Im Zuge eines Pilotversuches wurden die betroffenen
Grundstückseigentümer sehr früh in die Planungen eingebunden. Dies diente dazu
trotz noch nicht bestimmbaren Flächenbedarfes die grundsätzliche Bereitschaft
zum nötigen Grunderwerb abzuklären. Auf Grund der überwiegend positiven
Rückmeldungen wurde die Planung konkretisiert und die Erwerbsflächen ermittelt.
Wegen der bestandsnahen Ausbautrasse konnten diese relativ gering gehalten
werden.
Um vor allem dem landwirtschaftlichen Verkehr eine ausreichende Straßenbreite
zur Verfügung zu stellen, wurde mit Beschluss vom 13.11.2018 die Ausbaubreite
mit 6,50 m festgelegt, davon werden nach Rücksprache mit der Regierung nur 6,00
m gefördert werden.
Bei einer weiteren Eigentümerversammlung am 28.02.2019 wurden die
Ergebnisse vorgestellt. Insgesamt würde bei einer Ausbaulänge von 1,525 km rund
4.780 m2 Grund benötigt werden. (Umgerechnet wären das ca. 1,60 m rechts und
links entlang der Straße.)
Ein Teil der Eigentümer war für den Ausbau, da für sie feststand, dass
er zwingend notwendig ist und die Straße nicht in diesem Zustand verbleiben
kann. Für einen anderen Teil war der Landverbrauch zu viel, besonders der
Ersatz der Gräben durch Mulden und die hohen Kosten dazu wurden angeprangert.
Trotz allem war der Tenor der Versammlung noch recht positiv, die Verwaltung
wurde gebeten vor Ort den notwendigen Grunderwerb abzustecken, damit sich die
Eigentümer dies besser vorstellen können.
Seitens der Verwaltung wurde klargestellt, dass es bei einer geförderten
Maßnahme wenige Stellschrauben gibt. Diskutiert werden kann ob 6,00 m oder 6,50
m Fahrbahnbreite und in wenigen Fällen über 50 cm reduzierter Breite des
Mehrzweckstreifens (1 m breit, direkt an die Mulde anschließend), der aber in
Innenkurven für die Haltesichtweite zwingend erforderlich ist und ansonsten für
die Verlegung von öffentlichen Versorgungsleitungen (Telekom, SÜC oder
ähnlichem) dient.
Klar dargelegt von der Verwaltung wurde auch, dass ein Deckenbau für die
Fahrbahn nicht in Frage kommt, da die Strecke bereits so geschädigt ist, dass
nur ein Vollausbau im Rahmen einer Fördermaßnahme in Frage kommt. Sollte der
Grund dafür nicht zur Verfügung gestellt werden, werden nur zwingend
erforderliche Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit
durchgeführt.
Nach der Versammlung wurde Landrat und Bürgermeister Höfer schriftlich
von einigen Grundeigentümern mitgeteilt, dass das für die Absteckung
erforderliche Zutrittsrecht auf die Grundstücke nicht erteilt werde. Auch mit
einen Ausbau in dem von der Verwaltung vorgestellten Umfang bestehe kein
Einverständnis. Neun der 26 betroffenen Grundeigentümer haben auf diesem
Schreiben unterschrieben.
Daraufhin fand ein Treffen mit den örtlichen Vertretern des
Bauernverbandes beim Landrat statt, um deren Sichtweise zum Ausbauvorhaben
anzuhören. Beiden Vertretern war das Schreiben unbekannt. Es wurde vereinbart
ein persönliches Gespräch mit Landrat, den Unterzeichnern und dem Bauernverband
zu suchen. Dieses Treffen fand am Dienstag, 07.05.2019 im Landratsamt statt.
Dabei konnte keine eindeutige Stellungnahme der Betroffenen erhalten werden.
Von einigen wurde der Ausbau auf 6,00 m für sinnvoll erachtet, ein Teil lehnte
den Ausbau kategorisch ab.
Seitens der Verwaltung wurde nochmals dargelegt, dass bei einer
geförderten Maßnahme nur bei Einhaltung der geltenden Straßenbaurichtlinien
Zuwendungen gewährt werden. Die Reduzierung der Ausbaubreite auf 6,00 m und
auch der Verzicht auf den Mehrzweckstreifen in Teilbereichen wären
förderunschädlich.
Nochmals dargelegt wurde, dass eine Erhaltungsmaßnahme im Deckenbau den
nicht mehr den heutigen Standard entsprechenden Straßenaufbau nur „verschönt“,
nicht nachhaltig und daher unwirtschaftlich ist. Es wird weder der mangelhafte
Straßenaufbau, noch die zu geringe Fahrbahnbreite damit beseitigt. Die Kosten
für den laufend Unterhalt werden nur geringfügig verringert, wegen der
größtenteils fehlenden Tragfähigkeit des Straßenaufbaus aber nach kurzer Zeit
wieder dieselbe Höhe wie vor dem Deckenbau erreichen. Ein grundhafter Ausbau
ist daher unumgänglich, vor allem weil für den Landkreis der Eigenanteil mit
ca. 500.000 € genauso hoch sein wird wie für eine reine Deckenbaumaßnahme.
Die Verwaltung wird Vorschläge für das weitere Vorgehen erarbeiten und
in der nächsten Sitzung zur Abstimmung vorlegen.