Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 19

Beschluss:

 

Das Gremium beauftragt und ermächtigt den Landrat und die Verbandsräte des Landkreises Coburg in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

1.   Der Landrat wird als Vertreter des Zweckverbandes in der Gesellschafterversammlung bzw. im Aufsichtsrat beauftragt und ermächtigt folgenden Beschlussentwurf zuzustimmen.

2.   Der in der Anlage beigefügten Änderung der Satzung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH wird zugestimmt. Die Anlage ist Teil dieses Beschlusses.

 

3. Das Gremium wird beauftragt den Landrat und die Verbandsräte des Landkreises in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes daraufhin zu wirken, die Überarbeitung der Satzung der REGIOMED Kliniken GmbH zeitnah zu realisieren, unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Bericht des Strategie- und Kontrollausschusses.

Der Landrat wird beauftragt in jeder Sitzung des Kreistages einen Tagesordnungspunkt „Überarbeitung der Satzung REGIOMED-Kliniken GmbH“ aufzunehmen.


Sachverhalt:

 

Anlass der vorgelegten Satzungsänderung ist, dass der Gesellschafter Stadt Schleusingen seine Geschäftsanteile auf den Landkreis Hildburghausen übertragen hat. Die ausdrückliche Erwähnung der Stadt Schleusingen ist daher im Gesellschaftsvertrag nicht mehr sachlich richtig. Hier wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Weiterer Änderungspunkt ist die Vertretungsregelung für die Geschäftsführung. Diese Vertretungsregelung war bisher so formuliert, dass sie auf den Hauptgeschäftsführer zugeschnitten war. Die weiteren Geschäftsführer konnten nur alle zusammen handeln. Auf Anregung des Notar Dr. Müller ist die Vertretungsregelung nun so gefasst, dass immer zwei Geschäftsführer zusammen handeln können. Dies führt zu einer verbesserten Handlungsfähigkeit.

 

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Frank Rebhan beantragt eine getrennte Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.