Beschluss:
Der Lagebericht der
Geschäftsführung vom 29.03.2019, der Bericht und Beschluss des Aufsichtsrates
vom 08.07.2019 und der Prüfungsbericht zum Jahresabschluss am 31.12.2018 vom
09.05.2019 für das Geschäftsjahr 2018 der Wohnungsbaugesellschaft des
Landkreises Coburg mbH, werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Landrat oder dessen Stellvertreter wird ermächtigt, in der
Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der
Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises
Coburg mbH für das Geschäftsjahr 2018 wird mit
je
61.488.910,39 € in Aktiva und Passiva und
mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 1.167.054,76 €
festgestellt und genehmigt.
2.
Der
Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) wurde bei der Aufstellung der
Bilanz gemäß § 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages
und Beschluss der Geschäftsführung vom 29.03.2019 1.130.000,00 € zugeführt.
Der verbleibende Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 37.054,76 € ist der anderen Gewinnrücklage
zuzuweisen.
3.
Der
Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
4.
Den
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung
erteilt.
Sachverhalt:
Nach § 17 des Gesellschaftsvertrages der
Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 22. März 1990 (siehe
auch KT-Beschluss vom 14. Dezember 1989) ist der Gesellschafterversammlung
Gelegenheit zu geben
a)
den
Lagebericht der Geschäftsführung vom 29.03.2019
b)
den
Bericht und Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.07.2019
c)
den
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vom 09.05.2019
zu beraten.
Außerdem obliegt der
Gesellschafterversammlung u.a. die Beschlussfassung über
d)
die
Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),
e)
die
Verwendung des Bilanzgewinnes und
f)
die
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
Der Landkreis Coburg ist alleiniger
Gesellschafter der Wohnungsbaugesellschaft mbH. Damit der Landrat den Landkreis
in der Gesellschafterversammlung vertreten darf, bedarf es einer Ermächtigung
durch den Kreistag.
Der Aufsichtsrat hat sich am 08.07.2019 zu
den o. g. Punkten beraten.
a)
Lagebericht
Dem Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft
des Landkreises Coburg mbH vom 29.03.2019 für das Geschäftsjahr 2018 ist zu
entnehmen, dass
-
die am
11. September 1951 gegründete und am 05. Oktober 1951 in das Handelsregister
des Registeramtes Coburg, Abteilung B, Blatt 62, eingetragene Gesellschaft,
nach Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ab 01. Januar 1990 ein
voll steuerpflichtiges Unternehmen ist.
-
sich das
Stammkapital von 847.210,65 € nicht erhöht hat.
-
die im
Jahr 2010 erstmals gebildete Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage)
im Geschäftsjahr eine Steigerung von 1.130.000,00 € erfuhr, so dass die
Bauerneuerungsrücklage zum 31. Dezember 2018 6.600.000,00 € beträgt.
-
der Wohnungsbestand am Ende des Geschäftsjahres 246 Häuser mit
1.530 Wohneinheiten (Vorjahr: 251 Häuser mit 1.560 Wohneinheiten) beträgt.
Weiterhin werden 2 Wohnungen als gewerblich vermietet geführt (Demenzgruppe
Rödental). Von den vorhandenen Wohnungen sind derzeit 1.278 (Vorjahr 1.242)
voll modernisiert bzw. mit einem marktgängigen Standard ausgestattet.
b)
Beratung
über den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am
08.07.2019 den Bericht Nr. 10931-18K des VdW Bayern vom 09.05.2019 über die
gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 zustimmend
zur Kenntnis genommen.
c)
Prüfungsbericht
des Abschlussprüfers
Der Lagebericht sowie der Jahresabschluss der
Wohnungsbaugesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 wurden in der Zeit vom
18.02.2019 bis 21.02.2019 (Vorprüfung) und vom 23.04.2019 bis 09.05.2019
(Hauptprüfung) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Coburg, Wiesenstraße
11, vom VdW Bayern, Gesetzlicher Prüfungsverband in Bayern, eingehend geprüft.
Der Verband hat nach Abschluss der Prüfung
den vorgesehenen Bestätigungsvermerk in der uneingeschränkten Fassung des § 322
HGB wie folgt erteilt:
Zitat:
"Wir haben den Jahresabschluss der
Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mit beschränkter Haftung, Coburg
- bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2018 sowie den Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber
hinaus haben wir den Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises
Coburg mit beschränkter Haftung, Coburg, für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis
31.12.2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
·
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen
wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2018
und
·
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den
deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir,
dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Zitat Ende.
d)
Feststellung
des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der
Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH weist zum 31. Dezember 2018
in Aktiva und Passiva je 61.488.910,39 € (Vorjahr: 60.307.700,40 €)
aus.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit
einem
Jahresüberschuss in Höhe von 1.167.054,76 € (Vorjahr: 595.421,81 €)
ab.
e)
Verwendung
des Bilanzgewinnes
Vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018
in Höhe von 1.167.054,76 € wurden 1.130.000,00 € (Vorjahr: 500.000,00 €) der
Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) zugeführt. Der verbleibende
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 37.054,76 € (Vorjahr: 35.879,81 €) ist der freien Rücklage
zuzuführen.
f)
Entlastung
des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der
Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH ist für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
Aus der Beratung:
Da nach Abzug der ausgeschlossenen Kreisräte das Gremium nicht mehr beschlussfähig ist, werden die Punkte 3 und 4 des Beschlusses mittels dringlicher Anordnung beschlossen.