Beschluss:
Änderung
der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Coburg
Aufgrund
des Art. 19 Abs. 1 des Abmarkungsgesetzes (AbmG) vom 06.08.1981 (BayRS
219-2-F), zuletzt geändert am 26.03.2019 (GVBL S. 98) erlässt der Landkreis
Coburg folgende 7. Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene im
Landkreis Coburg:
§
1
§
2 Satz der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Coburg vom
07.11.1985, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26.07.2013, erhält
folgende Neufassung:
Die
Gebühr wird nach Dauer der zur vollständigen Erledigung der Dienstleistung
notwendigen Abwesenheit des Feldgeschworenen von seiner Wohnung gerechnet; sie
beträgt je angefangene Stunde 13,00 €, für den Obmann 14,00 €.
§
2
Die
Änderung tritt am 01.01.2020 in Kraft.“
Sachverhalt:
Der Landkreis Coburg hat die
Stundensätze je angefangene Stunde mit Wirkung vom
01.01.2014 letztmals wie folgt
festgesetzt (vgl. 6. Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene vom
02.08.2013, Coburger Amtsblatt Nr. 26/2013):
Feldgeschworene: 10,50 €
Obmann: 11,00 €
Nunmehr hat die
Feldgeschworenenvereinigung Coburg – Lichtenfels mit Schreiben vom 21.05.2019
(siehe Anlage) eine Erhöhung der Stundensätze auf 13,00 € für Feldgeschworene
bzw. 14.00 € für Obmänner beantragt.
Damit soll sichergestellt
bleiben, dass in Oberfranken auch weiterhin einheitliche Stundensätze vergütet
werden. Nach Auskunft weiterer oberfränkischer Landratsämter beabsichtigen auch
diese, den jeweiligen Kreistagen die beantragte Erhöhung der Stundensätze zu
empfehlen.