Der
Ausschuss für Jugend und Familie beschließt die aktuellen Empfehlungen des
Städte- und Landkreistags zur Pflegegeldpauschale zum 01.07.2019 umsetzen.
Ebenfalls
zum 01.07.2019 wird die Aufwandspauschale für einen erhöhten Erziehungsaufwand
in Stufe 1 auf 120 €, in Stufe 2 auf 230 € und in Stufe 3 auf 350 € angehoben.
Sachverhalt:
Zuletzt wurde vor
zwei Jahren im Ausschuss für Jugend und Familie über die Entwicklung im
Pflegekinderbereich berichtet (Vorlage 083/2017).
Entwicklung der
Fallzahlen
Zum Zeitpunkt der
damaligen Berichterstattung lebten 106 Kinder in Pflegefamilien. Diese sehr
hohe Fallzahl war erfreulich, aber es mussten deshalb auch zahlreiche
Tätigkeiten, die zum Aufgabenspektrum dazugehören, zurück gestellt werden.
Deshalb erfolgte zum 01.10.2017 eine personelle Ausweitung. Seither sind 2,1
Vollzeitstellen nur für die Arbeit mit Pflegekindern verfügbar.
Jetzt -Anfang April
2019- leben 118 junge Menschen bei Pflegeeltern, was im Vergleich zu 2017 einen
weiteren Zuwachs von 10% bedeutet hat (Juli 2017: 106).
Der Bayerische
Kommunale Prüfungsverband bewertete in seiner diesjährigen Prüfung den
konsequenten Ausbau der Vollzeitpflege als positiv und mitentscheidend für die
stabile Ausgabeentwicklung in den zurückliegenden Jahren.
Leistungen an
Pflegefamilien
Grundlage für die
Geldleistungen, die Pflegefamilien erhalten, sind die gemeinsamen Empfehlungen
des Bayerischen Städte- und Landkreistages. Der Unterhalt für das Pflegekind
wird dabei altersabhängig festgelegt, der an die Pflegeeltern zu zahlende
Erziehungsbeitrag ist über alle Altersstufen hinweg gleich.
Momentan erhalten
Pflegefamilien – inklusive Kindergeld – folgende finanzielle Leistungen:
Altersstufe |
Unterhaltsbedarf |
Erziehungsbeitrag |
Summe
(Pflegepauschale) |
0 – 5 Jahre |
492 € |
300 € |
792 € |
6 – 11 Jahre |
594 € |
894 € |
|
Ab 12 Jahren |
728 € |
1.028 € |
Darüber hinaus wird
in jedem Hilfeplangespräch ein vom Bayerischen Landesjugendamt entwickelter
standardisierter Erhebungsbogen zur Feststellung besonderer erzieherischer
Bedarfe eingesetzt. Wird so ein „erhöhter Erziehungsaufwand“ festgestellt,
erhalten Pflegeeltern –je nach vorliegender Problematik- einen Zuschlag in Höhe
von 1/3, 2/3 oder max. des doppelten Erziehungsbeitrages.
Im Landkreis Coburg
wird in 40 Fällen ein entsprechender Zuschlag gewährt.
Anstehende
Änderungen
Mit Schreiben vom
13.02.2019 informierte der Bayerische Landkreistag über die neue Fassung der
gemeinsamen Empfehlungen zur Vollzeitpflege, die zum 01.07.2019 umgesetzt
werden sollen.
Während der
Unterhaltsbedarf um 12 bis 20 € monatlich steigt, ist diesmal auch die Erhöhung
des Erziehungsbeitrages um 50 € vorgesehen. Die neuen Zahlbeträge sehen damit
wie folgt aus:
Altersstufe |
Unterhaltsbedarf |
Erziehungsbeitrag |
Summe
(Pflegepauschale) |
0 – 5 Jahre |
504 € |
350 € |
854 € |
6 – 11 Jahre |
608 € |
958 € |
|
Ab 12 Jahren |
748 € |
1.098 € |
Damit verbunden
sind auch Änderungen für den erhöhten Erziehungsaufwand, bei dem folgende
Anpassung vorgeschlagen wird:
Stufe 1 120 € statt 100 €
Stufe 2 230 € statt 200 €
Stufe 3 350 € statt 300 €.
Mit dieser
Veränderung wird die wertvolle Leistung der Pflegefamilien, die bereit sind,
ein Kind in „Vollpension“ bei sich aufzunehmen, es umfassend zu versorgen und
zu erziehen und dabei auch immer die Herkunft und die Geschichte des Kindes zu
berücksichtigen, gewürdigt.
Die Anpassung der
Pflegepauschale und des erhöhten Erziehungsaufwands zieht einen finanziellen
Mehrbedarf für 2018 in Höhe von 45.000 €, ab 2020 von 90.000 € jährlich nach
sich.
Im Haushaltsplan
2019 konnte diese Erhöhung nicht eingeplant werden, da diese zum Zeitpunkt der
Erstellung noch nicht bekannt war. Es
wird zunächst versucht, diesen Mehraufwand im Rahmen des Zweckbindungsrings
auszugleichen. Nach jetzigem Stand der Fallzahlenentwicklung ist aber von einem
entsprechenden überplanmäßigen Bedarf auszugehen.
Dem Ausschuss wird
vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: