Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die Dienstaufwandsentschädigung für den Landrat wird ab 12.02.2019 auf den Höchstsatz nach Anlage 2 Buchstabe C zu Art. 46 Abs. 1 KWBG (derzeit 1.270,18 €) festgesetzt.

 

Landrat Sebastian Straubel ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der Stellvertreter des Landrats, Rainer Mattern.

 

Sachverhalt:

 

Zusätzlich zur Besoldung erhält der Landrat zum Ausgleich für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen eine Dienstaufwandsentschädigung gemäß Art. 46 Abs. 1 KWBG. Die Dienstaufwandsentschädigung ist vom Kreistag zu Beginn der Amtszeit zu beschließen, Art. 46 Abs. 2 Satz 1 KWBG.

Sie ist gemäß Anlage 2 Buchstabe C zum Art. 46 Abs. 1 KWBG im Rahmen von 922,82 € (Mindestbetrag) bis 1.270,18 € (Höchstbetrag) festgesetzt.

 

Die Belastungen für den Landrat sind sowohl was die zeitliche Inanspruchnahme und die Präsenz in der Öffentlichkeit angeht, als auch was die thematische Vielfalt angeht, nicht geringer geworden. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung auf 1.270,18 € (Höchstbetrag) festzusetzen. In den vorangegangenen Amtsperioden aller Landräte ist dies ebenfalls so gehandhabt worden.