Beschluss:

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung 2019 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.

 

Verwaltungshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2019 liegt bei 78.391.000 € (Vorjahr: Ansatz 78.258.000 €, voraussichtliches Ergebnis 77.092.250 €). Die Umlagekraft ist im Landkreis Coburg für das Haushaltsjahr 2019 um weitere 3,7 Millionen € gestiegen. Aufgrund der soliden Haushaltslage des Landkreises Coburg kann daher der Kreisumlagenhebesatz um einen weiteren Punkt von 41,0 v.H. auf neu 40,0 v.H. gesenkt werden. Die Bezirksumlage bleibt konstant bei 17,5 v.H.

 

Vermögenshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2019 liegt bei 15.974.000 € (Vorjahr: Ansatz 13.644.000 €, voraussichtliches Ergebnis 13.374.350 €). Dabei sind im Detail folgende Ausgaben für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen vorgesehen:

 

Hochbaumaßnahmen:           1.591.000 €             (Vorjahr 2.262.000 €)

Tiefbaumaßnahmen:             7.764.000 €             (Vorjahr 5.530.000 €)

Summe:                                 9.355.000 €             (Vorjahr 7.792.000 €)

 

Schwerpunkte der Baumaßnahmen sind weiterhin der Ausbau der Kreisstraße CO 13, Umgehung Ebersdorf b. Coburg mit Beseitigung der Bahnübergänge sowie die Generalsanierung der Staatlichen Realschule Coburg II.

 

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 14.558.000 € festgesetzt (Vorjahr 3.095.000 €).

 

Die übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2018 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

 


Haushaltsrede Manfred Schilling:

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,

 

in der Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden und in den Fraktionssitzungen, in denen ich den Haushalt 2019 vorstellen durfte, wurden auch dieses Jahr die wichtigsten Eckpunkte des diesjährigen Haushaltes erläutert. In der gemeinsamen Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses und des Bauausschusses am 07.02.2019 wurde ebenfalls sehr ausführlich der diesjährige Haushalt be­sprochen und vorberaten und es erfolgte ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss an den Kreistag. Um Wiederholungen zu vermeiden, werde ich mich deshalb zum Haushalt 2019 insgesamt kurz fassen.

 

Im Zuge der Vorberatung am 07.02.2019 wurden zwei kleinere Änderungen beschlossen, die Ihnen allen mit Schreiben vom 14.02.2019 mitgeteilt wurden. Außerdem wurde mit den Fraktionsvorsitzenden am 18.02.2019 besprochen, dass die erfreuliche Steigerung bei den Schlüsselzuweisungen von 669.000 € in die Rücklage kommen soll. Durch diese vorgenommenen Änderungen ändert sich das Volumen des Verwaltungshaushaltes 2019 von 78.391.000 um 669.000€ auf nunmehr 79.060.000 €. Eine entsprechend geändert Haushalts­satzung und ein entsprechendes Anschreiben wurden ins Ratsinfosystem eingestellt.

 

Im Vermögenshaushalt 2019 ergaben sich in der Vorberatung keine Änderungen und es verbleibt bei 15.974.000 €.

Soweit aus der heutigen Sitzung heraus keine weiteren Änderungen vorgenommen werden, handelt es sich dann um einen Gesamthaushalt von 95.034.000 €.

 

Der Haushalt des Landkreises Coburg 2019 prägnant:

 

  • keine Kreditaufnahme,
  • Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage um einen Punkt,
  • Abbau der Verschuldung um 3.589.000 € oder immerhin um rund 10,6%,
  • Investitionen von 11.137.000 €, davon in Hoch- und Tiefbau 9.355.000 €.

 

Damit und mit den vorgelegten Unterlagen zu den finanziellen Verhältnissen der Städte und Gemeinden verhält sich der Landkreis auch im Sinne der Leitsätze des BayVGH – Stichwort Urteil zur Kreisumlage des Landkreises Forchheim. Es kann festgestellt werden, dass es im Landkreis Coburg, zum Glück, noch keine strukturelle Unterfinanzierung bei den Städten und Gemeinden gibt – alle Kommunen hatten im letzten Jahr einen genehmigten Haushalt.

 

Mit dem neuen Hebesatz von 40,0 v.H. liegt der Landkreis Coburg voraussichtlich auf Platz 3 mit einem weiteren Landkreis in Oberfranken, also mit an der Spitze (im Übrigen ist es der niedrigste Hebesatz seit 1991).

 

Der Schuldenstand beträgt Ende 2019 rd. 30,3 Mio. €, 3,589 Mio. € weniger als zu Jahresbeginn. Da derzeit im Finanzplan bis Ende 2022 keine neuen Kreditaufnahmen vorgesehen sind, würde sich derzeit Ende 2022 ein Schuldenstand von rd. 22,8 Mio. € ergeben. Wir steuern in die richtige Richtung, aber  ein stetiger Schuldenabbau ohne neue Kredite muss als oberstes Ziel stets vor Augen sein.

 

Zum Jahresende 2019 beträgt die allgemeinen Rücklage einschl. des Bausparguthabens rd. 2,3 Mio. €. Mit dieser Rücklage können dann die Jahre 2020 und 2021 ausgeglichen werden.

 

Gestatten Sie mir zum Schluss einen kurzen Ausblick auf das Jahr 2020:

 

Im Jahr 2020 ist wieder mit einer Steigerung bei der Umlagekraft zu rechnen, die dann hoffentlich wieder stärker als im Oberfrankenschnitt bzw. im Bayernschnitt ausfällt. Erste Tendenzen gehen in die Richtung, mit einer Steigerung von rd. 6 Mio. € bei der Umlagekraft.

 

Dies und die Steigerungen im kommunalen Finanzausgleich stimmen mich positiv, aber es gibt, wie jedes Jahr, viele Unbekannte Entwicklungen und Risiken, wie z. B.

 

  • die Bezirksumlage 2020
  • Entwicklung der Sozial- und Jugendhilfeausgaben
  • Wirtschaftliche Entwicklung
  • Änderungen beim Steueraufkommen (Familienentlastungsgesetz, neue Grundsteuerbemessung etc.)
  • Fördermittelsituation und Bedarfszuweisungen etc.
  • Submissionsrisiko bei den Bau-Ausschreibungen
  • Besteuerung/Tax Compliance:  Stichwort  § 2b UStG
  • Und weitere kurzfristige und noch nicht bekannte Risiken in einer schnelllebigen Welt

 

Ich hoffe, dass Sie mit meinen Erläuterungen und Ausführungen in den Gremien zufrieden waren. Ich bin der Meinung, dass Ihnen ein solider Haushalt zur Entscheidung vorliegt, der die aktuellen Herausforderungen abbildet und auch für die Zukunft einige Zeichen setzt. Ich würde mich freuen, wenn Sie deshalb sowohl dem Investitionsprogramm als auch der Haushaltssatzung heute Ihre Zustimmung erteilen könnten. Nach den einstimmigen Beschlüssen im Bauausschuss und im Kreis- und Strategieausschuss habe ich die Hoffnung und, darüber würde ich mich besonders freuen, wenn der Haushalt 2019 auch heute im Kreistag einstimmig beschlossen werden könnte.

 

Zu guter Letzt bedanke ich mich bei allen, die am diesjährigen Haushalt mitgewirkt und mitgestaltet haben, insbesondere bei meinen Mitarbeitern in der Kämmerei.

 

Die Fraktionsvorsitzenden verzichten, wie vorher besprochen, in diesem Jahr auf eine Haushaltsrede.

Kreisrat Frank Rebhan erläutert hierzu, dass der Haushalt sehr einvernehmlich vorberaten wurde und sich zudem alle Fraktionsvorsitzenden einig waren, dass bei dieser besonderen Sitzung der neu gewählte Landrat im Vordergrund stehen sollte.

 

Nach Zustimmung des Gremiums wird auch der Stellenplan im öffentlichen Teil der Sitzung mitberaten bzw. darüber beschlossen.

 

Der Vorsitzende verliest eine Mitteilung aus der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden vom 18.02.2019:

 

Die Stelle des Beteiligungsmanagers wird aus dem Stellenplan gestrichen, stattdessen wird eine neue Haushaltsstelle „Beteiligungskontrolle / Sachverständigenkosten“ mit Ansatz Null in den Haushaltsplan aufgenommen.

 

Die Stelle „Presse / Öffentlichkeitsarbeit“ ist mit einem Sperrvermerk versehen und mit dem Ansatz Null festgesetzt.

 

Beide Stellen sollen im Laufe des Jahres in der Runde der Fraktionsvorsitzenden nochmals genauer besprochen und erläutert werden.