Sitzung: 04.07.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig
Beschluss:
1) Die Entwurfsplanungen der Planer zu den o.g.
Einzelmaßnahmen sowie die Kostenberechnungen werden zur Kenntnis genommen.
Die Planer werden beauftragt folgende Maßnahmen weiter zu planen und
umzusetzen:
(a)
Sanierung
des Schulgebäudes (Beta-Bau) inkl. Heizzentrale, behindertengerechter
Erschließung, Umsetzung des Raumprogrammes mit Eingriffen in Alpha- und
Gamma-Bau, Sanierung der Außenanlagen im Umgriff
Dieser Sanierungsumfang wird um
folgende Maßnahmen im Obergeschoß des Gamma-Baus erweitert:
-
Erweiterung
der zentralen Lüftungsanlage
-
Aufrüstung
der elektrischen Anlagen inkl. Nebenarbeiten im Hinblick auf die
Digitalisierung der Schulen.
Bezüglich des energetischen Standards sind die Bauteile so auszubilden,
dass ohne Änderung der bestehenden Konstruktionen der bestmögliche
wirtschaftliche Dämmstandard erreicht werden kann. Für die Fenster des
Beta-Baus wird ein U-Wert von <1,0 (W/(m2K)) festgelegt.
(b)
Neugestaltung
des Pausen- und Eingangshofs Alpha-Bau
Die Kostenberechnung für die o. g. Maßnahmen wird anerkannt und beläuft
sich auf 14.694.601,81 €.
Mögliche Preissteigerungen sind nicht eingerechnet.
Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind entsprechend
fortzuschreiben unter Berücksichtigung eventueller Preissteigerungen gemäß dem
Baukostenindex.
2) Die Planer werden beauftragt, Planungen für
einen Neubau der Einfachturnhalle nach genehmigtem Raumprogramm zu erstellen.
Die Beauftragung erfolgt in Stufen.
Der
Neubau der Einfachturnhalle wird als Teil des Förderantrags der
Gesamtbaumaßnahme „Teilsanierung Arnold-Gymnasium“ bei der Regierung v. Ofr.
eingereicht. Der Bau der Turnhalle soll als letzte Maßnahme durchgeführt
werden, um den Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung von der Entwicklung des
Landkreishaushalts abhängig machen zu können.
Die
entsprechenden Kosten sind in den Finanzplan und das Investitionsprogramm
aufzunehmen.
3)
Eine
energetische Sanierung des Gamma-Baus wurde untersucht. Nach Abwägung ökologischer
und wirtschaftlicher Belange wird entschieden, dass eine Sanierung zum jetzigen
Zeitpunkt nicht stattfinden soll und eine solche Maßnahme voraussichtlich erst
Teil einer späteren Generalsanierung des Gamma-Baus werden wird.
4) Die Verwaltung wird beauftragt, alle
förderrechtlich und genehmigungsrechtlich notwendigen Anträge zu stellen und
den Architekten und Fachingenieuren die Weiterplanung gemäß den jeweiligen
Verträgen und dem oben festgelegten Leistungsumfang zu genehmigen.
Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, entsprechende Verträge mit
den Architekten und Ingenieurbüros zu unterzeichnen.
5) Nach Vorliegen der tatsächlich benötigten
Anzahl an Klassenzimmern zur Auslagerung der Schüler*innen während der Bauzeit
werden die Planer beauftragt, ein entsprechendes Containergebäude zu planen und
die Kosten hierfür zu ermitteln. Diese Kosten werden in der Herbstsitzung des
Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vorgestellt und das weitere Vorgehen
festgelegt.
Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, entsprechende Verträge mit
den Architekten und Ingenieurbüros zu unterzeichnen.
6) Die jeweiligen Arbeiten für die Umsetzung
und Durchführung der unter 1) genannten Maßnahme sind nach entsprechender
Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
Zur Auftragsvergabe wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Sachverhalt:
1. Grundlagen:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 26.04.2018 einstimmig den Umfang der Vorplanungen für die Sanierung des Beta-Baus am Staatlichen Arnold-Gymnasium erweitert. Gegenstand der Vorplanungen sind nun neben dem Beta-Bau auch die Sanierung der Einfachhalle, der Außenanlagen und die energetische Sanierung des Gamma-Baus. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 und dem Vorliegen der Kostenberechnungen für die einzelnen Vorplanungen ist jetzt eine Entscheidung zum tatsächlichen Umfang der Sanierung zu treffen.
