Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Nach Besichtigung der Situation vor Ort wird dem Antrag von Herrn Kreisrat Carsten Höllein vom 20.05.2019 auf Errichtung einer Schutzplanke an der Kreisstraße CO 16 entlang der Amphibienleitwand bei Krumbach zugestimmt.

 


VZ 2015: 3.498 Kfz/24h, 234 SV (=6,7%)

Im Rahmen der Verbesserung der Entwässerungssituation entlang der Kreisstraße CO 16 bei Krumbach wurde im Seitenraum eine ca. 45 cm hohe Amphibienleitwand mit eingebaut. Vor Ausführung wurde die Notwendigkeit von Schutzeinrichtungen am äußeren Fahrbahnrand durch den Fachbereich Tiefbau überprüft.

 

Nach den Einsatzkriterien (Bild 7) der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (kurz: RPS) ergibt sich kein Gefahrenpotenzial, welches eine Schutzeinrichtung erfordern würde. Bei der vorliegenden Gefährdungsstufe 4 ist bei fallenden Böschungen mit weniger als 3 m Höhe unabhängig von zulässiger Geschwindigkeit und Verkehrsbelastung generell keine Schutzeinrichtung notwendig.

 

Mit Mail vom 20.05.2019 stellte Herr Kreisrat Höllein den Antrag, auf Grund der neu geschaffenen Gefahrenlage durch die Amphibienleitwand die Verkehrsteilnehmer mittels Leitplanke vor dem Abkommen von der Fahrbahn zu schützen. Trotz Darlegung der bereits oben genannten Sachlage von Seiten der Verwaltung an den Antragsteller wurde der Antrag weiterhin aufrechterhalten und nach Bekanntgabe in der Kreistagssitzung vom 04.07.2019 an den Bauausschuss zur Beschlussfassung verwiesen.

 

Wie aus den beiden Systemskizzen zu erkennen ist, wird das Gefahrenpotenzial durch den Einbau der Amphibienleitwand keinesfalls erhöht. Ganz im Gegenteil, durch die gleichzeitige Verrohrung des Grabens ist die „Absturzhöhe“ gegenüber dem ursprünglichen Zustand sogar größtenteils verringert worden.

 

Einbausituation „Damm“

Einbausituation „Graben“

Der Bau einer Schutzplanke im geforderten Bereich würde ca. 15.000 € kosten. Allerdings müssten dann die Einsatzkriterien nicht nur isoliert für diese eine „gefühlte“ Gefahrenstelle geprüft werden, sondern der gesamte Streckenabschnitt hinsichtlich Gefährdung durch Anprall an Bäume im Waldbereich bewertet werden.

 

In der Bauausschusssitzung am 18.07.2019 wurde der von der Verwaltung vorgeschlagene ablehnende Beschluss vertagt, damit sich die Ausschussmitglieder im Zuge der Besichtigungsfahrt am 11.09.2019 ein eigenes Bild von der tatsächlichen Gefahrenlage machen können.

 

Die Verwaltung schlägt weiterhin auf Grund der unveränderten Sachlage vor, den Antrag auf Errichtung einer Schutzplanke im Bereich der Amphibienleitwand bei Krumbach abzulehnen.