Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

 

Der Landkreis Coburg unterstützt aktiv den Schwimmunterricht an den Schulen in seiner Trägerschaft durch die Übernahme der Kosten für eine zweiten Aufsichtsperson bis zu einem Betrag von 15 € je Unterrichtsstunde.


 

Immer weniger Kinder im schulpflichtigen Alter können sicher schwimmen. Diese Entwicklung wird seit einigen Jahren beobachtet – nun gibt es immer mehr Initiativen, um dieser Tatsache entgegen zu wirken. Beispielsweise hat das Bayerische Rote Kreuz über die BRK-Landesgeschäftsstelle Wasserwacht-Bayern im Juli zur Aktion „Bayern schwimmt“ aufgerufen. Die Stadt Neustadt b. Coburg hat kürzlich entschieden, Schwimmunterricht für Kinder und Mitgliedsbeiträge der Wasserwacht finanziell zu unterstützen. Der Landkreis selbst führt jährlich das Kreisschwimmfest durch.

 

In den Lehrplänen der Bayerischen Realschulen ist Schwimmunterricht für die 6.Klassen vorgesehen.

 

Für den Schwimmunterricht soll je 15 Kinder eine Aufsichtsperson eingesetzt werden. Aufgrund der Klassenstärken müssten somit zwei Aufsichtspersonen für den Schwimmunterricht eingesetzt werden. Zur Umsetzung dieser Anforderung steht in Neustadt b. Coburg ein Bademeister zur Verfügung. Für seine Tätigkeit wären 15 € je Stunde zu zahlen.

 

Auch wenn die personelle Besetzung im Unterricht durch den Freistaat Bayern zu finanzieren ist und es sich somit um eine freiwillige Leistung handelt, wird vorgeschlagen, die Kosten für diese zweite Aufsichtsperson für den Schwimmunterricht an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises zu übernehmen. Damit unterstützt der Landkreis aktiv das Schwimmenlernen der Kinder in der Region.

 

Der Schwimmunterricht an der Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg wird in den Wintermonaten an 11 – 13 Tagen als Doppelstunde durchgeführt. Somit entstünden jährliche Kosten in Höhe von rund 400 €. Bei Gleichbehandlung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises würden somit Kosten in Höhe von rund 1.200 € jährlich für die Unterstützung des Schwimmunterrichts entstehen.


Aus der Beratung:

Die zurückgestellte Vorlage wird im gemeinsamen Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und Ausschuss für Jugend und Familie abgehandelt; die Beratungsfolge musste in der Vorlage um den Ausschuss für Jugend und Familie zur Kenntnisnahme erweitert werden.