Zahlung die über die Kreisumlage finanziert wird, an Regiomed erfolgen sollte.