Sitzung: 04.07.2019 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1
Vorlage: 117/2019
Beschluss:
Die Mittelfristige
Finanzplanung 2019 bis 2023 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH, die von
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Gesellschaft am 11.02.2019
jeweils einstimmig empfohlen bzw. beschlossen wurden, wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der
derzeitigen Aufgabenübertragung an die Gesellschaft ist eine Aufgabenerfüllung
gemäß derzeitigen Vorgaben im Maßnahmen- und Projektplan mit den im Juli 2018
beschlossenen Mitteln der Gesellschafter zum Verlustausgleich nicht möglich.
Vor diesem
Hintergrund sind die Planansätze im Haushalt des Gesellschafters Landkreis
Coburg wie folgt anzupassen, außer es zeichnet sich eine wirtschaftliche
bessere Unternehmensentwicklung ab oder es kommt im Rahmen einer Neubewertung
von Aufgaben zu einer Veränderung der Kostenentwicklung der Gesellschaft:
2019: 132.000,00 EUR (bisher:
110.000,00 EUR)
2020: 143.000,00 EUR (bisher:
115.500,00 EUR)
2021: 143.000,00 EUR (bisher:
115.500,00 EUR)
2022: 145.750,00 EUR (bisher:
115.500,00 EUR)
2023: 145.750,00 EUR (bisher:
115.500,00 EUR)
Die Anpassung der
Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass auch der Gesellschafter Stadt Coburg
im Rahmen der grundlegenden Finanzverteilung zwischen beiden Gesellschaftern
(55:45) seine Zahlungen an die Gesellschaft anpasst.
Sachverhalt:
Unter
Berücksichtigung des Handlungskonzepts Regionalmanagement Coburg Stadt und
Land, der Lokalen Entwicklungsstrategie LEADER für die Region Coburg, weiterer
Förderprojekte sowie der Beschlussvorgaben des Aufsichtsrats der Coburg Stadt
und Land aktiv GmbH hat die Geschäftsführung im Rahmen der Erstellung des
Wirtschaftsplans 2019 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH die Mittelfristiger
Finanzplanung bis 2023 fortgeschrieben.
Kreistag Coburg und
Stadtrat Coburg haben in ihren Sitzungen im Juli 2018 eine maximale Obergrenze
ihres jeweiligen jährlichen Verlustausgleichs an die Coburg Stadt und Land
aktiv GmbH in den Jahren 2018 bis 2022 festgelegt. Aufgrund zusätzlicher
Aufgabenzuweisungen sowie unabwendbarer Kostensteigerung, z .B. bei den Personalkosten
sowie vor allen den administrativen Verwaltungskosten und steuerlicher
Neubewertungen der Geschäftstätigkeit ist eine Aufgabenerfüllung im Sinne der
Vorgaben des Aufsichtsrats im Rahmen dieser beschlossenen Höchstzuschüsse nicht
möglich und insofern eine neue Abstimmung mit den Gesellschaftern erforderlich.
Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft hat in seiner 22. Sitzung am 11.02.2019 den von der
Geschäftsführung vorgelegten Wirtschaftsplan 2019 mit Mittelfristiger
Finanzplanung 2019 bis 2023 einstimmig zur Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung beschlossen. Dieser Beschluss auf Ebene der
Gesellschafterversammlung erfolgte ebenfalls am 11.02.2019 mit dem Auftrag an
die Geschäftsführung, mit den Gesellschaftern auf Basis des Ergebnisses des
Jahresabschlusses 2018 über eine Erhöhung des jährlichen Verlustausgleichs zu
verhandeln, wie dies im Vorfeld der Beratungen auch bereits mit den
Finanzverwaltungen von Stadt und Landkreis Coburg abgestimmt wurde.
Das Ergebnis des
inzwischen vorliegenden Jahresabschlusses 2018 entspricht dabei bei
Berücksichtigung unterschiedlicher Darstellungen in Planung und Abschluss im
Wesentlichen den Planansätzen der Finanzplanung.