Sitzung: 02.05.2019 Kreistag
Der Vorsitzende verliest die Anfrage der ÖDP/FDP Fraktion (siehe Anlage) und folgende Antwort hierauf:
Die Beantwortung der
Fragen ist nur insoweit möglich, als sich die Antworten auf den Bereich
„Wohneinheiten“ in kommunaler Hand beziehen. Selbst dabei muss einschränkend
darauf hingewiesen werden, dass der Landkreis nur die Daten für „seine“
Wohnungen (Wohnungsbaugesellschaft und Wohnungsbaugenossenschaft) kennt.
Die Daten für
Wohnungen bzw. Wohnungsbauunternehmen der Kommunen und die des privaten Bereichs
liegen nicht vor.
Wohnungsbau ist
primär auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden, sodass eine direkte Anfrage
dort evtl. weitere Aufschlüsse bringen könnte.
Sofern die
Kreispolitik die Notwendigkeit sieht, solche Daten zu erheben, müsste ein
entsprechender Auftrag erteilt werden.
Aktuell untersucht die Fa. Koopmann Analytics zur Erstellung eines schlüssigen
Konzepts die Wohnraumdaten im Landkreis.
Bei Koopmann
Analytics wäre nachzufragen, was die (zusätzliche) zur Verfügungstellung der
Wohnraumdaten bezogen auf die Anfrage der ÖDP kosten würde und ob alle
angefragten Daten verfügbar gemacht werden könnten.
Für die Firma ist
das ein zusätzlicher Auswertungsaufwand, der nicht kostenlos geliefert wird.
Zu 1.
Leerstände der WBG
und BG
|
WBG |
BG |
Alle Wohnungen |
8,5 % |
3,5 % |
Bereinigt
(vermietbare Wgh.) |
0,8 %, rd. 11 Wohnungen |
1,36 %, rd. 16 Wohnungen |
Jedoch nur
kurzfristiger Leerstand, nach Auszügen. Die Wohnungen werden innerhalb
kürzester Zeit 1 – 2 Monate wieder vermietet.
Zu. 2.
Sanierungsbedarf
Die Anzahl der zu
modernisierenden Wohnungen beträgt bei der WBG 360 Wohnungen und bei der BG 244
Wohnungen.
Die Kosten für eine
Vollmodernisierungen betragen je Wohnung ca. 95.000 bis 110.000 €.
Zu 3.
Durchschnittsmiete
Die
Durchschnittsmiete beträgt bei der WBG 4,24 €/m² und bei der BG 4,37 €/m².
Zu beachten: Hier
handelt es sich bei ca. 40 – 50 % der Wohnungen um sozialgebundenen Wohnraum
mit Mietbindung und Belegungsrecht über die Städte und Gemeinden.
Zu 4.
Schwerpunktorte
Lt. Herrn Dr.
Mayerbacher sind dies die großen Kommunen im Landkreis, die Städte Neustadt b.
Coburg, Rödental und Bad Rodach sowie die Kommunen um die kreisfreie Stadt
Coburg
Coburg, 29.04.2019
GBZ / FB Z3 -
Finanzen
gez. Schilling /
Pillmann
Landrat Sebastian Straubel sichert zu, eine Anfrage bei Fa. Koopmann bezüglich der Erstellung eines sogenannten schlüssigen Konzepts stellen zu lassen. Hierbei sollen die anfallenden Kosten erfragt werden, über diese dann nochmal separat beraten werden muss.