Die
Verwaltung wird aufgefordert den Bauentwurf zum Bau einer Stützkonstruktion
unmittelbar am Gebäude mit technischer Trennung von der SRP Schneider &
Partner Ingenieur-Consult GmbH aus Kronach erarbeiten zu lassen. Zum Abschluss
des Ingenieurvertrages wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die
anfallenden Planungskosten sind aus der Haushaltsstelle 6528.9503 des
Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Der
Entwurf ist vor Beantragung der Zuwendungen bei der Regierung von Oberfranken
nochmals dem Bauausschuss vorzulegen.
Der
Neubau der Stützmauer am Brandnershaus in Untersiemau ist im derzeit gültigen,
am 21.02.2019 beschlossenen Investitionsprogramm 2018 bis 2022 des Landkreises
Coburg als Nr. 108 mit Kosten in Höhe von 1,0 Mio. € aufgeführt.
Zur
Vorgeschichte wird auf die Vorlage zur Bauausschusssitzung vom 16.05.2019 und
den dazugehörigen Beschluss verwiesen, in dem die Verwaltung aufgefordert wird
die Varianten 2 (Stützmauer als Schwergewichtswand mit Teilabriss des Hauses)
und 3 (Stützmauer als Bohrpfahlwand ohne Eingriff in das Fachwerkhaus)
detaillierter auszuarbeiten. Zudem kann sich der Bauausschuss im Rahmen einer
Ortsbesichtigung vor der Sitzung am 18..07.2019 ein eigens Bild vom
Gebäudezustand und der Gesamtsituation machen.
Das
Büro SRP Schneider und Partner Ingenieur-Consult, Kronach legte eine
Variantenuntersuchung dazu vor, deren Ergebnis kurz zusammengefasst werden
kann:
Variante
3: Bohrpfahlwand |
Variante
2: Schwergewichtswand |
Vorteile: -
Gebäude bleibt vollständig erhalten - bauzeitlich halbseitiger Verkehr möglich |
Vorteile: -
Erschütterungsarme Bauweise |
Nachteile: -
Bohrpfahlherstellung nahe am Gebäude |
Nachteile: -
Maßnahmen am Gebäude notwendig - Vollsperrung notwendig |
Geschätzte
Baukosten: 177.000 € (brutto) |
Geschätzte
Baukosten: 238.000 € (brutto) |
Geschätzte
Gesamtkosten: 250.000 € (brutto) |
Geschätzte
Gesamtkosten: 350.000 € (brutto) |
Die Herstellung einer Bohrpfahlwand ermöglicht die Errichtung eines
neuen Stützbauwerks ohne dass Maßnahmen am denkmalgeschützten Gebäude notwendig
werden. Zudem kann bauzeitlich (bis auf einzelne Tage) eine halbseitige
Verkehrsführung aufrechterhalten werden. Um potentielle Gebäudeschäden durch
die Bohrarbeiten in unmittelbarer Gebäudenähe zu vermeiden, sind jedoch
besonders bestandsschonende Bauverfahren zu wählen. Zudem empfiehlt sich eine
Überwachung des Gebäudes während der Bohrarbeiten.
Zusammenfassend
lässt sich damit feststellen, dass die Ausführung der Bohrpfahlwand zwar einige
Herausforderungen beinhaltet, jedoch bautechnisch machbar ist. Mit Blick auf
die zu erwartenden Kosten (Baukosten + potentielle Kosten am Anwesen
„Seifengasse 1“) und die mögliche bauzeitliche Verkehrsführung stellt diese
Variante 3 die Vorzugsvariante dar.