Beschluss: Kenntnis genommen

Bisher hat der Landkreis Coburg sein Auftausalz über Angebotseinholungen selbst beschafft. Da es sich hierbei um eine Liefer- und Dienstleistung mit einer Wertgrenze über 50.000 € handelt, ist die Salzbeschaffung zukünftig im Zuge einer beschränkten Ausschreibung zu erledigen. Dazu wären umfangreiche Vergabeunterlagen zu erstellen und in der Ausschreibung vor allem die äußert schwer einzuschätzende Nachbeschaffung im Winter für die Kalkulation der Anbieter exakt zu definieren. Bei überdurchschnittlichen harten Winterperioden ist die in der Salzhalle der Straßenmeisterei gelagerte Menge von 1.800 t nicht ausreichend, trotzdem muss zur Aufrechterhaltung des Winterdienstes ausreichend Auftausalz zur Verfügung stehen. Bisher wurde das mit zwei verschiedenen Lieferpreisen für Frühjahrs- und Winterbezug abgedeckt, wobei beim Winterbezug wegen der dann bundesweit hohen Nachfrage, wenn überhaupt, eine zeitlich nur sehr verzögerte Anlieferung erfolgte.

 

Um sich die zeitaufwändige und vertragsrechtlich komplizierte Ausschreibung zu ersparen, hat die Verwaltung die Möglichkeit wahrgenommen, sich an der zentralen Salzbeschaffung der Autobahndirektion Nordbayern zu beteiligen. Dies nutzen auch die Landkreise Hof, Bayreuth, Kulmbach und Lichtenfels sowie die Staatlichen Bauämter Bayreuth und Bamberg. Wegen der sehr viel höheren Bezugsmenge wird für die erforderlichen 1.000 t Salz zur Auffüllung des Lagerbestandes in der Salzhalle ein deutlich günstigerer Bezugspreis erwartet. Hier wird von einer Einsparung von etwa 10 €/t ausgegangen (2018 LRA = 54,95 €/t, ABD 2018 = 45,00 €/t).

 

Um den sonst üblichen Winterbezug (LRA 2018 = 72,50 €/t) bei zukünftigen Extremwintern zu umgehen, werden über die Kapazität der Salzhalle hinaus weitere 500 t Auftausalz bezogen und in einem Gemeinschaftslager bei der Firma Schott in Kulmbach vorgehalten. Hierbei fallen zusätzlich zum Bezugspreis noch Einlagerungsgebühren, Lagergeld, Wiederverladungs- und Transportkosten in Höhe von ca. 14,80 €/t an. Somit ist auch hier von einer Einsparung von ca. 12 €/t gegenüber dem Winterbezug zu rechnen. Darüber hinaus gewinnt der Landkreis die zusätzliche Sicherheit, bei Bedarf im Winter auch kurzfristig Auftausalz in die Salzhalle einlagern zu können.

 

Der Bezug von Salz erfolgt über HHSt 0.6500.5135 im Verwaltungshaushalt. Bei den vorgesehenen Bezugsmengen ist von einem Gesamtbetrag in Höhe von ca. 89.000 € auszugehen. Da im Winterdienst ausreichend Deckungsmittel vorhanden sind, hat der Landrat sowohl die zur Abwicklung des Vergabeverfahrens durch die ABD erforderliche Vollmacht erteilt als auch die Vereinbarung mit der Firma Schott zur Einlagerung von Streusalz in das Zentrallager Kulmbach unterschrieben. Beide Vertragsunterlagen gelten jeweils nur für ein Jahr und sind bei weiterem Bedarf jeweils neu zu vereinbaren.