Sitzung: 09.07.2019 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Berichterstatter: Thomas Wedel
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 111/2019
„Ich habe gelernt, dass
nicht das, was ich tue, falsch ist, sondern das, was infolge meines Handelns
aus mir wird.“
Oscar Wilde
Zielgruppe der Stütz- und Förderklassen
sind Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die auf Grund ihrer
gravierenden Verhaltensauffälligkeiten das reguläre Schulangebot sowohl der
Förderschule als auch der allgemeinen Schule (momentan) nicht wahrnehmen können
und deshalb einer anders strukturierten individuellen und intensiven Beschulung
und Betreuung bedürfen.
Besonderes Merkmal ist dabei, dass diese
Kinder und Jugendliche ohne eine spezifische und individuelle Förderung in
einer kleinen Lerngruppe dauerhaft überfordert sind und ihre emotionale und
soziale sowie schulische Entwicklung akut gefährdet ist.
Voraussetzungen für eine Aufnahme und
Beschulung in den Stütz- und Förderklassen ist, das ein sonderpädagogisches
Gutachten (Schule) und eine sozialpädagogische Diagnose einer ASD-Fachkraft
gemäß des Hilfeplanverfahrens (Jugendhilfe) vorliegt. Da es sich im Rahmen der
Jugendhilfemaßnahme um eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII handelt,
ist zusätzlich ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten erforderlich,
das eine seelische Behinderung bei dem Kind bescheinigt.
An der Schule arbeiten Lehrkräfte und
sozialpädagogische Fachkräfte in einem interdisziplinären Team an dem Ziel
einer (Re-)Integration der Kinder an eine Regel- bzw. weiterführenden Schule.
Neben der Arbeit mit den Kindern ist die Elternarbeit, ein wichtiger
Bestandteil dieser Maßnahme. Die Arbeit mit den Eltern beschränkt sich dabei
nicht nur auf den schulischen Rahmen, es finden regelmäßig auch Termine im
sozialen und häuslichen Umfeld der Familie statt. Inhalte sind dem in Anlage 1
beigefügten Sachbericht des vergangenen Schuljahres zu entnehmen.
Seit 14 Jahren werden Schülerinnen und
Schüler im Grundschulbereich in den Stütz- und Förderklassen an der
Heinrich-Schaumberger-Schule gefördert und beschult. Auch im Schuljahr 2019/20
gibt es wieder 3 Klassen im Grundschulbereich, eine kombinierte Klasse 1./2.,
eine 3. und eine 4. Klasse. Die Kinder kommen zu einem Drittel aus der Stadt
und zu 2/3 aus dem Landkreis Coburg. Alle Klassen erreichen die maximale
Schülerzahl von 8 Kindern, in der Klasse 1./2. wird es nach jetzigem Stand eine
Überbelegung um 1 Platz geben.
Im nächsten Schuljahr wird es
vorübergehend keine kombinierte Schulklasse im Mittelschulbereich 5./6. geben.
Bis zum Stichtag der Klassenbildung wurde die Mindestanzahl (6 Schüler) für die
Klassenbildung nicht erreicht. Für die unversorgten Kinder wird derzeitig eine
Übergangslösung (Arbeitstitel: SFK mobil) erarbeitet und in der Sitzung
vorgestellt.
Die Erfahrungen damit fließen auch in
die aktuell stattfindende Evaluation und Überprüfung des aktuellen Konzepts der
Stütz- und Förderklasse unter Beteiligung der Heinrich-Schaumberger-Schule, des
Amtes für Jugend, Familie und Senioren des Landkreises, der Regierung von
Oberfranken und des Jugendhilfeträgers IPSG ein. Hintergrund der Evaluation sind
die von allen Beteiligten konstatierten veränderten Förderbedarfe und
Auffälligkeiten bei den Kindern und dass somit die existierenden pädagogischen
Konzepte und Strukturen nicht mehr greifen bzw. angepasst werden müssen. Die
Ergebnisse werden dem Ausschuss nach Abschluss der Gespräche zeitnah
vorgestellt.
Zur Verlängerung steht damit nur die
Leistungsvereinbarung für die Klassen 1-4 an (Anlage 2). Die anteiligen Kosten
für den jeweiligen Kostenträger (Stadt oder Landkreis Coburg) stellt der Träger
monatlich in Rechnung. Im Vergleich zum Vorjahr ist –aufgrund der Anpassung an
die aktuellen Tarifsteigerungen- ein um 25.000 € höherer Zuschussbedarf
errechnet worden. Die Steigerung in dieser Höhe ist darin begründet, dass der
Träger seit mehreren Jahren keine Anpassung geltend gemacht hatte.
Die für 2019 in der Haushaltsstelle
4640.7090 geplanten Haushaltsmittel decken diese Steigerung durch den Wegfall
der Klassen 5/6 ab. Für 2020 entsteht ein Mehrbedarf, der eingeplant werden
muss.