Für die Umsetzung der Einhaltung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung waren Alternativen und ggf. Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzulegen.
Die Ermittlung der Kosten, die durch die Verlegung der Räume von nectv in die jetzige Cafeteria entstehen, sollten ermittelt werden.
Auch die Kosten für eine Auslagerung während der Bauzeit wären zu betrachten gewesen.
Die Ermittlung der Kosten für eine Auslagerung während der Bauzeit ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Mit der Schulleitung der benachbarten Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg wurde eine gemeinsame Nutzung der Fachräume der Realschule während der Bauzeit abgestimmt. Zusätzlich sollen durch Rückgang der Schülerzahlen freiwerdende Klassenräume an beiden Schulen mit genutzt werden, um die Kosten für eine Auslagerung bzw. ein Containerdorf so gering wie möglich zu halten. Hier sind die tatsächlichen Klassenzahlen zu Schuljahresbeginn 2019/20 abzuwarten.
Derzeit rückläufige Schülerzahlen am Gymnasium selbst haben keine Auswirkungen auf den dauerhaften Bedarf an Schulräumen am Gymnasium. Als Grundlage für das abstrakte Raumprogramm wurden Geburtenzahlen zur Berechnung herangezogen. Der zu bemerkende Schülerrückgang ist somit in der Berechnung bereits berücksichtigt. Ab dem Jahr 2013 steigen die Geburten in der Region wieder an.
2. Beschreibung der Maßnahmen
In den letzten Monaten wurden von den beauftragten Planern, dem Landratsamt und der Schulleitung Entwurfsplanungen für die zu untersuchenden Einzelmaßnahmen der Gesamtmaßnahme „Sanierung Arnold-Gymnasium“ erarbeitet und mit der baubegleitenden Arbeitsgruppe abgestimmt.
Die Einzelmaßnahmen sind
· Sanierung des Schulgebäudes (Beta-Bau) inkl. Heizungsanlage
· Sanierung der Einfachsporthalle
· Energetische Sanierung des Gamma-Baus
· Neugestaltung des Pausen- und Eingangshofs Alpha-Bau
In einem Termin mit der Regierung v. Oberfranken wurden folgende Forderungen gestellt, die in die Planungen eingeflossen sind:
Sanierung Schulgebäude:
· Umsetzung des vorgegebenen Raumprogramms, Raumgrößenabweichungen ggf. möglich
· Barrierefreiheit innerhalb des Gesamtgebäudes Alpha-, Beta- und Gamma-Bau ist herzustellen
· Hygienischer Luftwechsel in den Klassenräumen muss gewährleistet sein, in diesem Fall durch mechanische Lüftungsanlagen herzustellen
Sanierung Einfachsporthalle:
·
Eine
reine 1:1 Sanierung ist nicht förderfähig, da die bestehende Grundrisslösung
nicht funktioniert (Haupterschließung durch Geräteraum, kein Turnschuhgang,
Hallengröße nicht normgerecht, etc.)
· Kostenuntersuchung Sanierung Halle mit Neubau Nebenbereiche notwendig, bei Erreichen von 80% des Kostenrichtwertes würde auch ein Neubau gefördert werden
Bei den Entwurfsplanungen wurde besonders darauf geachtet, wirtschaftliche Lösungen zu finden, die alle Forderungen der Förderstelle enthalten, die organisatorischen Belange der Schule berücksichtigen und gleichzeitig möglichst geringe Eingriffe in Alpha- und Beta-Bau notwendig machen.
Auf einen Anbau zur Umsetzung des Raumprogramms konnte verzichtet werden.
Die Planungen und die entsprechenden Kostenberechnungen werden aktuell zusammengestellt und in der Sitzung mit einer Empfehlung der baubegleitenden Arbeitsgruppe zum weiteren Vorgehen vorgestellt.
Die baubegleitende Arbeitsgruppe erarbeitet in ihrer Sitzung am 28.05.2019 einen Beschlussvorschlag und informiert die Fraktionen über das Ergebnis.
Da sich die Ladungsfrist für den Ausschuss Bildung, Kultur und Sport mit der Sitzung der Arbeitsgruppe überschneidet, kann das Ergebnis der Kostenberechnungen sowie der erarbeitete Beschlussvorschlag ab dem 29.05.2019 im Protokoll zur Sitzung im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ist vorberatend für den Kreis- und Strategieausschuss und den Kreistag tätig.
Es ist ein Empfehlungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahmen zu fassen.