Der
Beteiligungsbericht 2017 des Landkreises Coburg wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Nach Art. 82 Abs. 3
LKrO hat der Landkreis Coburg jährlich einen Bericht über die Beteiligungen an
Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts vorzulegen, wenn ihm
unmittelbar oder mittelbar mindestens der zwanzigste Teil (= 5 %) der Anteile
eines Unternehmens gehört.
Der Bericht enthält
insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die
Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die
Bezüge der Geschäftsführung, die Ertragslage und die Kreditaufnahmen (vgl. Art.
82 Abs. 3 Satz 2 LKrO). Berichtsjahr des vorliegenden Beteiligungsberichts ist
das Wirtschaftsjahr 2017.
Die geforderte
Mindestbeteiligung ist bei folgenden privatrechtlichen Unternehmen im
Berichtszeitraum 2017 gegeben:
·
Wohnungsbaugesellschaft
des Landkreises Coburg mbH
·
WBG
Wohnen GmbH Coburg
·
Volkshochschule
Coburg Stadt und Land GmbH
·
Coburg
Stadt und Land aktiv GmbH
·
connect
Neustadt GmbH & Co. KG
·
Zukunft.Coburg.Digital
GmbH
Ziel des
Beteiligungsberichtes ist es, mit den zusammengeführten und ausgewerteten
Informationen die Mitglieder des Kreistags bei der Steuerung und Überwachung
der ausgegliederten Aufgabenbereiche zu unterstützen. Zudem soll der Bericht
interessierten Bürgerinnen und Bürgern Einblicke in die wirtschaftlichen
Betätigungen des Landkreises geben.
Der
Beteiligungsbericht wird nach der Beratung im Kreistag ortsüblich
bekanntgegeben und auf der Internetseite des Landkreises Coburg veröffentlicht.