Beschluss:

 

Das Gremium beauftragt und ermächtigt den Landrat und die Verbandsräte des Landkreises Coburg in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

1.   Der Landrat wird als Vertreter des Zweckverbandes in der Gesellschafterversammlung bzw. im Aufsichtsrat beauftragt und ermächtigt folgenden Beschlussentwurf zuzustimmen.

2.   Der in der Anlage beigefügten Änderung der Satzung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH wird zugestimmt. Die Anlage ist Teil dieses Beschlusses.

 

 

Zurückverwiesen

 

Der Tagesordnungspunkt wird in eine der nächsten Sitzungen verschoben.

 

Mit 41 zu 9 Stimmen mehrheitlich beschlossen.


Sachverhalt:

 

Anlass der vorgelegten Satzungsänderung ist, dass der Gesellschafter Stadt Schleusingen seine Geschäftsanteile auf den Landkreis Hildburghausen übertragen hat. Die ausdrückliche Erwähnung der Stadt Schleusingen ist daher im Gesellschaftsvertrag nicht mehr sachlich richtig. Hier wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Weiterer Änderungspunkt ist die Vertretungsregelung für die Geschäftsführung. Diese Vertretungsregelung war bisher so formuliert, dass sie auf den Hauptgeschäftsführer zugeschnitten war. Die weiteren Geschäftsführer konnten nur alle zusammen handeln. Auf Anregung des Notar Dr. Müller ist die Vertretungsregelung nun so gefasst, dass immer zwei Geschäftsführer zusammen handeln können. Dies führt zu einer verbesserten Handlungsfähigkeit.

 

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Frank Rebhan betont, dass eine Satzungsänderung zum jetzigen Zeitpunkt, seiner Meinung nach nicht sinnvoll ist. Bestehende Probleme würden hierdurch nicht gelöst. Eine geringfügige redaktionelle Änderung einiger Details ist hier nicht zielführend. Das Konzept für die Firma REGIOMED muss professionell überarbeitet werden, besonders unter Berücksichtigung der Kenntnisse, die derzeit erarbeitet werden.

 

Jennifer Jahn erklärt hierzu, dass die Satzungsänderung nicht im Zusammenhang mit den in den letzten Monaten eingetretenen Veränderungen steht. Es handelt sich auch nur um eine geringfügige Änderung.

 

Kreisrat Frank Rebhan gibt zu bedenken, dass jede Satzungsänderung viel Geld kostet. Sie soll deshalb so geändert werden, dass REGIOMED auch zukunftsfähig aufgestellt ist, was mit dieser Satzung nicht gewährleistet ist.

Auch der in der Satzung aufgeführte Punkt zur Flüchtlingsbetreuung ist seiner Meinung nach, nicht Aufgabe von REGIOMED. .Die Satzung müsste komplett überarbeitet werden.

 

Kreisrat Bernd Reisenweber erklärt, dass diese Satzungsänderung selbstverständlich nur ein Zwischenschritt zu einer endgültigen Version sein wird. Allerdings muss dieser dennoch gemacht werden, da die Anteile der Stadt Schleusingen an den Landkreis Hildburghausen übertragen wurden. Er gibt zu bedenken, dass sonst gegebenenfalls sogar Klagen entstehen könnten, da der Gesellschaftervertrag nicht korrekt ist.

 

Kreisrat Frank Rebhan erklärt, dass laut Aussage von Jennifer Jahn eine Satzungsänderung nicht zwingend zum jetzigen Zeitpunkt notwendig ist, weshalb er sich gegen einen Beschluss am heutigen Tag ausspricht. Eine geänderte Satzung kann keinesfalls nur in diesem Gremium beraten bzw. darüber beschlossen werden, da REGIOMED unzählige Partner hat.

 

Jennifer Jahr erklärt nochmals, dass eine sofortige Satzungsänderung nicht zwingend durchgeführt werden muss, sie es aber dennoch als sehr wichtige erachtet, dass in der Satzung die richtigen Gesellschafter benannt sind.

Ihrer Meinung nach soll die Satzung jetzt erst wie vorgeschlagen geändert werden um dann in Ruhe eine komplett überarbeitete Satzung anzugehen.

 

Auch Kreisrat Peter Jacobi betont, dass er eine momentane Satzungsänderung auch nicht als zielführend erachtet. Die Satzung muss grundlegend überdacht und geändert werden.

 

Kreisrat Martin Mittag schlägt eine Vertagung des Tagesordnungspunktes vor.