Beschluss: einstimmig

Die Verwaltung wird aufgefordert den Bauentwurf zum Bau einer Stützkonstruktion unmittelbar am Gebäude mit technischer Trennung von der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH aus Kronach erarbeiten zu lassen. Zum Abschluss des Ingenieurvertrages wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Planungskosten sind aus der Haushaltsstelle 6528.9503 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

Der Entwurf ist vor Beantragung der Zuwendungen bei der Regierung von Oberfranken nochmals dem Bauausschuss vorzulegen.

 


 

Der Neubau der Stützmauer am Brandnershaus in Untersiemau ist im derzeit gültigen, am 21.02.2019 beschlossenen Investitionsprogramm 2018 bis 2022 des Landkreises Coburg als Nr. 108 mit Kosten in Höhe von 1,0 Mio. € aufgeführt.

 

Zur Vorgeschichte wird auf die Vorlage zur Bauausschusssitzung vom 16.05.2019 und den dazugehörigen Beschluss verwiesen, in dem die Verwaltung aufgefordert wird die Varianten 2 (Stützmauer als Schwergewichtswand mit Teilabriss des Hauses) und 3 (Stützmauer als Bohrpfahlwand ohne Eingriff in das Fachwerkhaus) detaillierter auszuarbeiten. Zudem kann sich der Bauausschuss im Rahmen einer Ortsbesichtigung vor der Sitzung am 18..07.2019 ein eigens Bild vom Gebäudezustand und der Gesamtsituation machen.

 

Das Büro SRP Schneider und Partner Ingenieur-Consult, Kronach legte eine Variantenuntersuchung dazu vor, deren Ergebnis kurz zusammengefasst werden kann:

 

Variante 3: Bohrpfahlwand

Variante 2: Schwergewichtswand

Vorteile:

- Gebäude bleibt vollständig erhalten

- bauzeitlich halbseitiger Verkehr möglich

Vorteile:

- Erschütterungsarme Bauweise

Nachteile:

- Bohrpfahlherstellung nahe am Gebäude

Nachteile:

- Maßnahmen am Gebäude notwendig

- Vollsperrung notwendig

Geschätzte Baukosten: 177.000 € (brutto)

Geschätzte Baukosten: 238.000  € (brutto)

Geschätzte Gesamtkosten: 250.000 € (brutto)

Geschätzte Gesamtkosten: 350.000 € (brutto)

 

Die Herstellung einer Bohrpfahlwand ermöglicht die Errichtung eines neuen Stützbauwerks ohne dass Maßnahmen am denkmalgeschützten Gebäude notwendig werden. Zudem kann bauzeitlich (bis auf einzelne Tage) eine halbseitige Verkehrsführung aufrechterhalten werden. Um potentielle Gebäudeschäden durch die Bohrarbeiten in unmittelbarer Gebäudenähe zu vermeiden, sind jedoch besonders bestandsschonende Bauverfahren zu wählen. Zudem empfiehlt sich eine Überwachung des Gebäudes während der Bohrarbeiten.

 

Zusammenfassend lässt sich damit feststellen, dass die Ausführung der Bohrpfahlwand zwar einige Herausforderungen beinhaltet, jedoch bautechnisch machbar ist. Mit Blick auf die zu erwartenden Kosten (Baukosten + potentielle Kosten am Anwesen „Seifengasse 1“) und die mögliche bauzeitliche Verkehrsführung stellt diese Variante 3 die Vorzugsvariante dar.