VZ 2015: 3.498
Kfz/24h, 234 SV (=6,7%)
Im Rahmen der Verbesserung der Entwässerungssituation entlang der
Kreisstraße CO 16 bei Krumbach wurde im Seitenraum eine ca. 45 cm hohe
Amphibienleitwand mit eingebaut. Vor Ausführung wurde die Notwendigkeit von Schutzeinrichtungen
am äußeren Fahrbahnrand durch den Fachbereich Tiefbau überprüft.
Nach den Einsatzkriterien (Bild 7) der Richtlinien für passiven Schutz an
Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (kurz: RPS) ergibt sich kein
Gefahrenpotenzial, welches eine Schutzeinrichtung erfordern würde. Bei der
vorliegenden Gefährdungsstufe 4 ist bei fallenden Böschungen mit weniger als 3
m Höhe unabhängig von zulässiger Geschwindigkeit und Verkehrsbelastung generell
keine Schutzeinrichtung notwendig.
Mit Mail vom 20.05.2019 stellte Herr Kreisrat Höllein den Antrag, auf Grund
der neu geschaffenen Gefahrenlage durch die Amphibienleitwand die
Verkehrsteilnehmer mittels Leitplanke vor dem Abkommen von der Fahrbahn zu
schützen. Trotz Darlegung der bereits oben genannten Sachlage von Seiten der
Verwaltung an den Antragsteller wurde der Antrag weiterhin aufrechterhalten und
nach Bekanntgabe in der Kreistagssitzung vom 04.07.2019 an den Bauausschuss zur
Beschlussfassung verwiesen.
Wie aus den beiden Systemskizze zu erkennen ist, wird das Gefahrenpotenzial
durch den Einbau der Amphibienleitwand keinesfalls erhöht. Ganz im Gegenteil,
durch die gleichzeitige Verrohrung des Grabens ist die „Absturzhöhe“ gegenüber
dem ursprünglichen Zustand sogar größtenteils verringert worden.
Einbausituation „Damm“
Einbausituation „Graben“
Der Bau einer Schutzplanke im geforderten Bereich würde ca. 15.000 €
kosten. Allerdings müssten dann die Einsatzkriterien nicht nur isoliert für
diese eine „gefühlte“ Gefahrenstelle geprüft werden, sondern der gesamte
Streckenabschnitt hinsichtlich Gefährdung durch Anprall an Bäume im Waldbereich
bewertet werden.
Die Verwaltung schlägt auf Grund der Sachlage vor, den Antrag auf
Errichtung einer Schutzplanke im Bereich der Amphibienleitwand bei Krumbach
abzulehnen.
Aus der Beratung:
Nach ausgiebiger Diskussion einigen sich die Mitglieder des Bauausschusses darauf, sich den Bereich bei Krumbach anzuschauen und sich danach erneut mit dem Tagesordnungspunkt zu befassen und zu beschließen. Eine Besichtigungsfahrt ist für den 11.09.2019 geplant.