Beschluss: einstimmig

1.            Der Ausschuss für Jugend und Familie bestätigt den Bedarf einer JaS-Stelle zum Schuljahr 2019/2020 an der Grund- und Mittelschule Seßlach im Umfang von 0,5 VZÄ.

2.            Träger der JaS-Stelle soll der Landkreis Coburg sein. Der Ausschuss für Jugend und Familie empfiehlt dem Kreistag, die Schaffung einer entsprechenden Stelle.

3.            Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der staatlichen Förderung.

4.            Die Verwaltung wird beauftragt, einen schrittweisen Ausbauplan zu erarbeiten und diesen dem Ausschuss für Jugend und Familie in der nächsten Sitzung vorzulegen.


Sachverhalt:

 

Der Freistaat Bayern unterstützt seit 2002 mit dem Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JaS) die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII bisher an Mittelschulen, Förderschulen, Berufsschulen und, unter bestimmten Voraussetzungen, Grundschulen.

Zum 01.09.09 stieg der Landkreis Coburg nach entsprechender Beschlussfassung des Ausschusses für Jugend und Familie (Vorlage 031/2009) mit der Einrichtung von jeweils einer 0,5 sozialpädagogischen Fachkraftstelle an den Förderzentren Heinrich-Schaumberger- und Glockenbergschule, sowie an der Mittelschule Am Moos in Neustadt ein. Die Trägerschaft liegt beim Landkreis Coburg.

2014 wurde die Ausweitung auf zwei weitere Schulen –ebenfalls im Umfang einer 0,5 Stelle- beschlossen (Vorlage 066/2014). Seit dem 01.09.14 ist eine 0,5 Fachkraft in Trägerschaft von EJOTT an der Mittelschule Rödental-Oeslau, seit dem 01.03.15 eine weitere in Trägerschaft der Caritas an der Grundschule an der Heubischer Straße in Neustadt tätig.

Laut Bayerischem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (STMAS) sah die Verteilung 2015[1] oberfrankenweit wie folgt aus:

 

Der Landkreis bleibt bei den Grund- und Mittelschulen auch 2019 deutlich unter diesen Werten: Von acht Mittelschulen sind nur an zwei Schulen JaS-Fachkräfte tätig und von neunzehn Grundschulen (von denen fünf mit Mittelschulen verbunden sind) nur an einer.

JaS soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. 

Die Mitglieder des Fachbeirates JaS[2], d.h.
-           die Schulen mit JaS-Fachkräften
-           das Staatliche Schulamt
-           die Agentur für Arbeit
-           das Jobcenter
-           die Sachaufwandsträger der Schulen, sowie
-           die beteiligten freien und der öffentliche Jugendhilfeträger
bewerten die Jugendsozialarbeit an Schulen positiv.
Die Schulleiter/innen bestätigen, dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu auffälligen Schüler*innen, sowie deren Eltern stattfindet, JaS sowohl Lehrer*innen als auch Kinder, Jugendliche und deren Eltern berät und begleitet und Hemmschwellen für die Inanspruchnahme von Unterstützung und Hilfe abgebaut werden. Eine Umfrage unter den Sozialraummitarbeiter*innen des ASD kommt zum gleichen Ergebnis.

Schulen ohne JaS wenden sich wegen des aus ihrer Sicht bestehenden Bedarfs immer wieder an das Landratsamt.
Die Anzahl problematischer Kinder und Jugendlicher schlägt sich in den gestiegenen und weiter ansteigenden Fallzahlen in der kostenintensiven Einzelfallhilfe nieder und zeigt sich selbstverständlich auch im schulischen Alltag.

Die Umsetzung des Projekts „COole Schule“, bei der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und des Bildungsbereichs in Schulen am schulischen Alltag beobachtend teilnehmen und Handlungsbedarfe analysieren, bestätigt dies.
Zuletzt wurde das Projekt auf Bitten des Schulforums im Februar 2019 an der Grund- und Mittelschule in Seßlach durchgeführt. Teilnahme an Unterrichtssequenzen in verschiedenen Klassen, Beobachtung der Bussituation zu Schulbeginn und –schluss und der Pausengestaltung , sowie Gespräche mit Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen, Sekretariat und Hausmeister ergaben das Bild eines stimmigen, aktiven und positiven Schullebens – und, dass in jeder Klasse einzelne Schüler*innen isoliert, sozial benachteiligt, auffallend und belastet sind, und diese offenkundig mit den Mitteln der Schule allein nicht zu erreichen sind.

In Seßlach besteht Handlungsbedarf für die Schaffung einer JaS-Stelle, an den anderen Mittelschulen und mind. einem Teil der Grundschulen kann es angenommen werden.

Insofern stellt sich die Frage, ob der Landkreis Coburg, der derzeitig im JaS-Bestand und in bekannten Ausbauplanungen in Oberfranken Schlusslicht ist, eine sukzessive Ausweitung angehen sollte.

Vorgeschlagen wird deshalb,

·         eine JaS-Stelle an der Grund- und Mittelschule Seßlach zum Schuljahr 2019/2020 im Umfang von 0,5 VZÄ unter dem Vorbehalt der staatlichen Förderung einzurichten und

·         die Verwaltung zu beauftragen, zur nächsten Ausschusssitzung Jugend und Familie, die im Juli gemeinsam mit dem Ausschuss Bildung, Kultur und Sport tagt, einen schrittweisen Ausbauplan vorzulegen.

Die Trägerschaft für diese Stelle sollte beim Landkreis liegt, da an dieser Schule bislang keine freien Träger tätig sind und damit das „Jugendamt in der Schule“ auch tatsächlich das Jugendamt ist.
Bis zur Juli-Sitzung liegen vermutlich auch die neuen Förderrichtlinien des Freistaates vor, die derzeitig überarbeitet werden und u.a. eine Anhebung der staatlichen Förderung vorsehen (aktuell 16.360 €/Vollzeitstelle).

Für die Grund- und Mittelschule Seßlach entstehen in 2019 nach derzeitigem Stand für eine 0,5 Stelle[3] Personalkosten in Höhe von max. 5.770 € (8.500 € abzgl. staatl. Zuschuss).
Diese Ausgaben wurden im Haushalt nicht eingeplant und sind deshalb überplanmäßig, zumal kein Deckungsvorschlag gemacht werden kann.
Ab 2020 sind die Kosten ganzjährig anzusetzen und liegen dann bei ca. 18.100 €[4], wobei diese Berechnung die bereits angekündigte Erhöhung des staatlichen Zuschuss noch nicht berücksichtigt, da die neue Förderhöhe noch unbekannt ist.

Im Stellenplan ist eine solche Stelle nicht vorgesehen und nicht vorhanden. Die Entscheidung über stellenplanrelevante Änderungen liegt beim Kreistag, sodass zu diesem Punkt nur ein Empfehlungsbeschluss erfolgen kann.

 

 



[2] Lt. staatl. Förderrichtlinien vorgeschrieben

[3] Arbeitgeberaufwand Sozialpädagoge*in ohne einschlägige Berufserfahrung, E S 11b, Stufe 1 für 4 Monate: 01.09.-31.12.

[4] Arbeitgeberaufwand Sozialpädagoge*in mit Stufensteigerung nach 1 Jahr