Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

In Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) sowie mit den weiteren beitrittsinteressierten Gebietskörperschaften beteiligt sich der Landkreis Coburg maximal bis Ende 2023 an der vom Freistaat Bayern geförderten Grundlagenstudie. Diese dient zur Vorbereitung der Integration des Nahverkehrsraumes Coburg in den VGN. Auf die weitgehende Verwendung der vorhandenen Relations- und Verkaufsdaten soll dabei zurückgegriffen werden, um die Kosten für die Datenerhebung möglichst niedrig zu halten.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Landkreises Coburg hat im Juli 2018 den Beschluss gefasst, die Voraussetzungen zu einem Beitritt zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) zu prüfen und dazu auch Gespräche mit der Stadt Coburg zu führen.

 

Dem Antrag vorausgegangen ist die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder mit der Absichtserklärung, eine flächendeckende Abdeckung des gesamten Freistaats Bayern mit großflächigen und leistungsfähigen Verkehrs- und Tarifverbünden zu erreichen.

 

In Folge des Beschlusses ist ein entsprechendes Schreiben an den VGN gerichtet worden, dass vom damaligen Landrat Michael Busch und Oberbürgermeister Norbert Tessmer unterzeichnet worden ist. Zuvor hatten bereits die Landkreise Hof, Kulmbach, Kronach, Wunsiedel und die Stadt Hof ihre Bitte um Beitrittsprüfung an den VGN und den Freistaat Bayern gesendet.

 

In der Sitzung des ÖPNV-Beirats vom 04.10.2018 ist über die bis dahin bekannten Vorbereitungen des Freistaats Bayern berichtet worden, das Ziel flächendeckende Verkehrsverbünde zu erreichen.

 

Zwischenzeitlich hat es eine Kickoff-Veranstaltung zwischen dem VGN und den sieben Städten und Landkreisen gegeben, die einen ÖPNV-Beitritt erwägen.

 

Außerdem fanden zwei Termine beim Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Dr. Reichhart, statt. Der erste Termin am 27.02.2019 wurde initiiert von der Metropolregion Nürnberg, der zweite Termin am 12.03.2019 fand auf Initiative des Hofer Landrats Dr. Bär statt.

 

„Die Berechnung der Verbundgesellschaft zur Feststellung der erweiterungsbedingten Kosten erfolgt im VGN nach einem von allen Verbundpartnern akzeptierten einvernehmlichen Verfahren“, so lautet die Mitteilung des VGN.

 

Dazu zählen Fahrgastbefragungen zur Ermittlung des Fahrtaufkommens mit Fahrscheinart und Fahrtrouten und die Auswertung vorhandener Daten. Außerdem ist eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter erforderlich, um die Datenerhebungen zu koordinieren, die Abstimmung mit den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen durchzuführen und die Eintarifierung der zu integrierenden Verkehre zu berechnen.

 

Die Kosten dafür sind durch die beitrittsinteressierten Gebietskörperschaften zu tragen. Bis 2023 ist dafür anteilig mit ca. 10.000 Euro für die Personalkosten pro Jahr und Aufgabenträger zu rechnen. Wie hoch der Kostenanteil für die Erhebung der Daten sein wird, steht noch nicht fest. Diese können aber bei bis zu 50.000 Euro pro Aufgabenträger liegen.

 

Im Haushalt des Landkreises Coburg für 2019 sind keine Mittel für den VGN-Beitritt eingestellt. Sollten Ausgaben zu leisten sein, müssten diese als über- oder außerplanmäßige Mittel zu gegebener Zeit durch den Kreis- und Strategieausschuss bewilligt werden.

 

Von Seiten des Freistaats Bayern gibt es eine grundsätzliche Förderzusage. Diese gilt sowohl für die Kosten der Grundlagenstudie als auch für die verbundbedingten Lasten. Hier ist allerdings die Förderrichtlinie derzeit noch in Vorbereitung und da die tatsächlichen Kosten nicht bekannt sind, ist eine konkrete Zusage noch schwierig. Außerdem ist derzeit noch zu klären, wie das Vergabeverfahren sachgerecht durchzuführen ist.

 

Wegen grundsätzlicher Bedeutung liegt die finale Entscheidung beim Kreis- und Strategieausschuss, der in seiner Sitzung am 27.06.2019 darüber entscheiden wird.

 

 


Aus der Beratung:

 

Der Vorsitzende weist daraufhin, dass in der Vorlage bei der Sachverhaltsdarstellung lediglich auf einen Beschluss des Kreistags vom Juli 2018 verwiesen wird.

Hierzu ist ergänzend zu sagen, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 26.07.2018 über den Antrag „Beitritt des Landkreises zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN)“ der Kreisräte Frank Rebhan und Kanat Akin entschieden hat. Die Beschlussvorlage ist insoweit eine Fortführung der Behandlung des seinerzeitigen Antrags.