Der Vorsitzende verliest die Anfrage der ÖDP/FDP Fraktion (siehe Anlage) und folgende Antwort hierauf:

 

Die Beantwortung der Fragen ist nur insoweit möglich, als sich die Antworten auf den Bereich „Wohneinheiten“ in kommunaler Hand beziehen. Selbst dabei muss einschränkend darauf hingewiesen werden, dass der Landkreis nur die Daten für „seine“ Wohnungen (Wohnungsbaugesellschaft und Wohnungsbaugenossenschaft) kennt.

Die Daten für Wohnungen bzw. Wohnungsbauunternehmen der Kommunen und die des privaten Bereichs liegen nicht vor.

Wohnungsbau ist primär auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden, sodass eine direkte Anfrage dort evtl. weitere Aufschlüsse bringen könnte.

Sofern die Kreispolitik die Notwendigkeit sieht, solche Daten zu erheben, müsste ein entsprechender Auftrag erteilt werden.
Aktuell untersucht die Fa. Koopmann Analytics zur Erstellung eines schlüssigen Konzepts die Wohnraumdaten im Landkreis.

Bei Koopmann Analytics wäre nachzufragen, was die (zusätzliche) zur Verfügungstellung der Wohnraumdaten bezogen auf die Anfrage der ÖDP kosten würde und ob alle angefragten Daten verfügbar gemacht werden könnten.

Für die Firma ist das ein zusätzlicher Auswertungsaufwand, der nicht kostenlos geliefert wird.

 

Zu 1.

Leerstände der WBG und BG

 

WBG

BG

Alle Wohnungen

8,5 %

3,5 %

Bereinigt (vermietbare Wgh.)

0,8 %, rd. 11 Wohnungen

1,36 %, rd. 16 Wohnungen

Jedoch nur kurzfristiger Leerstand, nach Auszügen. Die Wohnungen werden innerhalb kürzester Zeit 1 – 2 Monate wieder vermietet.

 

Zu. 2. Sanierungsbedarf

Die Anzahl der zu modernisierenden Wohnungen beträgt bei der WBG 360 Wohnungen und bei der BG 244 Wohnungen.

Die Kosten für eine Vollmodernisierungen betragen je Wohnung ca. 95.000 bis 110.000 €.

 

Zu 3.

Durchschnittsmiete

Die Durchschnittsmiete beträgt bei der WBG 4,24 €/m² und bei der BG 4,37 €/m².

Zu beachten: Hier handelt es sich bei ca. 40 – 50 % der Wohnungen um sozialgebundenen Wohnraum mit Mietbindung und Belegungsrecht über die Städte und Gemeinden.

 

Zu 4.

Schwerpunktorte

Lt. Herrn Dr. Mayerbacher sind dies die großen Kommunen im Landkreis, die Städte Neustadt b. Coburg, Rödental und Bad Rodach sowie die Kommunen um die kreisfreie Stadt Coburg

 

Coburg, 29.04.2019

GBZ / FB Z3 - Finanzen

gez. Schilling / Pillmann

 

 

Landrat Sebastian Straubel sichert zu, eine Anfrage bei Fa. Koopmann bezüglich der Erstellung eines sogenannten schlüssigen Konzepts stellen zu lassen. Hierbei sollen die anfallenden Kosten erfragt werden, über diese dann nochmal separat beraten werden muss.