Sachverhalt:

 

Seit ca. 10 Jahren sind wieder Biber im Landkreis Coburg heimisch. Derzeit gibt es schätzungsweise 30- 40 Reviere mit insgesamt ca. 100 – 200 Tieren, die Tendenz ist steigend. Itz, Rodach, Röden sind nahezu durchgehend besiedelt, aber auch an kleineren Gewässern wie Alster, Helling, Füllbach und Lauter bis hin zu Gräben z.B. im Raum Meeder, leben Biber.

 

Im Freistaat Bayern gibt es ein Bibermanagement, das aus den 4 Säulen Beratung, Prävention, Entschädigung und Zugriff besteht.

Gerade die Beratung ist jedoch sehr zeitaufwendig und kann bei der zunehmenden Zahl der Fälle nicht mehr von der Unteren Naturschutzbehörde allein geleistet werden.

Daher hat sich der Landkreis Coburg, entschieden ehrenamtliche Biberberater zu ernennen, wie sie in den meisten bayerischen Landkreisen      bereits vorhanden sind.

Dafür wurden die Städte und Gemeinden des Landkreises Coburg und verschiedene Institutionen im Januar 2019 angeschrieben und um entsprechende Vorschläge gebeten. Insgesamt zeigten 15 Personen Interesse, die zu einer Informations-veranstaltung am 30.01.2019 ins Landratsamt eingeladen wurden.

Aus diesem Kanditatenkreis wurden von der Unteren Naturschutzbehörde dann folgende Personen ausgewählt: 

                                                                              

·         Jörg Fischer, Ernst- Bergmann-Str. 16, 96465 Neustadt bei Coburg,       

für den Bereich der Gemeinden Neustadt, Rödental, Dörfles- Esbach, Lautertal, Sonnefeld, Weidhausen, Ebersdorf b. Coburg, Grub am Forst und Niederfüllbach;

 

·         Georg Ruppert, Grubensteiner Weg 1, 96145 Seßlach, 

 für den Bereich der Gemeinden Seßlach, Weitramsdorf und Bad Rodach;

 

·         Hans-Karl Schleicher, Heilgersdorfer Hauptstr. 2, 96145 Seßlach,

für den Bereich der Gemeinden Itzgrund, Großheirath, Untersiemau, Ahorn und Meeder.

 

Sie haben in der Woche vom 25. - 29.03.2019 am Lehrgang „Ausbildung zum Biberberater“ der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in Ebern teilnehmen. Dieser ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Biberberater.

Die Biberberater erhalten eine Aufwandsentschädigung von 8,50 €/Stunde und  einen Fahrtkostenzuschuss von 0,30 €/km. Aus- und Fortbildungskosten werden ebenfalls übernommen, Versicherungsschutz wird gewährleistet.

Die notwendigen Kosten werden von der Regierung von Oberfranken im Rahmen des Bibermanagements getragen. Sie wurden bei der Anforderung der Mittel für 2019 bereits berücksichtigt.