1.
Der
Ausschuss für Jugend und Familie bestätigt den Bedarf einer JaS-Stelle zum Schuljahr
2019/2020 an der Grund- und Mittelschule Seßlach im Umfang von 0,5 VZÄ.
2.
Träger
der JaS-Stelle soll der Landkreis Coburg sein. Der Ausschuss für Jugend und
Familie empfiehlt dem Kreistag, die Schaffung einer entsprechenden Stelle.
3.
Die Umsetzung
steht unter dem Vorbehalt der staatlichen Förderung.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen schrittweisen Ausbauplan zu erarbeiten und
diesen dem Ausschuss für Jugend und Familie in der nächsten Sitzung vorzulegen.
Sachverhalt:
Der Freistaat
Bayern unterstützt seit 2002 mit dem Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an
Schulen“ (JaS) die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Jugendsozialarbeit
nach § 13 SGB VIII bisher an Mittelschulen, Förderschulen, Berufsschulen und,
unter bestimmten Voraussetzungen, Grundschulen.
Zum 01.09.09 stieg der Landkreis Coburg nach
entsprechender Beschlussfassung des Ausschusses für Jugend und Familie (Vorlage
031/2009) mit der Einrichtung von jeweils einer 0,5 sozialpädagogischen
Fachkraftstelle an den Förderzentren Heinrich-Schaumberger- und
Glockenbergschule, sowie an der Mittelschule Am Moos in Neustadt ein. Die
Trägerschaft liegt beim Landkreis Coburg.
2014 wurde die Ausweitung auf zwei weitere
Schulen –ebenfalls im Umfang einer 0,5 Stelle- beschlossen (Vorlage 066/2014).
Seit dem 01.09.14 ist eine 0,5 Fachkraft in Trägerschaft von EJOTT an der Mittelschule
Rödental-Oeslau, seit dem 01.03.15 eine weitere in Trägerschaft der Caritas an
der Grundschule an der Heubischer Straße in Neustadt tätig.
Laut Bayerischem
Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (STMAS) sah die Verteilung
2015[1] oberfrankenweit wie
folgt aus:
Der Landkreis bleibt bei den Grund- und
Mittelschulen auch 2019 deutlich unter diesen Werten: Von acht Mittelschulen
sind nur an zwei Schulen JaS-Fachkräfte tätig und von neunzehn Grundschulen
(von denen fünf mit Mittelschulen verbunden sind) nur an einer.
JaS soll sozial benachteiligte junge
Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei
schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen
junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige
Lebensgestaltung verbessert werden.
Die Mitglieder des Fachbeirates JaS[2],
d.h.
- die Schulen mit
JaS-Fachkräften
- das Staatliche Schulamt
- die Agentur für Arbeit
- das Jobcenter
- die Sachaufwandsträger der
Schulen, sowie
- die beteiligten freien und der
öffentliche Jugendhilfeträger
bewerten die Jugendsozialarbeit an Schulen positiv.
Die Schulleiter/innen bestätigen, dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu
auffälligen Schüler*innen, sowie deren Eltern stattfindet, JaS sowohl Lehrer*innen
als auch Kinder, Jugendliche und deren Eltern berät und begleitet und
Hemmschwellen für die Inanspruchnahme von Unterstützung und Hilfe abgebaut
werden. Eine Umfrage unter den Sozialraummitarbeiter*innen des ASD kommt zum
gleichen Ergebnis.
Schulen ohne JaS wenden sich wegen des aus
ihrer Sicht bestehenden Bedarfs immer wieder an das Landratsamt.
Die Anzahl problematischer Kinder und Jugendlicher schlägt sich in den
gestiegenen und weiter ansteigenden Fallzahlen in der kostenintensiven
Einzelfallhilfe nieder und zeigt sich selbstverständlich auch im schulischen
Alltag.
