Beschluss: einstimmig

 

1)    Die Entwurfsplanungen der Planer zu den o.g. Einzelmaßnahmen sowie die Kostenberechnungen werden zur Kenntnis genommen.

Die Planer werden beauftragt folgende Maßnahmen weiter zu planen und umzusetzen:

(a)       Sanierung des Schulgebäudes (Beta-Bau) inkl. Heizzentrale, behindertengerechter Erschließung, Umsetzung des Raumprogrammes mit Eingriffen in Alpha- und Gamma-Bau, Sanierung der Außenanlagen im Umgriff

Dieser Sanierungsumfang wird um folgende Maßnahmen im Obergeschoß des Gamma-Baus erweitert:

-       Erweiterung der zentralen Lüftungsanlage

-       Aufrüstung der elektrischen Anlagen inkl. Nebenarbeiten im Hinblick auf die Digitalisierung der Schulen.

 

Bezüglich des energetischen Standards sind die Bauteile so auszubilden, dass ohne Änderung der bestehenden Konstruktionen der bestmögliche wirtschaftliche Dämmstandard erreicht werden kann. Für die Fenster des Beta-Baus wird ein U-Wert von <1,0 (W/(m2K)) festgelegt.

 

(b)       Neugestaltung des Pausen- und Eingangshofs Alpha-Bau

 

Die Kostenberechnung für die o. g. Maßnahmen wird anerkannt und beläuft sich auf 14.694.601,81 €.

Mögliche Preissteigerungen sind nicht eingerechnet.

 

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind entsprechend fortzuschreiben unter Berücksichtigung eventueller Preissteigerungen gemäß dem Baukostenindex.

 

 

2)    Die Planer werden beauftragt, Planungen für einen Neubau der Einfachturnhalle nach genehmigtem Raumprogramm zu erstellen. Die Beauftragung erfolgt in Stufen.

Der Neubau der Einfachturnhalle wird als Teil des Förderantrags der Gesamtbaumaßnahme „Teilsanierung Arnold-Gymnasium“ bei der Regierung v. Ofr. eingereicht. Der Bau der Turnhalle soll als letzte Maßnahme durchgeführt werden, um den Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung von der Entwicklung des Landkreishaushalts abhängig machen zu können.

Die entsprechenden Kosten sind in den Finanzplan und das Investitionsprogramm aufzunehmen.

 

 

3)    Eine energetische Sanierung des Gamma-Baus wurde untersucht. Nach Abwägung ökologischer und wirtschaftlicher Belange wird entschieden, dass eine Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattfinden soll und eine solche Maßnahme voraussichtlich erst Teil einer späteren Generalsanierung des Gamma-Baus werden wird.

 

 

4)    Die Verwaltung wird beauftragt, alle förderrechtlich und genehmigungsrechtlich notwendigen Anträge zu stellen und den Architekten und Fachingenieuren die Weiterplanung gemäß den jeweiligen Verträgen und dem oben festgelegten Leistungsumfang zu genehmigen.

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, entsprechende Verträge mit den Architekten und Ingenieurbüros zu unterzeichnen.

 

5)    Nach Vorliegen der tatsächlich benötigten Anzahl an Klassenzimmern zur Auslagerung der Schüler*innen während der Bauzeit werden die Planer beauftragt, ein entsprechendes Containergebäude zu planen und die Kosten hierfür zu ermitteln. Diese Kosten werden in der Herbstsitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vorgestellt und das weitere Vorgehen festgelegt.

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, entsprechende Verträge mit den Architekten und Ingenieurbüros zu unterzeichnen.

 

6)    Die jeweiligen Arbeiten für die Umsetzung und Durchführung der unter 1) genannten Maßnahme sind nach entsprechender Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

Zur Auftragsvergabe wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.