Sitzung: 27.06.2019 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig
1) Die Entwurfsplanungen der Planer zu den o.g.
Einzelmaßnahmen sowie die Kostenberechnungen werden zur Kenntnis genommen.
Die Planer werden beauftragt folgende Maßnahmen weiter zu planen und
umzusetzen:
(a)
Sanierung
des Schulgebäudes (Beta-Bau) inkl. Heizzentrale, behindertengerechter
Erschließung, Umsetzung des Raumprogrammes mit Eingriffen in Alpha- und
Gamma-Bau, Sanierung der Außenanlagen im Umgriff
Dieser Sanierungsumfang wird um
folgende Maßnahmen im Obergeschoß des Gamma-Baus erweitert:
-
Erweiterung
der zentralen Lüftungsanlage
-
Aufrüstung
der elektrischen Anlagen inkl. Nebenarbeiten im Hinblick auf die
Digitalisierung der Schulen.
Bezüglich des energetischen Standards sind die Bauteile so auszubilden,
dass ohne Änderung der bestehenden Konstruktionen der bestmögliche
wirtschaftliche Dämmstandard erreicht werden kann. Für die Fenster des
Beta-Baus wird ein U-Wert von <1,0 (W/(m2K)) festgelegt.
(b)
Neugestaltung
des Pausen- und Eingangshofs Alpha-Bau
Die Kostenberechnung für die o. g. Maßnahmen wird anerkannt und beläuft
sich auf 14.694.601,81 €.
Mögliche Preissteigerungen sind nicht eingerechnet.
Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind entsprechend
fortzuschreiben unter Berücksichtigung eventueller Preissteigerungen gemäß dem
Baukostenindex.
2) Die Planer werden beauftragt, Planungen für
einen Neubau der Einfachturnhalle nach genehmigtem Raumprogramm zu erstellen.
Die Beauftragung erfolgt in Stufen.
Der
Neubau der Einfachturnhalle wird als Teil des Förderantrags der
Gesamtbaumaßnahme „Teilsanierung Arnold-Gymnasium“ bei der Regierung v. Ofr.
eingereicht. Der Bau der Turnhalle soll als letzte Maßnahme durchgeführt
werden, um den Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung von der Entwicklung des
Landkreishaushalts abhängig machen zu können.
Die
entsprechenden Kosten sind in den Finanzplan und das Investitionsprogramm
aufzunehmen.
3)
Eine
energetische Sanierung des Gamma-Baus wurde untersucht. Nach Abwägung ökologischer
und wirtschaftlicher Belange wird entschieden, dass eine Sanierung zum jetzigen
Zeitpunkt nicht stattfinden soll und eine solche Maßnahme voraussichtlich erst
Teil einer späteren Generalsanierung des Gamma-Baus werden wird.
4) Die Verwaltung wird beauftragt, alle
förderrechtlich und genehmigungsrechtlich notwendigen Anträge zu stellen und
den Architekten und Fachingenieuren die Weiterplanung gemäß den jeweiligen
Verträgen und dem oben festgelegten Leistungsumfang zu genehmigen.
Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, entsprechende Verträge mit
den Architekten und Ingenieurbüros zu unterzeichnen.
5) Nach Vorliegen der tatsächlich benötigten
Anzahl an Klassenzimmern zur Auslagerung der Schüler*innen während der Bauzeit
werden die Planer beauftragt, ein entsprechendes Containergebäude zu planen und
die Kosten hierfür zu ermitteln. Diese Kosten werden in der Herbstsitzung des
Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vorgestellt und das weitere Vorgehen
festgelegt.
Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, entsprechende Verträge mit
den Architekten und Ingenieurbüros zu unterzeichnen.
6) Die jeweiligen Arbeiten für die Umsetzung
und Durchführung der unter 1) genannten Maßnahme sind nach entsprechender
Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
Zur Auftragsvergabe wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.