Beschluss: Kenntnis genommen

 

„Ich habe gelernt, dass nicht das, was ich tue, falsch ist, sondern das, was infolge meines Handelns aus mir wird.“

Oscar Wilde

 

 

Zielgruppe der Stütz- und Förderklassen sind Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die auf Grund ihrer gravierenden Verhaltensauffälligkeiten das reguläre Schulangebot sowohl der Förderschule als auch der allgemeinen Schule (momentan) nicht wahrnehmen können und deshalb einer anders strukturierten individuellen und intensiven Beschulung und Betreuung bedürfen.

Besonderes Merkmal ist dabei, dass diese Kinder und Jugendliche ohne eine spezifische und individuelle Förderung in einer kleinen Lerngruppe dauerhaft überfordert sind und ihre emotionale und soziale sowie schulische Entwicklung akut gefährdet ist. 

Voraussetzungen für eine Aufnahme und Beschulung in den Stütz- und Förderklassen ist, das ein sonderpädagogisches Gutachten (Schule) und eine sozialpädagogische Diagnose einer ASD-Fachkraft gemäß des Hilfeplanverfahrens (Jugendhilfe) vorliegt. Da es sich im Rahmen der Jugendhilfemaßnahme um eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII handelt, ist zusätzlich ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten erforderlich, das eine seelische Behinderung bei dem Kind bescheinigt.

An der Schule arbeiten Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte in einem interdisziplinären Team an dem Ziel einer (Re-)Integration der Kinder an eine Regel- bzw. weiterführenden Schule. Neben der Arbeit mit den Kindern ist die Elternarbeit, ein wichtiger Bestandteil dieser Maßnahme. Die Arbeit mit den Eltern beschränkt sich dabei nicht nur auf den schulischen Rahmen, es finden regelmäßig auch Termine im sozialen und häuslichen Umfeld der Familie statt. Inhalte sind dem in Anlage 1 beigefügten Sachbericht des vergangenen Schuljahres zu entnehmen.

 

Seit 14 Jahren werden Schülerinnen und Schüler im Grundschulbereich in den Stütz- und Förderklassen an der Heinrich-Schaumberger-Schule gefördert und beschult. Auch im Schuljahr 2019/20 gibt es wieder 3 Klassen im Grundschulbereich, eine kombinierte Klasse 1./2., eine 3. und eine 4. Klasse. Die Kinder kommen zu einem Drittel aus der Stadt und zu 2/3 aus dem Landkreis Coburg. Alle Klassen erreichen die maximale Schülerzahl von 8 Kindern, in der Klasse 1./2. wird es nach jetzigem Stand eine Überbelegung um 1 Platz geben.

Im nächsten Schuljahr wird es vorübergehend keine kombinierte Schulklasse im Mittelschulbereich 5./6. geben. Bis zum Stichtag der Klassenbildung wurde die Mindestanzahl (6 Schüler) für die Klassenbildung nicht erreicht. Für die unversorgten Kinder wird derzeitig eine Übergangslösung (Arbeitstitel: SFK mobil) erarbeitet und in der Sitzung vorgestellt.

Die Erfahrungen damit fließen auch in die aktuell stattfindende Evaluation und Überprüfung des aktuellen Konzepts der Stütz- und Förderklasse unter Beteiligung der Heinrich-Schaumberger-Schule, des Amtes für Jugend, Familie und Senioren des Landkreises, der Regierung von Oberfranken und des Jugendhilfeträgers IPSG ein. Hintergrund der Evaluation sind die von allen Beteiligten konstatierten veränderten Förderbedarfe und Auffälligkeiten bei den Kindern und dass somit die existierenden pädagogischen Konzepte und Strukturen nicht mehr greifen bzw. angepasst werden müssen. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss nach Abschluss der Gespräche zeitnah vorgestellt.

 

Zur Verlängerung steht damit nur die Leistungsvereinbarung für die Klassen 1-4 an (Anlage 2). Die anteiligen Kosten für den jeweiligen Kostenträger (Stadt oder Landkreis Coburg) stellt der Träger monatlich in Rechnung. Im Vergleich zum Vorjahr ist –aufgrund der Anpassung an die aktuellen Tarifsteigerungen- ein um 25.000 € höherer Zuschussbedarf errechnet worden. Die Steigerung in dieser Höhe ist darin begründet, dass der Träger seit mehreren Jahren keine Anpassung geltend gemacht hatte.

Die für 2019 in der Haushaltsstelle 4640.7090 geplanten Haushaltsmittel decken diese Steigerung durch den Wegfall der Klassen 5/6 ab. Für 2020 entsteht ein Mehrbedarf, der eingeplant werden muss.