Die von der
Gemeinde Ebersdorf mit dem Ausbau der „Birkleite“ beauftragte Hildburghäuser
Baugesellschaft mbh aus Hildburghausen erhält auf Grundlage des Angebotes vom
02.04.2019 mit einer Summe von 128.386,04 € den Auftrag für die über den
gemeindlichen Umfang hinausgehenden Sanierungsarbeiten an der Kreisstraße CO
13.
Der Landrat
wird zur Auftragserteilung ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden
Kosten sind aus der Haushaltstelle 6513.9501 des Vermögenshaushaltes zu
bezahlen.
Gemäß
Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung der Kreisstraße CO 13 geht die Baulast
der Kreisstraße CO 13alt zukünftig auf die Gemeinde Ebersdorf über. Im Rahmen
des Vollzugs der Abstufung zur Gemeindestraße hat der Landkreis vorhandene Unterhaltungsrückstände
an der Straße zu beseitigen. Die genauen Maßnahmen werden nach Fertigstellung
der Geh- und Radwegunterführung zum Jahresende 2019 in einer gemeinsamen
Begehung mit der Gemeinde festgelegt.
Wegen der CO 13neu,
der Auflassung des Bahnüberganges in der Garnstadter Straße und dem geplanten
dreispurigen Ausbau der B 303 durch den Bund ändern sich die Verkehrsströme in
Ebersdorf grundlegend. Im gemeindlichen Verkehrskonzept ist deshalb der Ausbau
der Birkleite als Hauptzufahrt von Norden her ein wichtiger Schritt zur
zukünftigen Abwicklung des Verkehrsaufkommens. Diese geförderte Baumaßnahme der
Gemeinde beinhaltet auch die Neuordnung der Kreuzung Friesendorfer Straße /
Garnstadter Straße / Birkleite nach Auflassung des Bahnüberganges. Die
Kreisstraße wird auf ca. 50 m Länge bis zum Gebäude Großgarnstadter Straße 42
(Firma Baufeld) mit ausgebaut.
Über dieses Bauende
hinaus wurde von der Gemeinde auf einer Länge von ca. 60 m ein neuer Kanal in
der Kreisstraße verlegt. Bei diesen Arbeiten stieß die ausführende Baufirma
Hildburghäuser Baugesellschaft mbH auf alte gemauerte Versorgungskanäle der
ehemaligen Firma Wachsmann, deren Oberkante in den Straßenoberbau hineinragen.
Da ein Rechtsnachfolger für die im Straßenbereich liegenden Versorgungstunnels
nicht ohne weiteres festzustellen ist, wurden vom Fachbereich Tiefbau
angeordnet, die alten Heizleitungen auszubauen, die Oberkante bis unter
Straßenplanum abzubrechen und den Rest mit Beton zu verfüllen. Da auch nicht
eindeutig zuzuordnende Kabel vorhanden waren, wurden diese so gesichert, dass
ein späterer Ausbau möglich ist. Für eine zukünftige geordnete Leitungsbelegung
wurden zudem sicherheitshalber zwei Leerrohre mit einbetoniert. Aufgrund der
damit verbunden Eingriffe in die Kreisstraßenfahrbahn ist im Bereich der
Kanalverlegung der Oberbau fast vollständig zerstört und muss nun über die Kanalgrabenbreite hinaus im Rahmen der
gemeindlichen Bauarbeiten auf Kosten des Landkreises erneuert werden.
Im Anschluss an den
Kanalbau weist ein ca. 40 m langer Bereich der Kreisstraße erhebliche Schäden
auf, welche nur mit einer kompletten Erneuerung der Asphaltschichten beseitigt
werden können. Im weiteren Verlauf bis zum Ausbauende des
Kreisverkehrsanschlusses bei Großgarnstadt sind auf ca. 370 m Fahrbahnschäden vorhanden, für deren
Beseitigung eine einfache Deckenerneuerung ausreicht. Da diese Schäden im Zuge
der Abstufung 2020 ohnehin beseitigt werden müssen, besteht eine günstige
Gelegenheit, diesen Bereich von der für die Gemeinde im Rahmen einer öffentlichen
Ausschreibung mit Wettbewerbspreisen verpflichteten Baufirma mit ausführen zu
lassen.
Die Firma hat
Kapazitäten frei, ist dem Landkreis als zuverlässig bekannt und hat auf
Grundlage des LVs der Gemeinde dem Landkreis ein Angebot für die erforderlichen
Arbeiten gestellt. Dieses wurde vom Fachbereich Tiefbau geprüft und schließt
mit einer Angebotssumme von 128.386,04 € ab.
Die Haushaltsmittel
für die allgemeinen Deckenbauarbeiten im Jahr 2019 sind bereits vollständig
verplant. Es wird vorgeschlagen, die entstehenden Kosten über die
Landkreiseigenmittel der CO 13 - Verlegung zu finanzieren, da zwischen dem
Neubau der Umgehung CO 13neu und der Abstufung der CO 13alt ein direkter
Zusammenhang besteht. Da hier noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen,
handelt es sich nicht um eine außerplanmäßige oder überplanmäßige Ausgabe,
sodass der Bauausschuss für die Vergabe zuständig ist. Die
Asphaltierungsarbeiten im Auftrag der Gemeinde beginnen bereits am 20.05.2019.