Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH, die von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Gesellschaft am 11.02.2019 jeweils einstimmig empfohlen bzw. beschlossen wurden, wird zur Kenntnis genommen.

 

Aufgrund der derzeitigen Aufgabenübertragung an die Gesellschaft ist eine Aufgabenerfüllung gemäß derzeitigen Vorgaben im Maßnahmen- und Projektplan mit den im Juli 2018 beschlossenen Mitteln der Gesellschafter zum Verlustausgleich nicht möglich.

Vor diesem Hintergrund sind die Planansätze im Haushalt des Gesellschafters Landkreis Coburg wie folgt anzupassen, außer es zeichnet sich eine wirtschaftliche bessere Unternehmensentwicklung ab oder es kommt im Rahmen einer Neubewertung von Aufgaben zu einer Veränderung der Kostenentwicklung der Gesellschaft:

 

            2019:               132.000,00 EUR         (bisher: 110.000,00 EUR)

            2020:               143.000,00 EUR         (bisher: 115.500,00 EUR)

            2021:               143.000,00 EUR         (bisher: 115.500,00 EUR)

            2022:               145.750,00 EUR         (bisher: 115.500,00 EUR)

            2023:               145.750,00 EUR         (bisher: 115.500,00 EUR)

 

Die Anpassung der Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass auch der Gesellschafter Stadt Coburg im Rahmen der grundlegenden Finanzverteilung zwischen beiden Gesellschaftern (55:45) seine Zahlungen an die Gesellschaft anpasst.

 

 


Sachverhalt:

 

Unter Berücksichtigung des Handlungskonzepts Regionalmanagement Coburg Stadt und Land, der Lokalen Entwicklungsstrategie LEADER für die Region Coburg, weiterer Förderprojekte sowie der Beschlussvorgaben des Aufsichtsrats der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH hat die Geschäftsführung im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans 2019 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH die Mittelfristiger Finanzplanung bis 2023 fortgeschrieben.

 

Kreistag Coburg und Stadtrat Coburg haben in ihren Sitzungen im Juli 2018 eine maximale Obergrenze ihres jeweiligen jährlichen Verlustausgleichs an die Coburg Stadt und Land aktiv GmbH in den Jahren 2018 bis 2022 festgelegt. Aufgrund zusätzlicher Aufgabenzuweisungen sowie unabwendbarer Kostensteigerung, z .B. bei den Personalkosten sowie vor allen den administrativen Verwaltungskosten und steuerlicher Neubewertungen der Geschäftstätigkeit ist eine Aufgabenerfüllung im Sinne der Vorgaben des Aufsichtsrats im Rahmen dieser beschlossenen Höchstzuschüsse nicht möglich und insofern eine neue Abstimmung mit den Gesellschaftern erforderlich.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner 22. Sitzung am 11.02.2019 den von der Geschäftsführung vorgelegten Wirtschaftsplan 2019 mit Mittelfristiger Finanzplanung 2019 bis 2023 einstimmig zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung beschlossen. Dieser Beschluss auf Ebene der Gesellschafterversammlung erfolgte ebenfalls am 11.02.2019 mit dem Auftrag an die Geschäftsführung, mit den Gesellschaftern auf Basis des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2018 über eine Erhöhung des jährlichen Verlustausgleichs zu verhandeln, wie dies im Vorfeld der Beratungen auch bereits mit den Finanzverwaltungen von Stadt und Landkreis Coburg abgestimmt wurde.

 

Das Ergebnis des inzwischen vorliegenden Jahresabschlusses 2018 entspricht dabei bei Berücksichtigung unterschiedlicher Darstellungen in Planung und Abschluss im Wesentlichen den Planansätzen der Finanzplanung.