Beschluss: einstimmig

Der Ausschuss für Jugend und Familie beschließt die aktuellen Empfehlungen des Städte- und Landkreistags zur Pflegegeldpauschale zum 01.07.2019 umsetzen.

Ebenfalls zum 01.07.2019 wird die Aufwandspauschale für einen erhöhten Erziehungsaufwand in Stufe 1 auf 120 €, in Stufe 2 auf 230 € und in Stufe 3 auf 350 € angehoben.


Sachverhalt:

 

 

Zuletzt wurde vor zwei Jahren im Ausschuss für Jugend und Familie über die Entwicklung im Pflegekinderbereich berichtet (Vorlage 083/2017).

Entwicklung der Fallzahlen

Zum Zeitpunkt der damaligen Berichterstattung lebten 106 Kinder in Pflegefamilien. Diese sehr hohe Fallzahl war erfreulich, aber es mussten deshalb auch zahlreiche Tätigkeiten, die zum Aufgabenspektrum dazugehören, zurück gestellt werden. Deshalb erfolgte zum 01.10.2017 eine personelle Ausweitung. Seither sind 2,1 Vollzeitstellen nur für die Arbeit mit Pflegekindern verfügbar.

Jetzt -Anfang April 2019- leben 118 junge Menschen bei Pflegeeltern, was im Vergleich zu 2017 einen weiteren Zuwachs von 10% bedeutet hat (Juli 2017: 106).

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband bewertete in seiner diesjährigen Prüfung den konsequenten Ausbau der Vollzeitpflege als positiv und mitentscheidend für die stabile Ausgabeentwicklung in den zurückliegenden Jahren.

Leistungen an Pflegefamilien

Grundlage für die Geldleistungen, die Pflegefamilien erhalten, sind die gemeinsamen Empfehlungen des Bayerischen Städte- und Landkreistages. Der Unterhalt für das Pflegekind wird dabei altersabhängig festgelegt, der an die Pflegeeltern zu zahlende Erziehungsbeitrag ist über alle Altersstufen hinweg gleich.

Momentan erhalten Pflegefamilien – inklusive Kindergeld – folgende finanzielle Leistungen:

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Summe (Pflegepauschale)

0 – 5 Jahre

492 €

 

300 €

792 €

6 – 11 Jahre

594 €

894 €

Ab 12 Jahren

728 €

1.028 €

 

Darüber hinaus wird in jedem Hilfeplangespräch ein vom Bayerischen Landesjugendamt entwickelter standardisierter Erhebungsbogen zur Feststellung besonderer erzieherischer Bedarfe eingesetzt. Wird so ein „erhöhter Erziehungsaufwand“ festgestellt, erhalten Pflegeeltern –je nach vorliegender Problematik- einen Zuschlag in Höhe von 1/3, 2/3 oder max. des doppelten Erziehungsbeitrages.

Im Landkreis Coburg wird in 40 Fällen ein entsprechender Zuschlag gewährt.

Anstehende Änderungen

Mit Schreiben vom 13.02.2019 informierte der Bayerische Landkreistag über die neue Fassung der gemeinsamen Empfehlungen zur Vollzeitpflege, die zum 01.07.2019 umgesetzt werden sollen.

Während der Unterhaltsbedarf um 12 bis 20 € monatlich steigt, ist diesmal auch die Erhöhung des Erziehungsbeitrages um 50 € vorgesehen. Die neuen Zahlbeträge sehen damit wie folgt aus:

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Summe (Pflegepauschale)

0 – 5 Jahre

504 €

 

350 €

854 €

6 – 11 Jahre

608 €

958 €

Ab 12 Jahren

748 €

1.098 €

 

Damit verbunden sind auch Änderungen für den erhöhten Erziehungsaufwand, bei dem folgende Anpassung vorgeschlagen wird:

Stufe 1             120 € statt 100 €
Stufe 2             230 € statt 200 €
Stufe 3             350 € statt 300 €.

Mit dieser Veränderung wird die wertvolle Leistung der Pflegefamilien, die bereit sind, ein Kind in „Vollpension“ bei sich aufzunehmen, es umfassend zu versorgen und zu erziehen und dabei auch immer die Herkunft und die Geschichte des Kindes zu berücksichtigen, gewürdigt.

Die Anpassung der Pflegepauschale und des erhöhten Erziehungsaufwands zieht einen finanziellen Mehrbedarf für 2018 in Höhe von 45.000 €, ab 2020 von 90.000 € jährlich nach sich.

Im Haushaltsplan 2019 konnte diese Erhöhung nicht eingeplant werden, da diese zum Zeitpunkt der Erstellung  noch nicht bekannt war. Es wird zunächst versucht, diesen Mehraufwand im Rahmen des Zweckbindungsrings auszugleichen. Nach jetzigem Stand der Fallzahlenentwicklung ist aber von einem entsprechenden überplanmäßigen Bedarf auszugehen.

Dem Ausschuss wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: