Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Coburg

 

Aufgrund des Art. 19 Abs. 1 des Abmarkungsgesetzes (AbmG) vom 06.08.1981 (BayRS 219-2-F), zuletzt geändert am 26.03.2019 (GVBL S. 98) erlässt der Landkreis Coburg folgende 7. Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Coburg:

 

§ 1

 

§ 2 Satz der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Coburg vom 07.11.1985, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26.07.2013, erhält folgende Neufassung:

 

Die Gebühr wird nach Dauer der zur vollständigen Erledigung der Dienstleistung notwendigen Abwesenheit des Feldgeschworenen von seiner Wohnung gerechnet; sie beträgt je angefangene Stunde 13,00 €, für den Obmann 14,00 €.

 

§ 2

 

Die Änderung tritt am 01.01.2020 in Kraft.“

 

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Coburg hat die Stundensätze je angefangene Stunde mit Wirkung vom

01.01.2014 letztmals wie folgt festgesetzt (vgl. 6. Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene vom 02.08.2013, Coburger Amtsblatt Nr. 26/2013):

 

Feldgeschworene: 10,50 €

Obmann: 11,00 €

 

Nunmehr hat die Feldgeschworenenvereinigung Coburg – Lichtenfels mit Schreiben vom 21.05.2019 (siehe Anlage) eine Erhöhung der Stundensätze auf 13,00 € für Feldgeschworene bzw. 14.00 € für Obmänner beantragt.

 

Damit soll sichergestellt bleiben, dass in Oberfranken auch weiterhin einheitliche Stundensätze vergütet werden. Nach Auskunft weiterer oberfränkischer Landratsämter beabsichtigen auch diese, den jeweiligen Kreistagen die beantragte Erhöhung der Stundensätze zu empfehlen.