Sitzung: 02.05.2019 Kreistag
Vorlage: 047/2019
Sachverhalt:
Seit ca. 10 Jahren sind wieder Biber im
Landkreis Coburg heimisch. Derzeit gibt es schätzungsweise 30- 40 Reviere mit
insgesamt ca. 100 – 200 Tieren, die Tendenz ist steigend. Itz, Rodach, Röden
sind nahezu durchgehend besiedelt, aber auch an kleineren Gewässern wie Alster,
Helling, Füllbach und Lauter bis hin zu Gräben z.B. im Raum Meeder, leben
Biber.
Im Freistaat
Bayern gibt es ein Bibermanagement, das aus den 4 Säulen Beratung, Prävention,
Entschädigung und Zugriff besteht.
Gerade
die Beratung ist jedoch sehr zeitaufwendig und kann bei der zunehmenden Zahl
der Fälle nicht mehr von der Unteren Naturschutzbehörde allein geleistet
werden.
Daher hat sich der
Landkreis Coburg, entschieden ehrenamtliche Biberberater zu ernennen, wie sie
in den meisten bayerischen Landkreisen bereits
vorhanden sind.
Dafür wurden die
Städte und Gemeinden des Landkreises Coburg und verschiedene Institutionen im
Januar 2019 angeschrieben und um entsprechende Vorschläge gebeten. Insgesamt
zeigten 15 Personen Interesse, die zu einer Informations-veranstaltung am
30.01.2019 ins Landratsamt eingeladen wurden.
Aus diesem
Kanditatenkreis wurden von der Unteren Naturschutzbehörde dann folgende
Personen ausgewählt:
·
Jörg Fischer, Ernst- Bergmann-Str. 16, 96465
Neustadt bei Coburg,
für den Bereich der Gemeinden Neustadt, Rödental, Dörfles- Esbach,
Lautertal, Sonnefeld, Weidhausen, Ebersdorf b. Coburg, Grub am Forst und
Niederfüllbach;
·
Georg Ruppert, Grubensteiner Weg 1, 96145
Seßlach,
für den Bereich
der Gemeinden Seßlach, Weitramsdorf und Bad Rodach;
·
Hans-Karl Schleicher, Heilgersdorfer Hauptstr. 2,
96145 Seßlach,
für den Bereich der Gemeinden Itzgrund, Großheirath, Untersiemau, Ahorn
und Meeder.
Sie haben in der
Woche vom 25. - 29.03.2019 am Lehrgang „Ausbildung zum Biberberater“ der
Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in Ebern teilnehmen.
Dieser ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Biberberater.
Die Biberberater
erhalten eine Aufwandsentschädigung von 8,50 €/Stunde und einen Fahrtkostenzuschuss von 0,30 €/km. Aus-
und Fortbildungskosten werden ebenfalls übernommen, Versicherungsschutz wird
gewährleistet.
Die notwendigen
Kosten werden von der Regierung von Oberfranken im Rahmen des Bibermanagements
getragen. Sie wurden bei der Anforderung der Mittel für 2019 bereits
berücksichtigt.