Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg und dem Landkreis Coburg zur grundhaften Erneuerung des Kreisverkehrsplatzes B4/CO11 wird zugestimmt.

 

Die anfallenden Kosten wurden bereits im Investitionsprogramm 2018 – 2022 berücksichtigt.

 

Der Landrat wird ermächtigt die Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

 

Die plangleiche Kreuzung der damaligen Staatsstraße St 2708 und der Kreisstraße CO 11 südlich von Neustadt bei Coburg ist im Jahr 1998 zum Kreisverkehrsplatz umgebaut worden. Aufgrund des Neubaus der Ortsumgehung Rödental und dem Neubau der Bundesautobahn A 73 wurde die Staatstraße St 2708 unterdessen zur Bundestraße B 4 aufgestuft. Die B 4 als wichtige Ost-West-Verbindung kreuzt hier die CO 11, welche als Nord-Süd-Verbindung den Neustadter Raum an das Fernstraßennetz in Richtung Süden anbindet.

 

Im Zuge der Erneuerung bzw. des Ausbaus zur Ertüchtigung der B 4 von Rödental bis zur Landesgrenze werden an der B4 bereits seit 2016 Baumaßnahmen durchgeführt. Der Abschnitt südlich von Neustadt ist dabei in drei Bauabschnitte eingeteilt.

 

BA I – Erneuerung Siemenskreisel bis Heubischer Kreisel (Fertigstellung in 2016)

BA II – Erneuerung Siemenskreisel (Baubeginn im Sommer 2019)

BA III – Erneuerung AS Haarbrücken bis Siemenskreisel (Bau 2020/21)

 

Über die geplante grundhafte Erneuerung des „Siemenskreisels“ wurde der Bauausschuss des Landkreises Coburg bereits in seiner der Sitzung am 13.11.2018 informiert.

 

Die Kostentragung für die Änderung der höhengleichen Kreuzung regelt das Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Entscheidend sind die Breiten der beteiligten Straßenäste. Demnach muss sich der Landkreis mit 47 % an den Herstellungskosten beteiligen.

 

Bereits im Vorfeld wurde zwischen dem Straßenbauamt und der Regierung von Oberfranken abgeklärt, dass der Kostenanteil des Landkreises aufgrund der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse förderfähig ist.

 

Die Baukosten belaufen sich auf 651.000 €. Der Landkreisanteil wird voraussichtlich (einschließlich 5 % Verwaltungskostenpauschale) ca. 322.000 € betragen. Hiervon werden etwa 290.000 € zuwendungsfähig sein. Bei einer zu erwartenden Förderung in Höhe von 90% beträgt der Eigenanteil des Landkreises an der Maßnahme somit ca. 61.000 €. Die Planung erfolgt durch das Staatliche Bauamt Bamberg. Die Ausschreibung soll noch im März 2019 erfolgen. Derzeit werden die Förderunterlagen vom Fachbereich Tiefbau zusammengestellt, da vor Baubeginn die Zustimmung der Regierung von Oberfranken erforderlich ist.

 

Im Investitionsprogramm 2018 – 2022 des Landkreises Coburg ist die Maßnahme unter der lfd. Nr. 80 mit einem Haushaltsansatz in Höhe von 322.000 € enthalten. Um vor der Ausschreibung Rechtssicherheit hinsichtlich der Kostenbeteiligung des Landkreises zu erhalten, ist eine unverzügliche Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung geboten. Die Ermächtigung des Landrats hierzu liegt allerdings noch nicht vor. Die Entscheidung ist gemäß der Geschäftsordnung des Kreistags dem Bauausschuss vorbehalten. Die nächste planmäßige Sitzung des Bauausschusses würde jedoch erst am 16.05.2019 stattfindet. Um eine außerplanmäßige Sitzung des Bauausschusses zu vermeiden und den Start der Baumaßnahme nicht zu verzögern, wird der Beschluss ausnahmsweise dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt.