Dem vom
Fachbereich Tiefbau aufgestellten Bauentwurf für die Generalsanierung der
Kreisstraße CO 25 zwischen Seßlach und Watzendorf wird nach Maßgabe der
Prüfbemerkungen der Regierung von Oberfranken im Zuge des
Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2020
und 2021 abzuwickeln.
Die auf den
Landkreis entfallenden Kosten von rd. 2,15 Mio. € werden wie folgt finanziert:
980.000
€ Zuwendungen nach BayGVFG
280.000
€ Zuwendungen nach FAG
130.000
€ Anteil Stadt Seßlach
760.000
€ Eigenmittel
Die Arbeiten
sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu
vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden
Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6525.9502 des Vermögenshaushaltes zu
bezahlen.
Im
Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2018 bis 2022 ist unter der lfd. Nr. 103 der Vollausbau im
Bergbereich zwischen Seßlach und Watzendorf mit insgesamt 1,8 Mio. €
vorgesehen. Im Zuge der Besichtigungsfahrt des Bauausschusses am 13.11.2018
wurde der Bereich mit befahren, eine Ortseinsicht fand nicht statt.
Der Bauentwurf der
Tiefbauverwaltung wurde am 13.02.2019 mit der Regierung vorbesprochen. Derzeit
werden die Bedenken, Anregungen und Hinweise in die Entwurfsplanung eingearbeitet.
Die Einreichung des Zuwendungsantrages in Bayreuth ist noch im Mai vorgesehen.
Eine gesonderte baufachliche Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg ist
nicht mehr erforderlich. Seit Jahresbeginn 2019 ist die Regierung neben der
förderrechtlichen Prüfung auch für die technische Freigabe der Planung
zuständig. Wegen dieser Straffung wird mit einer relativ kurzfristigen
vorzeitigen Baufreigabe durch die Regierung noch im Sommer 2019 gerechnet.
Die Kosten der
Baumaßnahme sind aktuell mit 2,15 Mio. € ermittelt. Hauptsächlich aufgrund von
verkehrssicherheitsrelevanten Aspekten (z.B. Schutzplanken beidseitig entlang
der kompletten Baustrecke), welche durch die Regierung aufgebracht wurden,
haben sich die Kosten deutlich erhöht. Der Landkreis Coburg ist alleiniger
Kostenträger der Maßnahme. Allerdings sind von der Stadt Seßlach noch
Leistungen in Höhe von 130.000 € für Unterhaltungsrückstände im Zuge der
Aufstufung zur Kreisstraße aus dem Jahr 1997 fällig. Die zuwendungsfähigen
Kosten belaufen sich auf rd. 1,4 Mio. €. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2
BayGVFG von 980.000 € (70 v.H.) und nach Art. 13 c FAG von 280.000 € (20 v.H.)
erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 760.000 € aufzubringen.
Im derzeitigen
gültigen Investitionsprogramm sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme
lediglich 1,8. Mio. €, also 350.000 € zu wenig vorgesehen.
Im
Vermögenshaushalt 2018 waren 100.000 €, in 2020 sind weitere 1.45 Mio. € und in
2021 sind 250.000 € veranschlagt. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 350.000
€ sind durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2020
bereitzustellen.
Im Hinblick auf die
Größenordnung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen, die vergaberechtlich
erforderliche öffentliche Ausschreibung sofort nach Vorliegen des
Zuwendungsbescheides durchzuführen. Zudem sind durch die längere Vorlaufzeit am
Markt günstigere Preise zu erwarten. Der Zuschlag wäre auf das
wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Bei einer erheblichen Änderung der
Kosten wird das Gremium vor Zuschlagserteilung in einer späteren Sitzung
entsprechend informiert.