Die Umsetzung des Projekts „COole Schule“,
bei der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und des Bildungsbereichs in
Schulen am schulischen Alltag beobachtend teilnehmen und Handlungsbedarfe
analysieren, bestätigt dies.
Zuletzt wurde das Projekt auf Bitten des Schulforums im Februar 2019 an der
Grund- und Mittelschule in Seßlach durchgeführt. Teilnahme an
Unterrichtssequenzen in verschiedenen Klassen, Beobachtung der Bussituation zu
Schulbeginn und –schluss und der Pausengestaltung , sowie Gespräche mit
Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen, Sekretariat und Hausmeister ergaben das
Bild eines stimmigen, aktiven und positiven Schullebens – und, dass in jeder
Klasse einzelne Schüler*innen isoliert, sozial benachteiligt, auffallend und
belastet sind, und diese offenkundig mit den Mitteln der Schule allein nicht zu
erreichen sind.
In Seßlach besteht Handlungsbedarf für die
Schaffung einer JaS-Stelle, an den anderen Mittelschulen und mind. einem Teil
der Grundschulen kann es angenommen werden.
Insofern stellt sich die Frage, ob der
Landkreis Coburg, der derzeitig im JaS-Bestand und in bekannten Ausbauplanungen
in Oberfranken Schlusslicht ist, eine sukzessive Ausweitung angehen sollte.
Vorgeschlagen wird deshalb,
·
eine
JaS-Stelle an der Grund- und Mittelschule Seßlach zum Schuljahr 2019/2020 im
Umfang von 0,5 VZÄ unter dem Vorbehalt der staatlichen Förderung einzurichten und
·
die
Verwaltung zu beauftragen, zur nächsten Ausschusssitzung Jugend und Familie,
die im Juli gemeinsam mit dem Ausschuss Bildung, Kultur und Sport tagt, einen schrittweisen
Ausbauplan vorzulegen.
Die Trägerschaft für diese Stelle sollte beim
Landkreis liegt, da an dieser Schule bislang keine freien Träger tätig sind und
damit das „Jugendamt in der Schule“ auch tatsächlich das Jugendamt ist.
Bis zur Juli-Sitzung liegen vermutlich auch die neuen Förderrichtlinien des
Freistaates vor, die derzeitig überarbeitet werden und u.a. eine Anhebung der
staatlichen Förderung vorsehen (aktuell 16.360 €/Vollzeitstelle).
Für die Grund- und Mittelschule Seßlach
entstehen in 2019 nach derzeitigem Stand für eine 0,5 Stelle[3]
Personalkosten in Höhe von max. 5.770 € (8.500 € abzgl. staatl. Zuschuss).
Diese Ausgaben wurden im Haushalt nicht eingeplant und sind deshalb
überplanmäßig, zumal kein Deckungsvorschlag gemacht werden kann.
Ab 2020 sind die Kosten ganzjährig anzusetzen und liegen dann bei ca. 18.100 €[4],
wobei diese Berechnung die bereits angekündigte Erhöhung des staatlichen
Zuschuss noch nicht berücksichtigt, da die neue Förderhöhe noch unbekannt ist.
Im Stellenplan ist eine solche Stelle nicht
vorgesehen und nicht vorhanden. Die Entscheidung über stellenplanrelevante
Änderungen liegt beim Kreistag, sodass zu diesem Punkt nur ein
Empfehlungsbeschluss erfolgen kann.
[1] https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/jugendsozialarbeit/3.7.6.1_jas_-_datenbasis_2012-2015_stand_2017_02_06_regierung_oberfranken.pdf, Zugriff am 25.04.2019, 15:19
[2] Lt. staatl. Förderrichtlinien vorgeschrieben
[3]
Arbeitgeberaufwand Sozialpädagoge*in ohne
einschlägige Berufserfahrung, E S 11b, Stufe 1 für 4 Monate: 01.09.-31.12.
[4] Arbeitgeberaufwand Sozialpädagoge*in mit
Stufensteigerung nach 1 Jahr