Beschluss: einstimmig

Dem vom Fachbereich Tiefbau aufgestellten Bauentwurf für die Generalsanierung der Kreisstraße CO 25 zwischen Seßlach und Watzendorf wird nach Maßgabe der Prüfbemerkungen der Regierung von Oberfranken im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 2,15 Mio. € werden wie folgt finanziert:

 

980.000 € Zuwendungen nach BayGVFG

280.000 € Zuwendungen nach FAG

130.000 € Anteil Stadt Seßlach

760.000 € Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6525.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 


 

Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2018 bis 2022 ist  unter der lfd. Nr. 103 der Vollausbau im Bergbereich zwischen Seßlach und Watzendorf mit insgesamt 1,8 Mio. € vorgesehen. Im Zuge der Besichtigungsfahrt des Bauausschusses am 13.11.2018 wurde der Bereich mit befahren, eine Ortseinsicht fand nicht statt.

 

Der Bauentwurf der Tiefbauverwaltung wurde am 13.02.2019 mit der Regierung vorbesprochen. Derzeit werden die Bedenken, Anregungen und Hinweise in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Die Einreichung des Zuwendungsantrages in Bayreuth ist noch im Mai vorgesehen. Eine gesonderte baufachliche Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg ist nicht mehr erforderlich. Seit Jahresbeginn 2019 ist die Regierung neben der förderrechtlichen Prüfung auch für die technische Freigabe der Planung zuständig. Wegen dieser Straffung wird mit einer relativ kurzfristigen vorzeitigen Baufreigabe durch die Regierung noch im Sommer 2019 gerechnet.

 

Die Kosten der Baumaßnahme sind aktuell mit 2,15 Mio. € ermittelt. Hauptsächlich aufgrund von verkehrssicherheitsrelevanten Aspekten (z.B. Schutzplanken beidseitig entlang der kompletten Baustrecke), welche durch die Regierung aufgebracht wurden, haben sich die Kosten deutlich erhöht. Der Landkreis Coburg ist alleiniger Kostenträger der Maßnahme. Allerdings sind von der Stadt Seßlach noch Leistungen in Höhe von 130.000 € für Unterhaltungsrückstände im Zuge der Aufstufung zur Kreisstraße aus dem Jahr 1997 fällig. Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf rd. 1,4 Mio. €. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 980.000 € (70 v.H.) und nach Art. 13 c FAG von 280.000 € (20 v.H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 760.000 € aufzubringen.

 

Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich 1,8. Mio. €, also 350.000 € zu wenig vorgesehen.

 

Im Vermögenshaushalt 2018 waren 100.000 €, in 2020 sind weitere 1.45 Mio. € und in 2021 sind 250.000 € veranschlagt. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 350.000 € sind durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2020 bereitzustellen.

 

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen, die vergaberechtlich erforderliche öffentliche Ausschreibung sofort nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides durchzuführen. Zudem sind durch die längere Vorlaufzeit am Markt günstigere Preise zu erwarten. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Bei einer erheblichen Änderung der Kosten wird das Gremium vor Zuschlagserteilung in einer späteren Sitzung entsprechend informiert.