Beschluss: Kenntnis genommen

 

Im Zuge eines Pilotversuches wurden die betroffenen Grundstückseigentümer sehr früh in die Planungen eingebunden. Dies diente dazu trotz noch nicht bestimmbaren Flächenbedarfes die grundsätzliche Bereitschaft zum nötigen Grunderwerb abzuklären. Auf Grund der überwiegend positiven Rückmeldungen wurde die Planung konkretisiert und die Erwerbsflächen ermittelt. Wegen der bestandsnahen Ausbautrasse konnten diese relativ gering gehalten werden.

 

Um vor allem dem landwirtschaftlichen Verkehr eine ausreichende Straßenbreite zur Verfügung zu stellen, wurde mit Beschluss vom 13.11.2018 die Ausbaubreite mit 6,50 m festgelegt, davon werden nach Rücksprache mit der Regierung nur 6,00 m gefördert werden.

 

Bei einer weiteren Eigentümerversammlung am 28.02.2019 wurden die Ergebnisse vorgestellt. Insgesamt würde bei einer Ausbaulänge von 1,525 km rund 4.780 m2 Grund benötigt werden. (Umgerechnet wären das ca. 1,60 m rechts und links entlang der Straße.)

 

Ein Teil der Eigentümer war für den Ausbau, da für sie feststand, dass er zwingend notwendig ist und die Straße nicht in diesem Zustand verbleiben kann. Für einen anderen Teil war der Landverbrauch zu viel, besonders der Ersatz der Gräben durch Mulden und die hohen Kosten dazu wurden angeprangert. Trotz allem war der Tenor der Versammlung noch recht positiv, die Verwaltung wurde gebeten vor Ort den notwendigen Grunderwerb abzustecken, damit sich die Eigentümer dies besser vorstellen können.

 

Seitens der Verwaltung wurde klargestellt, dass es bei einer geförderten Maßnahme wenige Stellschrauben gibt. Diskutiert werden kann ob 6,00 m oder 6,50 m Fahrbahnbreite und in wenigen Fällen über 50 cm reduzierter Breite des Mehrzweckstreifens (1 m breit, direkt an die Mulde anschließend), der aber in Innenkurven für die Haltesichtweite zwingend erforderlich ist und ansonsten für die Verlegung von öffentlichen Versorgungsleitungen (Telekom, SÜC oder ähnlichem) dient.

 

Klar dargelegt von der Verwaltung wurde auch, dass ein Deckenbau für die Fahrbahn nicht in Frage kommt, da die Strecke bereits so geschädigt ist, dass nur ein Vollausbau im Rahmen einer Fördermaßnahme in Frage kommt. Sollte der Grund dafür nicht zur Verfügung gestellt werden, werden nur zwingend erforderliche Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durchgeführt.

 

Nach der Versammlung wurde Landrat und Bürgermeister Höfer schriftlich von einigen Grundeigentümern mitgeteilt, dass das für die Absteckung erforderliche Zutrittsrecht auf die Grundstücke nicht erteilt werde. Auch mit einen Ausbau in dem von der Verwaltung vorgestellten Umfang bestehe kein Einverständnis. Neun der 26 betroffenen Grundeigentümer haben auf diesem Schreiben unterschrieben.

 

Daraufhin fand ein Treffen mit den örtlichen Vertretern des Bauernverbandes beim Landrat statt, um deren Sichtweise zum Ausbauvorhaben anzuhören. Beiden Vertretern war das Schreiben unbekannt. Es wurde vereinbart ein persönliches Gespräch mit Landrat, den Unterzeichnern und dem Bauernverband zu suchen. Dieses Treffen fand am Dienstag, 07.05.2019 im Landratsamt statt. Dabei konnte keine eindeutige Stellungnahme der Betroffenen erhalten werden. Von einigen wurde der Ausbau auf 6,00 m für sinnvoll erachtet, ein Teil lehnte den Ausbau kategorisch ab.

 

Seitens der Verwaltung wurde nochmals dargelegt, dass bei einer geförderten Maßnahme nur bei Einhaltung der geltenden Straßenbaurichtlinien Zuwendungen gewährt werden. Die Reduzierung der Ausbaubreite auf 6,00 m und auch der Verzicht auf den Mehrzweckstreifen in Teilbereichen wären förderunschädlich.

 

Nochmals dargelegt wurde, dass eine Erhaltungsmaßnahme im Deckenbau den nicht mehr den heutigen Standard entsprechenden Straßenaufbau nur „verschönt“, nicht nachhaltig und daher unwirtschaftlich ist. Es wird weder der mangelhafte Straßenaufbau, noch die zu geringe Fahrbahnbreite damit beseitigt. Die Kosten für den laufend Unterhalt werden nur geringfügig verringert, wegen der größtenteils fehlenden Tragfähigkeit des Straßenaufbaus aber nach kurzer Zeit wieder dieselbe Höhe wie vor dem Deckenbau erreichen. Ein grundhafter Ausbau ist daher unumgänglich, vor allem weil für den Landkreis der Eigenanteil mit ca. 500.000 € genauso hoch sein wird wie für eine reine Deckenbaumaßnahme.

 

Die Verwaltung wird Vorschläge für das weitere Vorgehen erarbeiten und in der nächsten Sitzung zur Abstimmung vorlegen.