Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der teilweisen Rückzahlung bzw. der außerordentlichen Tilgung von 250.000 € des Energiedarlehens Nr. 1000233597 vom 25.07./31.07.2017 bei der BayernLabo zzgl. evtl. Zinsen zu.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Coburg hat für die Bauabschnitte 3 – 5 der Staatlichen Realschule Coburg II Energiekredite bei der BayernLabo über insgesamt 2.945.000 € aufgenommen (0 % Zins, Zinsbindung 10 Jahre, Tilgungszuschuss 10 %). Außerdem wurden beim Projektträger Jülich für die Lüftungsanlagen in den Klassenzimmern und für die LED-Beleuchtung insgesamt 171.935,29 € an Zuwendungen eingenommen.

 

Bei der Erstellung des Verwendungsnachweises für den letzten Bauabschnitt über 1.610.000 € im August 2018 wurde festgestellt, dass angesichts der Bauausgaben und der anteiligen Fördermittel, u. a. auch vom Projektträger Jülich, zu viel Mittel aus dem Energiekredit abgerufen wurden. Im Raum stand damals ein Betrag von rd. 130.000 € bzw. ohne Berücksichtigung der anteiligen Jülich-Mittel von rd. 16.000 €.

 

Bei einer Besprechung bei der BayernLabo in München am 04.09.2018 wurde versucht, ob man nicht die Baumaßnahme, d. h. die Bauabschnitt 2 - 5 als eine Einheit ansehen könnte, um die Eigenmittel des Landkreises entsprechend auf die Bauabschnitte zu verteilen und somit die Förderung zu erhalten. Das Gespräch verlief jedoch ernüchternd, da vom Sachbearbeiter der BayernLabo eine bisher nie in Rede gestandene, unzulässige Doppelförderung von Bundesministerien, nämlich der Vergünstigung der Energiekredite über die KfW (Bundesmittel) und die Jülich-Förderung über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ins Spiel gebracht wurde. Dies hätte zur Folge, dass der Landkreis entweder die Jülich-Zuwendungen von 171.935,29 € oder die zinsverbilligten Darlehen über 2.945.000 € zzgl. Tilgungszuschuss zurückzahlen müsste. Beim Verwendungsnachweis für die BayernLabo wurden die gewährten Fördermittel jeweils in Abzug gebracht, d.h. eine Doppelförderung lag an und für sich nicht vor.

 

Nach Studium der Förderbedingungen, der Kreditbedingungen und des Kreditvertrages konnte seitens des Landkreises eine Unvereinbarkeit bzw. eine Doppelförderung einer Maßnahme durch Bundesministerien nicht so ohne weiteres festgestellt werden. Nach mehreren Schriftwechseln und Telefongesprächen mit den zuständigen Sachbearbeitern und auch mit den Vorgesetzten wurde letztlich vom Projektträger Jülich angeregt, einfach die Kosten für die Lüftung und LED-Beleuchtung aus den Förderkosten beim Darlehen der BayernLabo herauszurechnen. Mit diesem Vorschlag konnte sich schließlich Mitte Mai 2019 auch die BayernLabo nach Rücksprache mit der KfW anfreunden.

 

Daraufhin wurden die Verwendungsnachweise für die drei Darlehen über 950.000 für den BA 3 und über 385.000 € und 1.610.000 € für die BA 4 und 5 neu erstellt. Während bei den beiden erstgenannten Darlehen weiterhin eine, wenn auch geringere, Eigenbeteiligung des Landkreises verbleibt und somit keine Überzahlung eintritt, ergibt sich beim letzten Darlehen eine voraussichtliche Rückzahlung, vor abschließender Prüfung durch die BayernLabo bzw. KfW, von 249.533,52 € also rund 250.000 €. Der 10 % Tilgungszuschuss reduziert sich dadurch von 161.000 € um 25.000 € auf nunmehr voraussichtlich rund 136.000 €.

 

Der Tilgungszuschuss ist im Haushalt 2019 mit 160.000 € bei 1/9100.3811 veranschlagt. Die Darlehensrückzahlung/außerordentliche Tilgung von rd. 250.000 € (zzgl. evtl. Zinsen) ist jedoch nicht im Haushaltsplan 2019 veranschlagt. Deshalb handelt es sich um eine über-/außerplanmäßige Ausgabe. Für die Genehmigung ist letztlich der Kreistag nach § 29 Abs. 3 Nr. 5 der Geschäftsordnung zuständig. Als Deckungsmittel stehen neben dem zu erwartenden positiven Gesamtabschluss insbesondere geringere Inanspruchnahme der Haushaltsansätze bei verschiedenen Hoch und ‚Tiefbaumaßnahmen, speziell beim Ausbau der OD Bad Rodach Richtung Heldritt (Ansatz 500.000 €, wegen Verschiebung des Baubeginns fallen höchstens 100.000 € in diesem Jahr an) zur Verfügung.