Beschluss:
Zur Landeskreiswahlleiterin für
die am 15. März 2020 stattfindenden Landkreiswahlen wird Frau
Oberregierungsrätin Jennifer Jahn berufen. Zum Stellvertreter wird Herr Eddi
Engel (FB 24) bestellt.
Sachverhalt:
Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG
beruft der Kreistag oder an seiner Stelle der Kreisausschuss den Landrat, den
Stellvertreter des Landrats, einen seiner weiteren Stellvertreter, einen
sonstigen Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten des
Landratsamtes oder aus dem Kreis der in dem Landkreis Wahlberechtigten zum
Wahlleiter für die Landkreiswahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis
zugleich eine stellvertretende Person berufen (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG.).
Zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen oder zu dessen Stellvertretung kann
nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum Landrat oder zum Kreistag mit seinem
Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese
Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder für diese Wahlen
Beauftragter eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter ist (Art. 5 Abs. 1
Satz 4 GLKrWG).
Die Reihenfolge Landrat,
gewählter Stellvertreter (Art. 32 LKrO), weitere Stellvertreter (Art. 36 LKrO),
sonstige Kreisräte, Bedienstete des Landratsamtes (Art. 37 Abs. 3 und 4 LKrO)
im Landkreis Wahlberechtigte ist nicht verbindlich (Büchner, Kommunalwahlrecht
in Bayern, Erl. 2 zu Art. 5 GLKrWG). Vielmehr entscheidet der Kreisausschuss
nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. Nr. 6.2 der GLKrWBeK).
Aus Zweckmäßigkeitsgründen (parteipolitische
Neutralität, jederzeitige Erreichbarkeit bei zu treffenden Entscheidungen) und
einer langjährigen Übung folgend (Landkreiswahlen 1996, 2002, 2008 und 2014)
wird vorgeschlagen, Frau Oberregierungsrätin Jennifer Jahn zur
Landeskreiswahlleiterin zu berufen. Zum Stellvertreter wird Herr Eddi Engel (FB
24) ernannt.