Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung eines 3-Achser LKW in Absprache mit der Zentralen Beschaffungsstelle der Stadt Coburg vorzunehmen. Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Das bisherige Fahrzeug wird so lange betrieben, wie wirtschaftlich sinnvoll möglich. Im Anschluss findet für das alte Fahrzeug kein Ersatzbeschaffung statt.

 


Sachverhalt:

 

Im derzeit gültigen, am 21.02.2019 beschlossenen Investitionsprogramm 2018 bis 2022 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 67 die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen vorgesehen. Darin enthalten sind die Mehrkosten für die Anschaffung eines 3-Achser-Lkw mit insgesamt 170.000 €. Bereits im Jahr 2018 war die Anschaffung eines 2-Achser-Lkw mit Kosten in Höhe von 145.000 € im Haushalt vorgesehen und genehmigt, siehe hierzu Beschlussniederschrift vom 13.09.2018.

 

Bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens wurde festgestellt, dass dieses Fahrzeug für die vorgesehene Verwendung nicht mehr zulässig ist. Beim Einsatz im Winterdienst mit Streuautomat und Pflugschar ergibt sich ein Einsatzgewicht von über 20 Tonnen. Durch die Lastverteilung am Fahrzeug würde die Hinterachse mit ca. 13.500 kg belastet, was über der zulässigen Achslast von 11 Tonnen liegt. Deshalb ist es erforderlich einen 3-Achser-LKW zu beschaffen. Die Kosten erhöhen sich dabei um 25.000 € auf etwa 170.000 €.

 

Das Altfahrzeug soll nicht verkauft werden, da der Lkw im Sommerbetrieb durchaus noch seinen Zweck erfüllt. Als Baustellenfahrzeug für den Asphalteinbau trägt es zur Einsparung von Kosten für die Anmietung von Fremdfahrzeugen (ca. 4.500 € pro Monat) bei. Derzeit werden bei Bankettunterhaltsarbeiten zwei Leihfahrzeuge eingesetzt.

 

Der zum Altfahrzeug gehörige Edelstahl-Winterdienststreuautomat (Baujahr 2003) ist momentan noch in einen guten Zustand und wird nicht erneuert. Er kann zusammen mit dem Neufahrzeug weiter verwendet werden.

 

Es wird vorgeschlagen die Ersatzbeschaffung wie beantragt und im Investitionsprogramm vorgesehen vorzunehmen und das Altfahrzeug weiterhin im Fuhrpark der Straßenmeisterei zu belassen.

 

 


Aus der Beratung:

 

Das Gremium verständigt sich auf eine Änderung des Beschlusses für TOP Ö 8 und Ö 9. Es soll hier festgehalten werden, dass die momentan noch genutzten alten Fahrzeuge nicht ersetzt werden, wenn sie in ein paar Jahren endgültig ausgedient haben.