Sitzung: 02.05.2019 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 19
Vorlage: 039/2019
Beschluss:
1.
Der Landrat wird als Vertreter des Zweckverbandes
in der Gesellschafterversammlung bzw. im Aufsichtsrat beauftragt und ermächtigt
folgenden Beschlussentwurf zuzustimmen.
2.
Der in der Anlage beigefügten Änderung der Satzung
der REGIOMED-KLINIKEN GmbH wird zugestimmt. Die Anlage ist Teil dieses
Beschlusses.
3. Das Gremium wird beauftragt den Landrat und die Verbandsräte des Landkreises in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes daraufhin zu wirken, die Überarbeitung der Satzung der REGIOMED Kliniken GmbH zeitnah zu realisieren, unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Bericht des Strategie- und Kontrollausschusses.
Der Landrat wird beauftragt in jeder Sitzung des Kreistages einen Tagesordnungspunkt „Überarbeitung der Satzung REGIOMED-Kliniken GmbH“ aufzunehmen.
Sachverhalt:
Anlass der vorgelegten Satzungsänderung ist, dass der Gesellschafter
Stadt Schleusingen seine Geschäftsanteile auf den Landkreis Hildburghausen
übertragen hat. Die ausdrückliche Erwähnung der Stadt Schleusingen ist daher im
Gesellschaftsvertrag nicht mehr sachlich richtig. Hier wurden entsprechende
Anpassungen vorgenommen.
Weiterer Änderungspunkt ist die Vertretungsregelung für die
Geschäftsführung. Diese Vertretungsregelung war bisher so formuliert, dass sie
auf den Hauptgeschäftsführer zugeschnitten war. Die weiteren Geschäftsführer
konnten nur alle zusammen handeln. Auf Anregung des Notar Dr. Müller ist die
Vertretungsregelung nun so gefasst, dass immer zwei Geschäftsführer zusammen
handeln können. Dies führt zu einer verbesserten Handlungsfähigkeit.
Aus der Beratung:
Kreisrat Frank Rebhan beantragt eine getrennte Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.