Beschluss:
Der Beteiligungsbericht 2016 des Landkreises Coburg wird zur Kenntnis
genommen.
Sachverhalt:
Nach Art. 82 Abs. 3 LKrO hat der Landkreis Coburg jährlich einen Bericht
über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts
vorzulegen, wenn ihm unmittelbar oder mittelbar mindestens der zwanzigste Teil
(= 5 %) der Anteile eines Unternehmens gehört.
Der Bericht erhält insbesondere Angaben über die Erfüllung des
öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der
Gesellschaftsorgane, die Bezüge der Geschäftsführung, die Ertragslage und die
Kreditaufnahmen (vgl. Art. 82 Abs. 3 Satz 2 LKrO). Berichtsjahr des
vorliegenden Beteiligungsberichts ist das Wirtschaftsjahr 2016.
Die geforderte Mindestbeteiligung ist bei folgenden privatrechtlichen
Unternehmen im Berichtszeitraum 2016 gegeben:
·
Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH
·
WBG Wohnen GmbH Coburg
·
Volkshochschule Coburg Stadt und Land GmbH
·
Coburg Stadt und Land aktiv GmbH
·
connect Neustadt GmbH & Co. KG
Ziel des Beteiligungsberichtes ist es, mit den zusammengeführten und
ausgewerteten Informationen die Mitglieder des Kreistags bei der Steuerung und
Überwachung der ausgegliederten Aufgabenbereiche zu unterstützen. Zudem soll
der Bericht interessierten Bürgerinnen und Bürgern Einblicke in die
wirtschaftlichen Betätigungen des Landkreises geben.
Der Beteiligungsbericht wird nach der Beratung im Kreistag ortsüblich
bekanntgegeben und auf der Internetseite des Landkreises Coburg veröffentlicht.