Sitzung: 09.07.2019 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 121/2019
Seit 2015 regeln Satzungen sowohl die Förderung in qualifizierter
Kindertagespflege als auch die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung
in qualifizierter Kindertagespflege.
Bis dahin waren für jeden Einzelfall gesonderte privatrechtliche
Vereinbarungen im Dreiecksverhältnis Tagespflege – Eltern – Jugendamt zu
schließen. Die Zielsetzung, mit dem
Erlass der Satzungen mehr Rechtssicherheit und -klarheit herzustellen, wurde
erreicht.
Grundlage der Finanzierung waren und sind die Empfehlungen des Städte-
und Landkreistages, die laufend fortgeschrieben werden. Die aktuelle
Fortschreibung sieht Anpassungen in der Grund- und der Sachaufwandspauschale
vor.
Eine weitere Änderung betrifft die Kranken- und Pflegeversicherung. Mit
dem seit diesem Jahr geltenden GKV-Versichertenentlastungsgesetz gelten
Tagespflegepersonen als grundsätzlich hauptberuflich selbständig und
unterliegen damit der Krankenversicherungspflicht. Die (bisher überwiegend
praktizierte) Regelung der beitragsfreien Mitversicherung beim Ehepartner
entfällt damit.
Beides zieht bei den bestehenden Tagespflegeverhältnissen Mehrausgaben
in Höhe von ca. 15.000 € nach sich. Ein überplanmäßiger Bedarf ist daraus z.Zt.
nicht abzuleiten. Nach aktuellem Ausgabestand ist dieser Mehraufwand durch den
Ausgabeansatz gedeckt. Die jeweiligen Beträge im Einzelfall sind der Anlage 2
zu entnehmen.
Die
Satzung selbst hebt bislang ausschließlich auf selbständig tätige einzelne
Tagespflege ab. Zum Zeitpunkt des Erlasses der Satzung existierten im Landkreis
keine Großtagespflegen.
Inzwischen gibt es bereits seit längerem eine selbständig tätige
Großtagespflege Im Zusammenhang mit einem bedarfsdeckenden
Kinderbetreuungsangebot sind weitere Großtagespflegen in gemeindlicher
Trägerschaft in Planung. Der damit verbundene finanzielle Mehrbedarf ist
derzeitig noch nicht kalkulierbar, da noch nicht feststeht, wieviel
Großtagespflegen entstehen. Der Ausbau ist aber gleichzeitig erforderlich, um
den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zu realisieren.
Diese beiden vorgenannten Bereiche mussten neu in die Satzung über die Förderung
in qualifizierter Kindertagespflege aufgenommen und diese damit komplett
überarbeitet werden. Die neue Satzung ist der Anlage 1 zu entnehmen.
In der Sitzung wird über den aktuellen Ausbaustand der Großtagespflege
berichtet.
Dem Ausschuss für Jugend und Familie des Landkreises Coburg wird
vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Kreistag wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: