Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

 

Dem Entwurf der Entgeltordnung zur Regelung der Benutzungsentgelte für Schulräume - Schulsportanlagen wird zugestimmt. Die Entgeltordnung ist mit Wirkung zum 01.09.2019 anzuwenden.

 


 

Schulen und Hallen werden mit Staatlichen Zuschüssen gebaut und sollen daher auch Sportgruppen der Vereine, Verbänden und Hochschulen und für den Behörden- und Breitensport zur Verfügung stehen.

 

Der Landkreis Coburg vermietet Sportanlagen und Räume an den Schulen in seiner Trägerschaft. Hierfür werden Entgelte erhoben. Eine Kostendeckung kann dabei nicht erreicht werden – eine angemessene Nutzungsgebühr zur Beteiligung an den Kosten ist aber sinnvoll.

 

Der damalige Schul- und Kulturausschuss hat über die Höhe der Entgelte in seiner Sitzung vom 29.11.2010 einen Beschluss gefasst. Einige neu geschaffene Räume sind in dieser Richtlinie nicht enthalten. Mit dieser Anpassung der Räume und Anlagen wird auch eine Erhöhung der bisherigen Entgelte um ca. 5 % (gerundet auf volle Beträge) vorgenommen. Darüber hinaus gab es bei der Nutzung der Hallen für Kooperationsveranstaltungen unter Beteiligung des Landkreises Unsicherheiten zur Erhebung der Entgelte. Hier konkretisiert die neue Entgeltregelung, dass in einem solchen Fall auf Entgeltzahlungen verzichtet wird.

 

Die neuen Regelungen für Benutzungsentgelte für Schulräume-Schulsportanlagen liegen der Vorlage als Anlage bei.