Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

 

 


Sachverhalt:

 

1.    Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wurde am 21.02.2019 durch den Kreistag beschlossen. Mit Schreiben vom 19.06.2019 erfolgte die rechtsaufsichtliche Würdigung durch die Regierung von Oberfranken, da es keine genehmigungspflichtigen Bestandteile in der Haushaltssatzung gab. Die Haushaltssatzung wurde amtlich bekannt gemacht (Coburger Amtsblatt vom 10.05.2019). Daraufhin trat die Haushaltssatzung rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.

 

2.    Haushaltsrechnung zum 28.08.2019

 

a.       Verwaltungshaushalt

 

 

Haushaltsansatz
2019
in Euro

Anordnungs-

Soll lfd. Jahr

2019

in Euro

Abwicklung

Soll

in %

Anordnungs-Ist lfd. Jahr

2019

in Euro

Abwicklung

Ist

in %

Einnahmen

79.060.000

69.408.079

87,8

47.197.748

59,7

Ausgaben

79.060.000

53.392.416

67,5

45.975.233

58,2

 

b.       Vermögenshaushalt

 

 

Haushaltsansatz
2019
in Euro

Anordnungs-

Soll lfd. Jahr

2019

in Euro

Abwicklung

Soll

in %

Anordnungs-Ist lfd. Jahr

2019

in Euro

Abwicklung

Ist

in %

Einnahmen

15.974.000

1.733.746

10,9

836.943

5,2

Ausgaben

15.974.000

8.941.111

56,0

6.496.965

40,7

 

 

In der beigefügten Anlage „Zwischenbericht“ werden die Entwicklungen der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben dargestellt, bei denen sich bereits schon jetzt größere Abweichungen zum Haushaltsansatz abzeichnen.

 

Im Verwaltungshaushalt ergeben sich voraussichtliche Mehreinnahmen von 55.000 €.

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes bleiben voraussichtlich mit 941.000 € unter den Ansätzen. Dies ist auf die erfreulich gute Konjunktur und auf teilweise nicht vorhersehbare Veränderungen während des laufenden Jahres zurückzuführen. Insgesamt ergibt sich somit im Verwaltungshaushalt ein realistisches Plus von rund 996.000 € (Einnahme 55.000 €, Ausgabe -941.000 €).

 

Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Mehrausgaben von 169.000 € im Vermögenshaushalt sowie der höheren Zuführung vom Verwaltungshaushalt von 996.000 € verbleibt ein voraussichtliches Gesamtplus von rd. 827.000 €.

 

3.    Resümee des Finanzzwischenberichtes:

 

Aufgrund der nach wie vor sehr guten konjunkturellen Lage haben sich die Einnahmen und Ausgaben, insbesondere im sozialen Bereich, wie in den Vorjahren positiv entwickelt.

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes lassen in der Tendenz bisher keine weiteren erheblichen Kostenmehrungen gegenüber den Haushaltsansätzen erkennen. Als Indiz dafür dient auch die Tatsache, dass sich bislang die Anzahl und die Höhe der Haushaltsüberschreitungen im vertretbaren und jahresüblichen Rahmen bewegen.

 

Wenn es dabei bleibt, und viele Anzeichen sprechen auch dieses Jahr (noch) dafür, entsteht im Verwal­tungshaushalt ein Überschuss, der dann als überplanmäßige Zuführung dem Vermögenshaushalt gut gebracht werden kann.

 

Zwischenzeitlich evtl. noch eintretende Änderungen werden in der Sitzung angesprochen.

 

Die Einnahme- und Ausgabemittel im Vermögenshaushalt wurden, im Gegensatz zum Vorjahr, bislang noch nicht so stark in Anspruch genommen, was auch auf die vorhandenen Haushaltsreste zurückzuführen ist. Abrufe von Zuwendungen werden aufgrund der Negativverzinsung erst im vierten Quartal abgerufen.

 

Sonstige, evtl. noch nicht vollständig aufgebrauchte Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt werden im Zuge der Jahresrechnung überprüft und es werden, je nach Bedarf und Haushaltslage, Haushaltsausgabereste gebildet, nicht zuletzt auch um die folgenden Haushaltsjahre weniger zu belasten.

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen kann ein ausgeglichener Jahresabschluss mit Überschüssen sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt erwartet werden.

 

Als Saldo aus Verwaltungs- und Vermögenshaushalt verbleibt voraussichtlich ein Überschuss von rund 827.000 €, der letztlich zur Verbesserung der Haushaltssituation folgender Jahre verwendet werden kann.

 

Der vorstehende Zwischenbericht dient der Information des zuständigen Kreisgremiums. Einer Behandlung mit förmlichen Beschluss bedarf es nicht, da es sich nach derzeitigem Sachstand weder abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich 2019 gefährdet ist, noch erkennbar wird, dass sich die Ausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig, sondern in einem erheblichen Umfang zur Gesamtausgabe der Maßnahme erhöhen werden (§ 29 KommHV). Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. Seitens der Verwaltung wird es jedoch für erforderlich erachtet, den Kreisausschuss mit einem Finanzzwischenbericht über die derzeitige und die künftige voraussichtliche Abwicklung des Landkreishaushaltes bis zum Jahresende 2019 in Kenntnis zu setzen.

 

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Frank Rebhan bittet darum, die Gemeinden zu informieren, falls eine Zahlung die über die Kreisumlage finanziert wird, an Regiomed erfolgen sollte.