Sitzung: 11.09.2019 Bauausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: 156/2019
Nach Besichtigung der Situation vor Ort wird dem Antrag von Herrn Kreisrat Carsten Höllein vom 20.05.2019 auf Errichtung einer Schutzplanke an der Kreisstraße CO 16 entlang der Amphibienleitwand bei Krumbach zugestimmt.
VZ 2015: 3.498 Kfz/24h, 234 SV (=6,7%)
Im Rahmen der
Verbesserung der Entwässerungssituation entlang der Kreisstraße CO 16 bei
Krumbach wurde im Seitenraum eine ca. 45 cm hohe Amphibienleitwand mit
eingebaut. Vor Ausführung wurde die Notwendigkeit von Schutzeinrichtungen am
äußeren Fahrbahnrand durch den Fachbereich Tiefbau überprüft.
Nach den
Einsatzkriterien (Bild 7) der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch
Fahrzeug-Rückhaltesysteme (kurz: RPS) ergibt sich kein Gefahrenpotenzial,
welches eine Schutzeinrichtung erfordern würde. Bei der vorliegenden
Gefährdungsstufe 4 ist bei fallenden Böschungen mit weniger als 3 m Höhe
unabhängig von zulässiger Geschwindigkeit und Verkehrsbelastung generell keine
Schutzeinrichtung notwendig.
Mit Mail vom 20.05.2019
stellte Herr Kreisrat Höllein den Antrag, auf Grund der neu geschaffenen
Gefahrenlage durch die Amphibienleitwand die Verkehrsteilnehmer mittels
Leitplanke vor dem Abkommen von der Fahrbahn zu schützen. Trotz Darlegung der
bereits oben genannten Sachlage von Seiten der Verwaltung an den Antragsteller
wurde der Antrag weiterhin aufrechterhalten und nach Bekanntgabe in der
Kreistagssitzung vom 04.07.2019 an den Bauausschuss zur Beschlussfassung
verwiesen.
Wie aus den
beiden Systemskizzen zu erkennen ist, wird das Gefahrenpotenzial durch den
Einbau der Amphibienleitwand keinesfalls erhöht. Ganz im Gegenteil, durch die
gleichzeitige Verrohrung des Grabens ist die „Absturzhöhe“ gegenüber dem
ursprünglichen Zustand sogar größtenteils verringert worden.
Einbausituation
„Damm“
Einbausituation
„Graben“
Der Bau einer
Schutzplanke im geforderten Bereich würde ca. 15.000 € kosten. Allerdings
müssten dann die Einsatzkriterien nicht nur isoliert für diese eine „gefühlte“
Gefahrenstelle geprüft werden, sondern der gesamte Streckenabschnitt
hinsichtlich Gefährdung durch Anprall an Bäume im Waldbereich bewertet werden.
In der
Bauausschusssitzung am 18.07.2019 wurde der von der Verwaltung vorgeschlagene
ablehnende Beschluss vertagt, damit sich die Ausschussmitglieder im Zuge der
Besichtigungsfahrt am 11.09.2019 ein eigenes Bild von der tatsächlichen
Gefahrenlage machen können.
Die Verwaltung
schlägt weiterhin auf Grund der unveränderten Sachlage vor, den Antrag auf
Errichtung einer Schutzplanke im Bereich der Amphibienleitwand bei Krumbach
abzulehnen.