Dem Kreistag wird
empfohlen, der Vergabe der Baumaßnahme Neubau
des Kreisverkehrsplatzes bei Untersiemau an den Bieter mit dem
wirtschaftlichsten Angebot zuzustimmen und die Gemeinde Untersiemau zur
Auftragserteilung im Namen und auf Rechnung des Landkreises zu ermächtigen und
zu beauftragen.
Die anfallenden
Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6528.9502 des Vermögenshaushaltes zu
bezahlen.
Nach erfolgter Vorberatung im Bauausschuss am 24.04.2017 fasste der
Kreistag in seiner Sitzung vom 27.04.2017 den einstimmigen Beschluss zur
Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme Neubau
eines Kreisverkehrsplatzes bei Untersiemau. Planung und Ausführung des
Umbaus der bestehenden Kreuzung zum Kreisverkehrsplatz sollte (und soll
weiterhin) durch die Gemeinde Untersiemau erfolgen.
Anfang Mai 2017 teilte die Regierung von Oberfranken mit, dass bei der
Maßnahme vom Bau einer neuen Kreuzung ausgegangen und deshalb die Kostenteilung
zwischen Gemeinde und Landkreis angepasst werden muss. Da sich aufgrund der
gesetzlichen Regelungen des BayStrWG eine für den Landkreis Coburg moderate
Erhöhung ergab, stimmte der Bauausschuss den neuen Kosten in der Sitzung vom
13.07.2017 zu. Auf eine erneute Beteiligung des Kreistages wurde angesichts der
geringen Erhöhung verzichtet. Diesem Beschluss lagen damals Gesamtkosten von
1.234.960,00 €, mit einem Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 169.660,00 €,
zu Grunde.
Mit Bauentwurf vom 13.07 2018 wurde die baufachliche Stellungnahme
angefordert, welche am 24.10.2018 vom Staatlichen Bauamt Bamberg angefertigt
wurde. Nach Berücksichtigung der technischen Auflagen wurde mit dem ergänzten
Bauentwurf vom 23.11.2018 der Zuwendungsantrag bei der Regierung von
Oberfranken gestellt. Mit Schreiben vom 06.03.2019 teilte diese eine Vielzahl
an Prüfbemerkungen mit. Eine technische Freigabe für die Baumaßnahme wurde zu
diesem Zeitpunkt noch nicht erteilt.
Mit Tektur vom 29.03.2019 wurden die Prüfbemerkungen in der Planung
berücksichtigt. Der neue Zuwendungsantrag wurde am 03.04.2019 gestellt. Die
Gesamtkosten mussten nochmals berichtigt werden.
Am 11.04.2019 erteilte die Regierung von Oberfranken die technische
Freigabe. Die Maßnahme wurde, aufgrund der zeitlich sehr engen
Rahmenbedingungen, nach Rücksprache mit dem Landkreis seitens der Gemeinde
sofort ausgeschrieben. Die Submission ist am 13.05.2019.
Die Gesamtkosten wurden vor Ausschreibung neu ermittelt. Aufgrund der
noch laufenden Angebotsphase für die Baumaßnahme können die Gesamtkosten
öffentlich erst in der Sitzung genannt werden. Zudem kann dort aktuell über das
Ausschreibungsergebnis berichtet werden. Nach jetzigem Stand erhöhen sich die
Eigenmittel des Landkreises um ca. 51.000 € auf rund 220.000 €.
Im Investitionsprogramm 2018 – 2022 des Landkreises Coburg ist die
Maßnahme unter der lfd. Nr. 107 mit einem Haushaltsansatz in Höhe von 1 Mio. €
enthalten. Dieser wäre nach dem Submissionsergebnis im Zuge der Haushaltsberatungen
2020 entsprechend anzupassen.
Die Vergabe, auch im Namen und auf Rechnung des Landkreises, soll durch
die Gemeinde Untersiemau erfolgen (entsprechend der Kreuzungsvereinbarung). Die
entscheidende Gemeinderatssitzung findet am 18.06.2019 statt. Zum
Vertragsabschluss ist hinsichtlich des Landkreisanteils allerdings noch eine
Ermächtigung der Gemeinde seitens des Landkreises erforderlich. Diese könnte
durch den Kreistag in der Sitzung am 03.06.2019 ergehen. In der
Kreistagssitzung kann auch das detaillierte Wertungsverfahren dargelegt werden.